Es soll uns im nachfolgenden Versuch einer Herleitung aufgegeben sein, einem Zustand im Subjekt nachzuspüren, der sich einem schieren Zwang zu genügen weiß, als er anerzogene und vermittelte Begriffe von Wahrnehmung im Subjekt zu suspendieren sucht. Eine Bindung des Subjekts an eine hier gegenständlich sein sollende, nicht-synthetische Auffassung von Fairness im Zwischen von Menschen nachzuzeichnen, der es intern sein soll, nicht falsch sein zu können: Sie soll der bloßen Gezwungenheit zur Wahrnehmung im Subjekt genügen, die anhand des Beispiels eines begriffslosen Verständnisses von Fairness vorgestellt werden soll. Denn nicht weniger signifikant ist die aktuelle Diagnose, dass ein gemeinschaftliches Unvernehmen geschwächter gesellschaftlicher Fairness, sich im modernen Sozialstaat politisch feil zu bieten sucht, was derlei zu seiner Dispositionierung gereicht, indem hinlänglich widerstreitende Formen einer Bedarfs-, Leistungs- und Besitzstandsgerechtigkeit nebeneinander gesellschaftlich zu sprossen wissen. Suchende und bewegungswirkliche als politische Unordnung, die historisch-iterativ freilich stets war, die immer ist und die wiederkehrend sein wird, überantwortet sich als durchgängiges, marjoritär Wollendes innerhalb jeder gesellschaftlichen Personenmehrheit. Es sind die historisierbaren Reiche synthetischer Vorstellungen von Fairness, die die Menschen in ihrem Zwischen, je in alternierender Weise einzuüben wissen und allzu oft, zu ihrem jeweiligen Nutzen zu perpetuieren suchen.
Nicht weniger offensichtlich gestaltet sich die Erkenntnis in jedem Individuum, das sich nachgerade einer Entscheidung seiner individualen Vergesellschaftung, als ein bestimmtes und bestimmbares Subjekt erst selbst zu nobilitieren wüsste (indem es in einem Rollenverständnis aufgeht oder aufzugehen hat), dass purifizierter Kapitalismus und (purifizierter) Sozialismus gleichermaßen in gesellschaftlicher Fairness allenfalls zu paradoxieren, dabei nicht zureichend wirklich (fort-)zuwirken wissen. Es wäre hiernach der einleitende Aufnahmepunkt für den Versuch unserer Herleitung, eine schon schlichte Widerfahrnis beim Subjekt zu quittieren, die zuallererst einen kapitalistisch-egologischen Primat im Subjekt zwar beschreibbar werden ließe, die aber dessen Wertungen unvorhersehbar, unberechenbar zu kontrastieren scheint: so wie ein gängiger, ununterbrochen funktionabler Konsument in einer Marktwirtschaft eine Maximierung seines Mononutzens (und Konsumverhaltens) unvorhergesehen unterbricht, vermag es der eingeübte sozialistische Mensch nicht weniger, innerhalb einer verkehrsgelenkten Mangelwirtschaft, seinen Individualnutzen zu maximieren. Irgendwie formative, in Form verfestigte Moral, als sie beispielhaft aus Religion und Ideologie erzeugt wird, nicht weniger sonstwie ontisch verunreinigte Vernunft unterbrechen den Gedanken eigener Nutzenmaximierung oder vorhersehbares Entscheiden, die gleichsam programmatisch, scheinbar keiner synthetischen Eindrücklichkeit ergeben, auch konsequenzreich hinantzufallen scheinen. Es verstetigt sich zu einer Paradoxierung im Zwischen von Menschen, als möglich beschreibbare Momente gesellschaftlicher Fairness einem (ihrem jeweils vordefinierten) synthetischen Bewusstsein von Fairness nicht überantwortet worden zu sein scheinen. Das hier vorläufig als nur ein anderes und zunächst ungeklärtes „Urteilen“ anmutende Paradoxon, das ein eigenes, decodierendes Rollenbewusstsein im synthetisch ausdifferenzierenden Bewusstsein im Subjekt bestreitet, widersteht nicht weniger (auch abschließend) einer stets polyvalent erklären könnenden Ratio, die ein synthetisierendes Bewusstsein dem Subjekt einprägt: einer marktwirtschaftlichen, liberalen oder verkehrswirtschaftlich sozialistischen Vernunft, als letztere nur eine anders kapitalistische ist, die je in dem Downgrade ihrer jeweiligen historisierbaren Desillusionierung, auch nur jeweilige Verstandeskraft zu repräsentieren wüsste. Sie sind derart (Subjekte), weil sie von einem jeweils nur so synthetisierenden Bewusstsein konstituiert werden; solchermaßen könne es freilich nicht nur eine (privilegierte) Vernunft geben, als diese nur bloßen und atomisierten Verstandeskräften zu unterfallen weiß (Hegel): Vernünfte. Das hier nachgespürte Paradoxon durchschlägt Nutzen, behauptet sich, ist unbeeindruckt von einer die Subjekte übergreifenden Nutzenmaximierung oder sozialistischen Vergesellschaftung, wobei jene ihre Vernunft stets (und nur) im Setting eines sich an bestimmten Prinzipien informieren Müssendes, unhinterfragt zu spiegeln hätten. Ein hierin zum Widerstand sich selbst befähigendes, in diesem Punkt maßstabsloses „Urteilen“ (vermittels sich ein Konsummotor bei den Verbrauchern umzustellen wüsste) ermöglicht beispielhaften Konsumverzicht des Individuums, (es) wäre derlei nicht anfällig für jene eine die jeweilige Bereichs- oder Adverbialnormativität transponierende Wirklichkeitsbeschreibung, die sich an den Ansprüchen neoliberaler oder sozialistischer Funktionsbeschreibung zu informieren hätte, d.h. je der zugelassenen, ins Werk gesetzten Vorherrschaft von bestimmten gesellschaftlichen Zielen zu genügen. Und es hieße nicht weniger, dass sich solcherart eingeprägte, normativ sprossende Selektoren in einem hier nachgespürten „Urteilen“ gar insoweit vollends verunmöglicht zu sehen hätten, als Informationen erst gar nicht in komplexeren Präsentationen aufzugehen bräuchten.
Solcherart verschiedene "Gerechtigkeitsvorstellungen" encodierendes (einer eigenen minimalkategorischen Auffassung von Fairness genügendes) Bewusstsein ermöglicht nur deren selektiv ausdifferenzierende, „vorentschiedene“, also konkret nachsuchende Verarbeitung, als jene lediglich oder vorrangig eigene Standpunkte/Sichtweisen, sympathisch akzentuierend, innerhalb vorhandener Informationsvorräte einpflegt. Anerkenntnis, das sich synthetisierender Suche schuldet! Die Kontrapunkte Werturteil und Rationalität sind nicht unmerklich vergleichbar mit solchen eines sthenischen (Kraft) oder asthenischen (Schwäche) Affekts und Rationalität: eigene Moral, monolithische Religion. Ein schon stoisch (freilich nicht programmatisch) anmutendes, an zugelassenen Vorräten informierendes oder informiertes Entscheiden, das eigenen Verlust, eigenen Schaden zu sublimieren, hinzunehmen, uneigentlich vollends zu neutralisieren weiß, das als „Best practise“ keinem Primat das Wort zu reden scheint, das eine beispielhafte Inhaltlichkeit einer Bibel, eine wissenschaftlich durchdrungene Ideologie oder die ungesehenen Kräfte einer „unsichtbaren Hand“ nur als menschliches Erfahrungswissen zureichend beschreibbar werden ließe, das weder einer Dekadenz eines Messianismus noch einer sonstigen versicherheitlichtenden Bewältigungsstrategie aufzuruhen hätte. Was würde es zuallererst bedeuten, eine Auffassung von Fairness seiner begrifflichen Synthetisierung zu überantworten?
Der Hervortritt des Subjekts: 'exsistere' (=) hervortreten, auftreten, hervorkommen.
Benannt soll es werden als Spontanaustritt des Subjekts, als es sein (Her-)Vortreten ist, aus vorgezeichneter, vorzeichnender gesellschaftlicher Substanz, der (seine) aktivische Negation des objektivierbaren Raums derart eingeprobter Fairness postulieren will: Es sucht die Entsolidarisierung als notwendige Vorbedingung sich neu gründender Solidarität mit nicht erprobter, anderer Fairness. Das so entblößte endliche (Einzel-)Subjekt stellt sich nicht in das Abseits einer objektivierbaren Äußerlichkeit von Gemeinschaft, es positioniert sich nunmehr wider einer Vermittlungsmühe zwischen reiner unsterblicher (repetitiver) Äußerlichkeit gesellschaftlicher Körper und dem Subjekt: Es wendet sich gegen den vorherrschenden Geist von Intersubjektivität, die sich im Dienste einer Versöhnung zwischen einem Subjekt und dem so von ihm negierten Raum wähnt; der es zugelassen beschieden werden sollte, Sorge dafür zu tragen, zu verhindern, dass ein negierendes Subjekt seinerseits der unbarmherzigen Negation einer „ersten Natur“ gemeinschaftlicher Verfasstheit ausgesetzt würde: Die Intersubjektivität als sie als eine vermittelnde „zweite Natur“ von Gesellschaft auftreten soll, die eine hegel'sche Negation der Negation zu hintertreiben sucht, die (Gesellschaft) Rache am Subjekt zu üben weiß (indem Gesellschaft subjektivische Negation selbst zu negieren hat), wird von diesem herausgefordert. In welches anfängliche Setting sieht sich das Subjekt des Hervorkommens, das den objektivierbaren Raum von Ordnung zu negieren sucht, eingelassen? Es ist eine wilde, unabgeschlossene, nicht beschriebene als bis dato nicht beschreibbare Negativität, eine Entäußerung der anerkannten Ordnung solchermaßen objektivierbarer Fairness (die derart auftretendes Negierendes ihrerseits zu negieren sucht), die begehrtes und nachgesuchtes Objekt ist; die gleichsam erforderliche Nicht-Akzeptanz eines bestimmten So-Seins von normativer Konstitution in der Ordnung, die sich nur in neuer Akzeptanz überantworte ließe, wenn sie neu vermittelt werden kann, verkapselt sich in einer irreduziblen Symptomatik: der bloßen Leistungsbegrenzung normativer Ordnungen, die sich einer stets Ihnen widerstreitenden, formativ kontrastierenden menschlich wirkenden Bewegungswirklichkeit verdankt. Die Vermittlungsmühe (als sie sich beispielhaft als ein Verständnis evangelischer Prädestination bedeuten würde) oder eine souveräne Entscheidung (wie sie als genialische Dezision bei Carl Schmitt aufzutreten wüsste) zwischen einer normativen Ordnung und ihrer nur menschlich wirkenden (Gegen-)Wirklichkeit erschöpft sich solchermaßen, sprich im Bedingungseintritt eines derart vortretenden/heraustretenden Subjektes, nicht länger in einer rückübereignenden oder rücküberantwortenden Überbrückungshandlung eines Souveräns oder eines Christus (oder durch einen modernen Katalysator, der Intersubjektivität hieße), die gleichsam durch ihre Vermittlung zuvor menschlich oder subjektivistisch negierte Ordnung, wiederherzustellen, zu verschalten wissen, sondern im Subjekt (Der Zeitpunkt der Rückübereignung ist das ontisch verunreinigte Moment, in dem bloße normative Ordnungen überhaupt erst funktionabel werden können). Es ist das Subjekt der abweichenden Aussage (Heraustritt aus der Ordnung), das sich selbst nicht länger als ein Subjekt des Aussagenden, in der Ordnung zu inkludieren vermag (Verbleib in ihr), das sich trotz autologischer Kritik an ihr (was den Normalfall einer paradoxierten Inklusion spiegeln würde), tatsächlich aus ihr zu exkludieren sucht.
Die Stabilität eines relativen, zumindest sichtbar abgeschlossenen Signifikats, die einer Ordnung normativer Elemente zugestanden wird, ist realiter allenfalls bloßes Element neben seinen, ihre Signifikanz nur konstituierenden Elementen, sie ist nichts anderes, schon gar nicht das Eine oder ein Ganzes, die für vieles stehen dürfen. Ein hierin sprossendes, in allgemein sympathisch akzentuierte Herrschaft gesetztes symbolisches Element intersubjektivischer Fairness degradiert sich freilich nur zu einem partikularen Fragment innerhalb eines Elements, das es trotz und eingedenk seiner durchschlagenden gesellschaftlichen Gravidität zu einem bloßen Element seiner selbst (neben anderen) umzustellen weiß. Das Subjekt des Hervortritts hingegen, als es schon nicht länger Individuum sein kann, sucht derweil im Gewusel der Elemente nichts, es will (nicht unmerklich uniformiert der eingeübten Elemente) das Nichts, einer anderen Auffassung von Fairness nachspüren, weil nur ein nachgesuchtes, ein auch schmerzlich selbst-bewusstes Nichts, Freiheitsbetätigung solchermaßen erst zu ermöglichen weiß (Eine Entkleidung von dem, was Intersubjektivität einem Subjekt in normativen Ordnungen zu vermitteln wüsste, verkapselt sich in der Frage, inwieweit maßstabslose Urteilskraft denkbar werden könnte?). Die Gegenwart von Nichts ist eigentliche Freiheit. Die Befindlichkeit des hervortretenden Subjekts, die derart eine egologische Situation gerade nicht einpflegt, aus einem synthetischen Vorrat encodiert, überführt es aus dieser soweit nicht existierenden heraus und zwingt es, neue Narrative (nicht weniger Erzählungen) von Fairness zu erzeugen, sich seiner einstigen Limitierung intersubjektiver Normativität zu entziehen. Das so geförderte subjektivische Nichts als es im Rahmen geschichtlicher Transformation durch einen üblicherweise historisierten Bruch befördertes ist, erkennt im Bruch des oder mit der sukzessiven, temporalen Brechung eines Davor formlose Auffassungen von Fairness (durch die Daraufsicht auf eine altes Narrativ wird es im Bruch überhaupt erst möglich, sich der Bedingungen des Daraufsehens bewusst zu werden), weil ins Werk gesetzte, eingeübte und abwehrbefähigte Kontinuität im alten Konstituens, die standhaft Brüche in seinen Narrativen überbrückt, sukzessive in radikalere Brechung einzumünden, sich als Formation selbst zu begreifen beginnt; eine kumulative Zäsur, die verflüssigte, geschichtliche Formation gemeinhin konsensual in einer monolithischen Begrenzung umstellt, fortan sozusagen als Epoche abzuwickeln wüsste, braucht Vergangenes, eine Renaissance nicht unmerklich den zweiten Bruch des Vorvergangenen (die Antike), um ein Mittelalter einhegen (zu umzingeln) zu können. Damit befände sich ein hier bemühtes, profanes Beispiel (Fairness) für gewöhnlich im Bedingungseintritt von geschichtlicher Transformation oder an deren Ende: jedoch, die allgemein als zureichend akzeptierte historisierbare Brechung, als sie den unvermeindlichen Rückblick (oder gar ein verdoppelter im Fall einer Renaissance) erforderlich werden ließe, verunmöglicht unterdessen die hier soweit unterstellte Bewegungswirklichkeit eines hervortretenden Subjekts, jene vermag sie jedenfalls nicht notwendig aufklären zu können. Denn bricht jenes derart radikal nicht nur im und mit dem Jetzt (des Rückblicks), sondern spürt einen soweit notwendig werdenden additiven Bruch im Zukünftigen, der in ihm (im Subjekt des Austritts) gegen solchermaßen gewöhnlich projektivierbaren Verlauf introspektiv aufzubegehren sucht (also ausdrücklich wider einer mechanischen Überantwortung von Leistungskraft einer mehr oder weniger konsequent umgestellten normativen Ordnung und ihrer Vermittlungsebene, der Intersubjektivität), der gegen einen scheinbar gesponnenen Faden eines zukünftigen Verlaufes, wie er im konzertierten Jetzt langsam zu kondensieren scheint, dann bedeutet es sich selbst nur im Nichts: Es entfernt sich sozusagen gleichsam und schon wieder von der Intersubjektivität; es setzt im Bruch des Rückblicks im Jetzt zeitgleich eine Bruchlinie im Zukünftigen (es ist die gegenteilige Technik des Subjekts der Renaissance).
Es ist seine zunehmende Befähigung, originäres Verlaufsmonitoring, das beispielhaft durch eine global sprossende Möglichkeit von Kommunikation eingeübt und eingeprobt, nicht minder schon ausdifferenziert erscheint, insoweit zu bestreiten, als jenes als eine stets das zukünftige Werden allenfalls vexierende Trope entlarvt werden kann, die gemeinschaftliches oder gesellschaftliches Wollen eben nur im zugelassenen und zugrunde gelegten Setting zu erklären weiß: Projektive Zu-kunft, die im Jetzt schon in ihrer Verunmöglichung zu paradoxieren weiß. Denn das hervortretende Subjekt vermag nur dann selbst aus seiner vorgefundenen Menschenwelt auszuscheiden, wenn es in einem additiven Bruch im Zukünftigen, das Autologisches im So-Sein des Jetzt projektiert, sich selbst eben auch anders zu bedeuten wüsste; denn nachgerade solcher Radikalität gelänge ihm solches nur,indem es beispielhaft ein konzertiertes (bereits heute zwingend zu Ende gedachtes) Know-How überantwortet, vermittels dessen nicht nur theoretisch ein Lebensraum Erde gerettet werden könnte: Radikales Wissen, das de fakto unbedingter Anwendung anheim zu fallen hätte, fällt realiter allenfalls in reduktive Anerkennungsverhältnisse gemeinschaftlichen (globalen) Wollens zurück. Die ant(e)zipatorische Zukünftigkeit paradoxiert im zeitgenössischen Subjekt des Austritts, das vorliegend nicht minder als das Subjekt des zweiten, des additiven Bruchs gelten sollte!
Das Kontinuum der vergangenen Logiken (im oberbegrifflichen Narrativ einer historisierbaren Epoche) hingegen überführt sich in ein Unverständnis, spürbar in ein Unvernehmen seiner Endlichkeit: Das hervortretende Subjekt des zweiten Bruchs sieht sich im Bedingungseintritt der aufbrechenden Narrative allerdings irreversibel dazu genötigt, nicht nur die Formen des Zurückliegenden „eigenhändig“ zu bestreiten (die eigene Epoche als Neues oder Modernes durch ihre Situationsbeschreibungen zuzulassen und in ihrem Selbstverständnis zu begrüßen); es versieht sich auch einer Eindrücklichkeit, dass ein Gegenwärtiges, das herkömmlicherweise ein zukünftiges Wollen zweifelsfrei zu programmieren weiß, nur insoweit der Logik vergangener Kontinuität (der Narrative im Davor) zu unterfallen weiß, als ein Bruch überfällig in den freilich überkommenen Logiken unterbrechender Formation allenfalls retroaktivisch aufzugehen scheint: Eine neue Epoche erwächst solchermaßen nur in zeitkontextualen Narrativen, in der Mühe neuer Begriffssuche! Der Blick, den das Subjekt im Heraustritt wagt, erweist sich aber als ein hypnotischer Blick der Zwingung, dem es sich nicht erwehren könnte (Der repetitive Blick auf die Brüche der Umstellung ist sozusagen unwiderstehliches Anreizsystem der Zeitgenossen; ist Hingucker für die Erzwingung einer neuen Ära, der es sogleich wieder die Gefolgschaft aufzukündigen sucht). Ein Zurück in den restaurativen Besitzstand („Die gute alte Zeit!“) verunmöglicht sich jedenfalls immer. Der vermessene, hiernach additiv zu apostrophierende Blick im Zukünftigen, den sich das Subjekt des Austritts erdreisten will, versetzt das Selbstverständnis einer sich konsolidierenden, epochalen Zäsur in einen sie fortgesetzt verflüssigenden Aggregatzustand: Es will – wie der Mensch der Renaissance vermittels seines zweiten Angelpunktes: der Antike – Epoche nicht Epoche sein lassen; nachgerade benötigt es die technische Brechung in einem Zukünftigen (nicht im Vergangenen wie im Fall der Renaissance) als alternative Situationsbeschreibung von Aktualität und angedachte, projektive „Moderne“, weil auch nur jenes in Erzählbarkeit zu unterfallen wüsste: Eine Subjektivität, die aus einem Raum des Objektivierbaren, aus der „Ordnung der Dinge“ heraustritt, ist solcherart niemals zureichend darstellbar, sie kann nicht den Regeln von Erzählbarkeit gehorchen wie es eine Intersubjektivität zuließe. In ihrer konstitutiven Ermöglichung ist sie schlichtweg abhängig von den Reziprozietäten jenes Raumes, der sich gleichsam ihrer Ermöglichung selbst als ein abstrakt-genereller Raum der Dinge überhaupt begreifen ließe. Endlich vermag sich ein Subjekt erst durch diesen eine Intersubjektivität übersteigenden Movens von dem es umgebenden Raum spalten. Es ist Spaltung, die ihre Begrifflichkeiten nachgerade evoziert, die einer Subjektivität, gleichsam einer Objektivität erst ihre Namen zu vergeben sucht und schlussendlich wüsste (Repräsentation). Und weithin ungeklärt bleibt dabei, ob beide eingedenk ihrer Unterscheidbarkeit eine gleichberechtigte Kasuistik oder Anfänglichkeit kennen, die eine bidirektionale Gleichheit ihrer Kräfte ausweisen könnten. Seltsamerweise wird jedem Subjekt eine scheinbar unüberwindbare Trennung von Subjekt und Welt bewusst, beides gesamtveranlagend zu denken, gelingt ihm nicht.
Die Entwöhnung gleichsam von einer Intersubjektivität (angewandte, in Herrschaft entlassene Empirie) und Objektivität (Methode und Modell) stellt das Subjekt des Hervortritts nicht unmerklich zu einem Subjekt einer berechtigten Methodenfreiheit um; es büßt zunehmend das Mitbewusstsein von den Signa verwissenschaftlichter und alltäglicher (bewegungswirklicher) Methode ein: Nicht minder gar unbeeindruckt von zwingender Verstetigung und Versicherheitlichung von Wissen, durchschlägt es aktualisierte (oder projektierte) Gewissheit mit dem Vorwurf einer Mystifizierung von Wissen. Das beschränkte Subjekt der sogenannten Moderne entzieht sich schließlich nicht zuletzt gehorsam der Unmittelbarkeit von Wirklichkeit: es überführt sich selbst nur durch eine Welt von Zugangspunkten der Mittelbarkeit (zerronnener Medien) in eine Welt als menschlich wirkende Wirklichkeit, die nur mittelbar durch Modelle erklärbar sein darf. Hervortreten: Feilgebotenes Wissen im Verbrennungsmotor bestrittener Wahrheit und Methode, was das hervortretende Subjekt zum befreiten, unbewussten Interpreten von dominierender, deutender und einer nachgerade bewussten Interpretation aufsteigen ließe, das eine Erzählbarkeit von Modellen selbst-bewusst, alternierend zu nobilitieren und nicht minder zu verwerfen weiß; in seiner Hochform es gar vermögen sollte, solchermaßen gleichbedeutend, einem Empirismus und einem beispielhaften Kreationismus das Etikett des Mystischen verleihen zu können. Das darf es, nicht weil es selbst nicht weniger nur mystifizierendes als mystisches Wissen entgegen zu werfen wüsste, sondern, weil es jenes ohne monolithische Gewissheit einer Ordnung zu perpetuieren versteht. Es soll einem Vorgängigen einer bewussten Interpretationsmühe von Welterschließung nachsuchen, das jenes zwar qualitativ zu untersteigen, anderes wie ein profanes Verstehen aber deutlich zu übersteigen wüsste: Dass solchermaßen das, was menschlich wirkende Wirklichkeit sei, nur durch Interpretation oder durch Struktur und Differenz ist und das, was ist, nur durch logisch fragmentierte Interpretation sein kann, überantwortet Interpretation selbst (Bewusstsein als Relation) und ihr derart unterstelltes Vorgängiges (Bewusstsein als Phänomen) in einen gegenseitgen, unüberwindlichen Regress. Was sollte ein derartiges Additiv denkbar werden lassen, das zwischen einem profanen Verstehen und seinem (be-)deutenden Intepretieren detektiert werden soll? Und zu welchem Zweck (als es wohl erfunden, weniger vorgefunden werden würde)? Das Subjekt des Hervortritts (Austritts), das ohne Verschleifungsgehalt von Medien, den Mitteln der Mittelbarkeit von Welterklärung, ihrer Ansprüchlichkeit von vordefinierter und vordefinierender Interpretationsmühe, noch nicht hinantzufallen scheint, erwächst in einem Produkt von Vorgängigkeit interpretativer Gewissheit, das nicht minder in letztlich auch schon vollendeter Struktur, unbewusst Ausdifferenzierung ohne zwingende Erklärbarkeit zu verstetigen meint. Nachgerade einer ehedem schon purifiziert-archetypischen Problematik von Gegebenheiten im Gegebenen (Warum ist die Welt gerade so?) ausgesetzt, eben nur im So-Sein der Wirklichkeit, in der jenes vorzeitig (ontisch, ästhetisch) verunreinigt wird, erscheint das Subjekt als ein unterversorgtes Ich. Jenes darf sich nur in einer Unmittelbarkeit von Welt und nur in derlei Gestalt wähnen, als mittelbare, mediale Repräsentation als Transmitter, Bewusstwerdung von Welterklärung erst zu ermöglichen schiene; solchermaßen erscheint jede Bewusstwerdung letztlich imaginiert, weil sie Gegenwärtigkeit nur durch Vergegenwärtigungsakte zu erzeugen, eingeengt, auf eine spezifische und iterative oder eingeübte Bewusstwerdung von etwas auf etwas zurückzufallen weiß. Es geht also um den Movens, der einem Bewusstwerdung bewusst werden lässt, als er derlei (nur bewusstgewordenes) Gegebenes zu bewirken meint – mehr scheint menschlich wirkende Wirklichkeit zunächst nicht zu sein: Solche Bewusstwerdung reagiert retro-effektorisch als ein zurückgestuftes Bewusstsein, das sich einer synthetisierenden Komplexierung entledigt wissen darf.
Vorgängiges Bewusstsein. Was lässt es werden (und) wo ließe es sich in seinem Denken nachgezeichnet wissen?
Sichtbar geben sich für den interessierten Leser Antworten auf, die sich bei Lambert Wiesing und Thomas Reid ablesen, soweit sich diese in der Invention moderner Philosophie, im cartesianischen Stiftungsakt selbst, verorten ließen: phänomenale und intentionale Zustände bei Wiesing oder "Situation" und "Perception" bei Reid, ein fundamentum incocussum, das umgestellt wird vom ego cogitum (phänomenologischer Cartesianismus; Substanz) zu einem cogito ergo cogatium (intentionaler Cartesianimus; Relation. Beide versehen sich dazu in der Lage, Zustandswirklichkeiten als notorische Umschaltungen zwischen einem sich selbst bewusst sein und Sprache erklärbar werden zu lassen.
Ein nachstellendes, phänomenales Bewusstsein von etwas auf etwas im und vom Subjekt des Hervortritts (das intentionale Fremdkörper zu detektieren, auszuscheiden weiß) entledigt sich mit einer selbst-veräußernden Versprachlichung seiner Potentialität, vielleicht seiner Purifizität; es verbleibt nur insoweit im eingehegten Bewusstseinszustand von progressiver Erkennntlichkeit und Verständlichkeit (Voranscheiten des Subjekts), als es nicht zwingend in Sprache überantwortet wird, werden soll oder muss, was gleichsam einen Rückbau (Zurücktreten des Subjekts) in eine Verwissenschaftlichung unvermittels zu evozieren oder zu befördern wüsste: Es (phänomenales Wissen) wäre nachgerade seiner Entlassung (in die Versprachlichung) dann „nur“ intentionales Bewusstsein, das einer degradierenden Willkür demokratisierender Sprache im Zwischen der Sprechenden ausgesetzt würde, vehement ihrer transponierenden sprachlichen Urteile bestritten, nicht minder veruneinigt schien. Solchermaßen hieße Hervortritt (Austritt) des Subjekts zunächst und eingedenk eines ihm unterstellten phänomenalen Bewusstseins gerade nicht, versprachlichen zu müssen. So quittiert es sich hierdurch nicht selbst als ein bloßer Träger von Wahrnehmungen, sondern als ein von einem begriffslosen, dilemmatorischen Bewusstsein Getragener, der in seiner bloßen Zwingung zur Wahrnehmung, sprachlichen Urteilen zunächst nicht genügen braucht. Aber will es nicht minder und auch, geradezu gleichermaßen zielführend nach sprachlichen Urteilen streben, solchen sprachlichen Urteilen eines intentional angeleiteten Bewusstseins im versprachlichten, disponiblen Zwischen nachspüren, in dem sie minimalkategorisch und konsensualisiert zu verfestigen wüssten: Im Raum demokratisierter, weil in mannigfaltige Versprachlichung übereignete Sprache. Verunmöglicht es sich jenes aber nachgerade einer Suche versprachlichter Urteile, die ihr zunächst nicht intern ist, nicht, weil es (als fragwürdiges phänomenales Wissen) gar nicht Wissen von etwas zeitigen kann, und entledigte es sich doch eingedenk sprachlicher Urteile seines durchschlagenden gerade nicht-versprachlichenden, phänomenalen Konstituens. Die Gewissheit eines Wissens von etwas über etwas; sich sicher sein können, zu wissen, was nicht die Anforderungen von Wissen erfüllt, ist eine Zumutung für das Subjekt, und nur wenn es ihm derlei in einer Gezwungenheit zur Wahrnehmung zugemutet wird, ist es Gewissheit von etwas, nicht Wissen von etwas.
Die Verunmöglichung zur Versprachlichung in ein sprachliches Urteilen zu überführen: Phänomenologisches Wissen im Erschöpfungszustand bloßer Gebrauchsanleitung von Sprache. Ein Angelpunkt des Beschreibens von etwas, das zu versprachlichen sucht, ohne versprachlichen zu dürfen, will es seiner konstitutiven Vorbedingung nicht verloren gehen! Unlängst in seinem Denken in Gestalt der antiken, nicht zwingend prominent besetzten, als neuzeitlich adaptierte von Lambert Wiesing aufgenommenen Protreptik: Sprechen und Schreiben, um urtümlich phänomenales Bewusstsein der Erkennntlichkeit und Verständlichkeit beim Hörer oder Leser als bloße Selbst-Bewusstwerdung, als Nachvollzug im Rezeptionsakt reproduzierbar werden lassen zu können (ungleich einer persuasiven Performanz, die sich schon im Zustand einer feilgebotenen Versprachlichung eines phänomenologischen Wissens befinden würde, also intentionales, wissendes Bewusstsein zeitigt, voraussetzt und benötigt). Ein protreptischer Anspruch in versprachlichten Urteilen (mehr darf phänomenologisches Sprechen und Schreiben nicht einlösen!) muss sich selbst in einen inversen Konstituens überantwortet wissen lassen, in dem nicht länger nach den subjektiven, wie gesehen, modelbasierenden, empirisch-induktiven oder logisch-deduktiven Kontingenzen von Wahrnehmung gesucht werden darf (Soziologie, Psychologie etc.), sondern nach Auswirkungen einer bloßen Wirklichkeit von Wahrnemung im Subjekt, was hiernach und beispielhaft, Wahrnehmungsobjekte wie materielle Gegenstände oder wie Anschauungsformen wie Raum und Zeit (Kant) fortan als derengleiche 'Eidetische Variationen' (ohne weitere invasive Fremdkörper) experimentell und iterativ in einem hermetischen Gedankengang frei zu sprossen suchen. Ein grobes Vorbringen, das Husserl zu bestreiten wüsste, der es soweit als bloße selbstgewisse (doch Gewissheit werdende, weil nachgesuchte) Relation kennzeichnen würde, als es schlichtweg schwer zu sagen sei, inwieweit es überhaupt apriorische (purfifiziert protreptische) Strukturen geben könne (Husserl findet hierfür den Begriff des „Wesensverhaltes“, den er allenfalls vom Begriff des Sachverhalts abzugrenzen wüßte). Für ihn bleibt derlei propositionales Wahrnehmen Wahrnehmung, die mit Überzeugung inferiert, wenn beide auch nicht gänzlich (somit schwächer) zu interferieren wüssten. Husserl würde unser Subjekt des Hervortritts sehr wohl in eine Bedingung überführen können, in der das Subjekt insoweit über Wahrnehmungen verfügen soll, als es schlichtweg Wahrnehmungen von etwas (das dritte Relatum ist das Wahrnehmungsobjekt) hätte; es bedeutet sich zwingend in eine Relation, in der ein solchermaßen Habender von etwas (von Wahrnehmungen) autark von der Relation beschrieben werden könne. Im gegenläufigen Modus einer Nicht-Trennbarkeit der beiden Relata (Wahrnehmungs-)Subjekt und Wahrnehmung erschöpft es sich hingegen als Subjekt, das nur wahrzunehmen weiß: Es hat sie (die Wahrnehmung) nicht; entlässt es sich selbst als wahrnehmendes Subjekt, trennt es sich von seiner Wahrnehmung, überantwortet es sich selbst in die Feilbietung verwissenschaftlichter Konstruktion (es verwässert als Spekulationsobjekt von Methode und Modell). Ein Sich-selbst-Erkennen in derlei dargebotener als abgetrennte Wahrnehmung exemplifierbare Subjektbeschreibung erklärt dem Wahrnehmenden nicht, was Wahrnehmung ist; „(...) dadurch, dass ich denke, weiß ich eben nicht, dass ein Ich existiert, sondern nur, dass es mich gibt. Denn ich selbst erfahre mich nicht als einen Gegenstand, sondern jedem Gegenstand gegenüber gibt es mich als dasjenige Subjekt, dem etwas ein Gegenstand ist. Mehr weiß keiner von sich.“
Es drängt sich als solches auf, eine bloße Obligation phänomenaler Gewissheit von etwas Unfairem (Zustand), die gerade ohne ein Wissen darum gewahr werden kann, zuzulassen. Endlich weiß man eingedenk ihrer ja gerade nicht oder nie, dass es (etwas) tatsächlich unfair ist, nur weil es den Formen des Wissens erst gar nicht zu unterfallen wüßte! Solchermaßen Unfaires, was dort unter Umständen im Sinne gesetzlicher Primate, rechtlicher Mehrheitsauffassung oder schwächer, inkulturierter (geronnener) Wertekonsense als fair aufgefasst, mit den Mitteln des Wissens zu Fairem umgestellt werden könnte, unterliegt nur solcher Gewissheit, die in ihrer jeweiligen Anwesenheit gerade nicht von demjenigen in neue Wissensformationen bedeutet werden, der diese (phänomenaler Nachvollzug) Gewissheit schlussendlich nicht erwerben konnte, ihren Nachvollzug nicht herzustellen weiß. Letzteres überantwortet sich also nicht in das solchermaßen hier nachgespürte Ja (etwas ist unfair), vielmehr ermöglicht jenes sich gleichsam in dem Nein oder dem Aber, als es „wissend“ zu potentiell ontisch bereinigtes Faires variiert werden könnte. Ein unbezweifelbares Sicheres in der Gewissheit von etwas Unfairem, was demnach mit den vorgestellten Mitteln des Wissens leicht bestritten werden könnte, erfährt das bloß wissende Subjekt soweit jedenfalls nicht. Subjektive Gewissheit solcher Art (einzig Phänomen) ist anders als diejenige, die ein in actu nicht im eigenen Nachvollzug befindliches Subjekt (Phänomen und Wissen), wie gesehen, nachgerade nur dann „haben“ könnte, indem es auch um sie wissen kann; gleichsam verunmöglicht oder blockiert es sich aber als ein Subjekt des Hervortritts, eines Austritts, weil es sozusagen folgsam insoweit im „Wissen“ zurückzustehen hat, als es (nunmehr) im Außen eines Hervortritts, sprich in seinem (jetzt) gleichbedeutenden Innen verbleiben kann. Infolge formativer Zwingung in und zur Wahrnehmung von Weltzustand (Zumutung) vermag ein bloß Wahrnehmender kein Wissen vom endlichen So-Sein von und über etwas wie Welt (und ihre Materialität) gewinnen; es überbrückt phänomenale Gewissheit von etwas in einen Möglichkeitsraum, in dem sich neue kollektive Bewusstseinszustände in alleiniger menschlich wirkender Wirklichkeit, den Weg in eine Umstellung von Welt zu bedeuten wissen, als ein notwendig werdender Überstieg von Formationen „wissender“ Gehaltsbegriffe. In einem Zeitpunkt, in dem Wissen von und über etwas durchaus suspendierbar erscheint. Denn, eine Wahrnehmung muss nachgerade nicht inferentiell mit dem simultanen Erwerb von Überzeugungen, multipler Informationsverarbeitung (ungeordnet als eidetische Variationen) zusammenfallen. Zwingend verbunden bleibt sie nur mit der Zumutung, wahrzunehmen, als sie nur eingedenk einer ontologischen Gleicheit aller Dinge, in einer materiellen Welt überhaupt auch nur als dessen nachgeordneter Teil zu existieren wüsste.
Es soll weder dem bewegten, dem solcherart beeindruckten Subjekt in das klassische Bild einer „Wachstafel“ verholfen werden, in dem sich das solchermaßen Austrahlende eines Objekts im Etwas der Wahrnehmung beim Subjekt einprägt, einbrennt (Eindrucksbeziehung), noch einer Metaphorik einer Emanation anheim fallen, innerhalb derer das Da-Sein (auch schon das So-Sein) des Wahrgenommenen vom Subjekt, dem Wahrnehmenden auszugehen habe, als es eine mittelbare Folge subjektiver Informationsverarbeitung nachzeichnen würde (Ausdrucksbeziehung). Gleichsam evoziert sich endlich und in jedem der beiden Fälle die Notwendigkeit, dass eine Gleichsetzung von Intentionalität und Gerichtetheit vorkommen muss (denn, beide Relata müssen in äquivalenter Intentionalität und Gerichtetheit gründen); Bewusstsein ist hiernach Vorkommnis als ein räumliches Vorgehen. Jenem wäre je allerdings entgegenzutreten, als ihm vorliegend nicht gefolgt werden soll. Vielmehr soll einem Nachvollzug kupierter Wahrnehmung nachgespürt werden, der sich einem zeitgenössisch obsiegenden Selbstverständnis der Mittelbarkeit, seiner Konstituense intentionaler Eindrucksbeziehungen oder ihrer äquivoken Emanation im Subjekt zu entziehen wüsste – als jene zugelassene, irgendwie transzendente Varianz menschlich wirkender Wirklichkeit reklamieren wollen. Als für zeitgenössische Auffassungen (wie eine Transzendentalphilosophie oder eine Psychologie) allenfalls als eine kupiert aufzufassende Wahrnehmung, soll jene sich in dem Sinne deklarieren, als ihre inverse Relation gegenteilig einer Intentionalität und Gerichtetheit durch eine bloße Quittierung des ihm zugrundeliegenden Phänomens zu fassen wäre: Die Intentionalität der Wahrnehmung sei hiernach nur durch partizipative Teilnahme eines Subjekts in und an einer Relation begreifbar. Das Subjekt wird Relatum, indem es mit dem zugemuteten Etwas des Wahrgenommenen Gegenwärtigkeit in der Welt teilt – anderes kann einem Wahrnehmung nicht näher bringen. Die Alternativlosigkeit geteilter Gegenwärtigkeit in einer materiellen Welt, die das Subjekt mit bloßer Materialität von Dingen in der Welt zusammenzuschalten weiß, die es derlei auch ohne jenes nachsuchende Subjekt geben muss, versorgt es mit widerständigen Objekten (Hindernissen) in einer solchermaßen kontinuierlichen Welt: Das Fatum vorenthaltener Phantasie, das ein Subjekt repetitiv und beharrlich in seinem Bewusstsein herausfordert, widerständige Objekte in einer materiellen Welt überwinden zu müssen. Dass derlei ein Subjekt dazu verdammt ist, in einer von seinem Bewusstsein unabhängigen Welt gegenwärtig zu sein, ist eine Folge von Wirklichkeit von Wahrnehmung. Ein Subjekt ist nicht, weil es Wahrnehmungen hätte (als Schluss von Intentionalität und Gerichtetheit von Wahrnehmungssubjekt und Wahrnehmungsobjekt), sondern es wird einzig durch die Zumutung von und durch eine Zwingung in Wahrnehmung affiziert. Eidetische Variationen, die durchaus Wissen fortschreiben, können hernach zuallererst nicht wirklich sein (beispielhaft die naturalistische als neurowissenschaftliche Auffassung, die es rubriziert wissen möchte, dass ein Glaube an den freien Willen durchaus eine Illusion sein könne, als jene auch nicht unmerklich ein bloßes imaginiertes Bewusstsein von etwas oder über etwas einzuüben sucht). Es ist das kumulative Setting, in dem das Subjekt in Gleichheit aller Dinge nicht nur zum Teil der Welt degradiert, sondern auch dazu herausgefordert wird, ein Bewusstsein zu ertragen, derlei Wahrnehmendes sich nicht ausgedacht haben zu können. Schriebe sich letzteres heraus, nimmt das Subjekt das, was gegenwärtig ist, jedenfalls nicht wahr. Wahrnehmen heißt demnach, insoweit Teil von Wirklichkeit zu sein, als das Subjekt Anwesenheit mit materiellen, stets widerständigen Dingen teilt, für deren Gegenwärtigkeitsbewusstsein das Subjekt nicht selbst Grund oder Ursache sein kann.
Ein exkursiver Schritt zurück: Eine solcherart hier nachgespürte Gezwungenheit des Wahrnehmenden überführt sich nach allem in die Anfänglichkeit seines Konstituens: Wie vermag ein evolutionärer Prozess per se sich(selbst-)bewusste Organismen, die ein Nervensystem herausbilden, überhaupt hervorbringen und warum? So scheinen dem synthetisierenden Bewusstsein weithin ungeklärte und inkommensurable Ideengeschichten zur fortgesetzten Klärung aufgegeben, die nur kursorisch vorgestellt werden sollen. Schlussendlich sind jene Synthesen, die ein hier Gegenständliches, ein vorbewusstes Hervortreten des Subjekts im additiven Bruch erst zu befördern helfen wüssten; evident dadurch, dass scheinbar protomentale Elemente einer Evolution irreversibel intern zu sein scheinen, die gleichsam ein Vorbewusstes und eine aufruhende Intentionalität im Bewusstsein, den Weg in Existierendes, in sein jeweiliges Denken bedeuten könnten.
-Die reduktive und/oder emergente Evolutionstheorie als sie als historisch-kausaler Reduktionismus aufgefasst wird: Der Bedingungseintritt bewusster Organismen verdankt sich hiernach einer Emergenz oder des Zufalls, die sich in der Faktizität ihrer letztgültigen Erklärung, in dem bloßen, reduktiv historisierbaren Vorhandensein elementarer Bestandteile eines materiellen Universums zu erklären wissen, als sie sich auch in ihrer Genese, zwei Erzählungen zu bedienen sucht: der Kausalität eines Universums und der Emergenz eines bewussten Organismus. Ein unzureichender, aber wenig bestrittener Anspruch auf Richtigkeit.
-Die subjektivische Intentionalität in den höherstufigen Komplexen bewusster Organismen, die für die Existenz eines Gottes oder natürlichen Designers streiten, die um prototypische Elemente in einem kosmologischen Baukasten wissen und jene einsetzt, bewusste Organismen zu designen) – Universum und bewusstse Wesen als Folge eines schöpferischen, keineswegs kreationistischen Möglichkeitsraumes konsistent erklärbar.
-Ein teleologisch-protomentales Verständnis, das eine Evolutionstheorie erweitern könnte, das bis dato (anthroprozentrisch) ungeklärt bleibt oder von Menschen in seinem Denken verunmöglicht scheint, weil es einen Grund mit etwas ungeklärt Grundlegendem zu erklären hätte, was rätselhaft bliebe, letztlich aber unerlässlich wird, Universum und einen Überantwortungsakt von unbelebter Materie zu bewussten Organismen überhaupt begreifen zu können. Ist die evolutionäre Programmierung „Bewusstsein“ als physisches, protomentales Element eines der anfänglichen prototypischen Elemente eines Universums, das ja nachgerade einer menschengemachten Physik selbst nur zufällig ein materielles ist, weil es im Zeitpunkt des Urknalls über seinen Gegner, die Anti-Materie, obsiegte? Welchen Sinn würde es machen, eine reduktive physikalische Evolutionstheorie mit einer psychophysischen Anschlusstheorie zu verkapseln, sodass einer Evolutionsgeschichte überhaupt unterstellt werden könnte, dass es wahrscheinlich werden musste, dass Organismen entstehen sollen, die ein Nervensystem herausbilden? Denen es aufgegeben zu scheint, Evolution retroaktisch zu begreifen, sie nachzuzeichnen und in Systeme zu überantworten.
Der derlei anfänglich verstetigten, vorbewussten Einschätzungsprärogative (als Vorrecht gezwungener Wahrnehmung), die einem soweit neutralisierten (Mono-)nutzen einer Allmachtsphantasie im bewussten Wesen, unverstellte Fairness entgegen zu werfen weiß, soll gar eine protomoralische Klaviatur intern sein, die ohne intentionales und synthetisches Bewusstsein ist, die nunmehr reduktiv, in dem Phänomen protomentaler Elemente ihren Anfang sehen dürfte? Evident ist jedenfalls, dass eine Evolutionstheorie und die nicht wenig erfahrungswissenschaftlich begründeten Religionen, die Entstehung von bewussten Organismen jeweils nur notwendig (monolithisch) aber nicht hinreichend befriedigend erklären; beispielhaft bleibt jene unfertige Evolutionstheorie als zwingend materieller Reduktionsismus eine Evolution mit Lücken, die nicht unmerklich darauf angewiesen ist, dass so etwas wie eine Neurowissenschaft, eine Religion oder eine Philosophie des Geistes von bewussten Wesen schlichtweg erfunden werden müssen, um einen Dualismus von physikalischem Reduktionismus und einem sonstwie entkoppelten Phänomen Bewusstsein, das sich vom physischen Aggregat löst, in Synthesen ihrer jeweiligen Überbrückung überführen zu können. Ein zunächst paradoxer, psychophysischer Anschluss, der ein anderes Verständnis zuließe, wird ohne jene Verschaltung (Zusammenschaltung) nicht herstellbar sein: Das sich soweit verunmöglichende Denken, das aber erforderlich werden müsste, Evolution abschließend zu verstehen.
Die sich in ein anthropozentrisch Denkendes nicht überführbaren protomentalen Elemente, die einem anfänglichen Baukasten des Universums intern sein sollen, bleiben nach alledem, nicht zuletzt gegenüber der mannigfaltigen Mühewaltung bewusster Wesen eskamotiert. Zurückgeworfen könnten jene allenfalls in eine weithin erkannte Protomoral im Zwischen von Menschen (ungleich einer vermittels vielgestaltiger Vernunft ontisch verunreinigten, jetzt synthetisierten Moral).
Hegel verfolgt zunächst einen Konstituens des Selbstbewusstseins eines individualen, singulär gedachten Subjekts innerhalb der Eindrücklichkeit von widerständigen, materiellen Objekten in der Natur. Das Subjekt gestaltet natürliche Wirklichkeit nachgerade seiner Allmachtsphantasie durch Zerstörungsakte um, indem es beispielhaft organische Bedürfnisse zu befriedigen sucht: „Und das Selbstbewusstsein ist hiermit seiner selbst nur gewiss durch das Aufheben des Anderen, das sich ihm als selbständiges Leben darstellt; es ist Begierde.“ Es gilt für das Subjekt seinen Mononutzen zu maximieren, als einer basalen Bedürfnisbefriedigung des reinen, natürlichen Wesens zuallererst das Wort zu reden wäre. Als Begierde betätigendes Subjekt fällt es aus der Natur heraus und wird gleichsam nur jener zu unterfallen wissen. Es erfährt in der Zwingung reinen Bewusstseins (als ein zur Wahrnehmung gezwungenes Subjekt), dass es nur Teil von selbständiger natürlicher Wirklichkeit ist und sein kann. Natürliche Wirklichkeit ist immer unabhängig von seinen Elementen, die sich zuvörderst erst als bewusste Wesen zu begreifen haben. Natürliches als reines (nicht synthetisierendes) Bewusstsein zeitigt nur solches, spektrales Wissen seiner selbst; nur jenes provoziert gleichförmige Inklusion und Exklusion in und aus der Welt. Zuallererst ist es ein Subjekt der Exzentrik als es eine die Natur diskriminierende Allmacht perpetuiert, die seine vorrangige Verortung als Individuum im Setting seines Lebendig-Seins erst zu spiegeln weiß. Die Zerstörung des widerständigen Objekts, des Anderen in der Natur überantwortet die Begierde des adressierenden Subjekts schlussendlich in eine Verunmöglichung, den soweit zerstörten Gegenstand wiederkehrend zum eigenen Nutzen herstellen zu können (endlose Befriedigung des Mononutzens), weil es in der Zusammenkunft, im Zwischen mit einem anderen Subjekt ertragen muss, dass jenes sich nachgerade seiner eigenen Zwingung gleichbedeutend seiner selbst gewiss werden muss. Es erzeugt sich einzig schon oder lediglich als Reflex auf ein irreduzibles (tatsächliches) Zwischen von Menschen als ein gattungserhebliches Spezifikum; das Subjekt begreift, dass es nicht nur um seine Allmachtsphantasie über eine natürliche Wirklichkeit betrogen wird (ungehemmte Bedürfnisbefriedigung), sondern, dass es auf ein Anderes trifft, das ein bewusstes Wesen ist, das wie es nicht unabhängig von Welt und Natur sein kann. Individuale Begierde „vergesellschaftet“ sich in gattungsspezfischer Reglementierung des entgrenzten Zugangs zu organischen Ressourcen. Die Insuffiziens von betätigender Begierde und ungehemmter Befriedigung mit natürlichen Objekten rubriziert sich als eine die Wirklichkeit erfahrende Tätigkeit, sie ist bloßer Reflex von Zusammenkunft, sie ist nicht Ausdruck synthetisierenden Bewusstseins unterschiedener Verstandeskräfte (also unterschiedliche Vernünfte sozusagen, die je intentionale, mehr oder weniger monotone Designs von Gerechtigkeit erschaffen, die eine so bei Hegel gesehene natürliche oder bloße Protomoral zu übergehen wissen). Nicht minder versetzt sie (die Insuffizienz) das Subjekt in die Widerfahrnis, dass seine eigene Besonderheit insoweit überstiegen wird, als jenes eine Gewissheit der existierenden Gattung Mensch zu sein scheint, die es zu ertragen hat, dass sie als Teil einer natürlichen Wirklichkeit und durch ihre Teile für jene nicht konstitutiv sein kann. Wonach ein Einzelner den Zwang erfährt, sich als bloße Instantiierung einer Personenmehrheit sehen zu müssen, die Gattung ist; denn nicht zuletzt muss singuläres, ungehemmt Begierde betätigendes Bewusstsein sich insoweit entblößt wissen, als es als ein derart unterstellt omnipotentes Selbst, das Dinge der natürlichen Wirklichkeit zerstört (indem es sich an ihnen organisch zu befriedigen sucht), nachgerade seiner solchermaßen konsumtiven Kräftigkeit letztlich aber scheitern muss, weil die Totalität natürlicher Wirklichkeit zwingend ohne es und seinen Zerstörungsakten ist und bleiben wird (Verlust der Allmachtsphantasie). Derart sich nicht entgrenzen könnende oder affektive Konsumtion verkapselt sich also im Zeitpunkt der vorbezeichneten, zur Gewissheit gewordenen konsumtiven Beschränktheit mit einer solchermaßen vertretbar zu unterstellenden Selbst-Negation bei einem Gegenüber, die nicht unmerklich schon autologisch von jenem adressierenden, sich selbst bewussten Wesen im auftretenden Anderen vermutet werden muss; für jenes kann das Gegenüber folglich nur sich gleichsam bewusstes Wesen sein. Die Zwingung in die eigene Beschränktheit (inne zu halten) verdoppelt sich nachgerade eines phänomenales Wissens von Negation bei sich und von Selbst-Negation im Gegenüber, als es gattungspezifisches Wissen oder Phänomen natürlicher Wirklichkeit zu sein scheint. Es ist reflexive Moral, die sich bloßer Zusammenkunft schuldet, die ohne synthetisierendes Bewusstsein ist. Die Konsolidierung eines zuallererst subjektivischen Selbstbewusstseins (das Vorgängige im Bedürfnisbefriedigung nachsuchenden Subjekt) bedarf des soweit signifikanten Anderen im Gegenüber, das sich solchermaßen, sprich seinesgleichen zu negieren weiß, das „an ihm nun jene Negation vollzieht“, welche es selbst zunächst der autarken Wirklichkeit vorgängig, an sich zu vollziehen gezwungen war. Die widerständigen Objekte, die Gegenstände der natürlichen Wirklichkeit verbleiben im Selbstverständnis der Selbständigkeit (unabhängig seiner bewussten Wesen, die sie zu hervorbringen weiß); die konsumablen Gegenstände der Wirklichkeit werden widerständige Objekte, weil das Subjekt zur Befriedigung an ihnen nurmehr an sie zu gelangen wüsste, indem sich ein Anderes gleichbedeutend in die Zwingung der Negation zurückgeworfen sehen muss. Es ist seine irreduzible Duplizität von bidirektionaler (Selbst-)Negation und vermuteter Negation im Anderen, die ein Subjekt gewahr werden lässt, dass es mit einem solchermaßen zwingend selbst-bewussten Wesen aufeinander trifft: Die bloße Reaktion auf eine jeweilig Präsenz zeitigt eine Protomoral im Zwischen der Subjekte, der vorliegend nicht minder so etwas wie eine irreversible Prototypik von Fairness im Zwischen von Menschen (mit-)konstituiert, den Aufnahmepunkt des vorliegenden Erklärungsversuches.
Das bloß widerständig erfahrbare Objekt, das dem bewussten Organismus entegegenstrebt, soll sich danach und im Sinne des vorliegenden Vorschlags als phänomenal Stiftendes von Fairness begreifen lassen: Wie es als ein „Proto-Selbst“ bewusste Wahrnehmung herzustellen und zu stabilisieren weiß, es zu einem Gefühl der Meinigkeit und phänomenaler Einheit werden lässt! Intentionales als synthetisierendes (weil schon verarbeitendes) Bewusstsein erscheint (sichtbar) undenkbar in solcher Ermangelung eines „Proto-Selbst“: jenes ist schlichtweg mehr Phänomen, weil es biologisch determinierbar ist; es ruht insoweit vertretbar annehmend in den stammesgeschichtlichen Hirnstrukturen (Quellcode?), als es erst einer Aufrechterhaltung des Bewusstseins überhaupt zu dienen wüsste, mithin das bewusste von einem unbewussten Gehirn zu unterscheiden helfe: Bewusstsein selbständig und autonom als meiniges vom reduzierbaren Gehirn denken und fühlen ließe. Es erscheint als unverzichtbar. Unabdingbar verschleift ein „Proto-Selbst“ sich anhand von und in Körperlichkeit, als es einem homöostatischen Gleichgewicht nachzuspüren sucht. Es formiert sich nachgerade reiner biologischer Reduktion zu etwas Unbewusstem im Selbst, das als Grundform von individualisierbarer Subjektivität und Selbstgefühl in phänomenaler Einheit zu verfestigen weiß: eine zuallererst egozentrische Perspektive erzeugt, die zu einer bewussten, meinigen Wahrnehmung, neurologisch-niedrigstufigere Vorbedingungen einzubringen versteht. Ein solchermaßen biologischer Quellcode (beispielhaft auch ein in Interaktionen sich körperlich Verhaltendes) vermag eingedenk solcher unbewusster Vorleistung erst in höherstufigen, komplexeren Objektrepräsentationen aufgehen, möglicherweise ist er irreduzibel für einen jeden Bedingungseintritt bewusster Wahrnehmung, die im Davor eines synthetischen Bewusstseins zugemutetes Phänomens von Meinigkeit im Subjekt perpetuiert, das sich bloßer Widerständigkeit von Objekten verdankt; solche, die im plötzlichen Zwischen von Menschen, eine egologische Mononutzenmaximierung ohne weitergehende Kraft von Intentionalität zu bestreiten scheint.
Das in seiner Gezwungenheit heimgesuchte Subjekt, das zur Wahrnehmung gezwungene Subjekt, versieht sich solcherart Objekte ausgesetzt, als diese jemals oder zwingend einer zureichend verfestigten Adverbial- oder Bereichsontologie zu unterfallen scheinen, als sie nachgerade einer Matrix der letzten Fragen und Antworten schlicht unlogisch bleiben können (sie rühren nur aus dem unbedingten, nicht beschreibbaren Raum her, dem allenfalls eine Trennbarkeit von Universum und Natur [Kultur] zuzuschreiben wäre). Selbstredend verunmöglicht es sich nicht, sie realiter begrifflich einhegen zu können, trivialiter versieht es sich aber einer Unmöglichkeit, sie epistemisch zu individuieren. Sie sind Objekte, Widerstände des Wahrnehmenden, als das Subjekt einzig in der Zwingung zur Wahrnehmung, Gegenwärtigkeit mit anderen Objekten zu teilen scheint, die sich einer adverbialen Bestimmung (Existenz), gleichsam einer Funktionabilität bereichsontologischer (Bewegungs-)Wirklichkeit zu entziehen wissen, ohne kognitiv unbeschreibbar zu sein oder metaphysisch paradoxiert werden zu müssen. Das Objekt erscheint im Feld seiner purifizierten Sinnstiftung (nicht minder im Modus von Uneigentlichkeit): es (Objekt) tritt aus jenem Hintergrund (Feld) hervor, als es sich als kognitiv beschreibbarer Gegenstand der Wahrnehmung vor dem Hintergrund eines nicht beschreibbaren Feldes aller gleichsamen, restringierten Erscheinungen visibilisiert. Es schuldet sich nicht minder und überraschend eines etymologischen Nachspürens des lateinischen Wortes 'existere', was einen Hervortritt oder eine Ortsanzeige als Wortbedeutung ausweist. Es sind hiernach formative Felder (ohne, dass sie den Anspruch einer Ontologie des Ganzen einlösen könnten), die den Hintergrund wuselnder Objekte verstetigen, aus dem dasjenige hervortritt, was es gibt. Eine aller bekannter Adverbial- oder Bereichsontologie entzogene, als jenen vorausgehende Gewissheit, die uninformiert bleibt an der Synthetik, die sich dadurch einzuüben weiß, indem sie allenfalls hervorzutreten weiß, mehr nicht!
Unverstellte Fairness, als sie zunächst als intrinsisches Produkt gewahr wird, vergegenwärtigt sich als rarefiziertes Ereignis, das ohne Bezüge eines aufruhenden, synthetisierenden Bewusstseins richtungsgebende Außenwirkung zu zeitigen, das sich gegeneinander sprossenden, atomisierten Mononutzen (Individuum und Personenmehrheit) entgegen zu werfen weiß, verstellt deren Ängste von Wahrhaftigkeit und Konsequenz in der Zwingung von Wahrnehmung, die das Subjekt des Hervortritts hiernach auch nicht länger zu verdrängen sucht: Für das solcherart nur im Außen seines Proto-Selbst, das nicht synthetisiert ist, gegenwärtige (Un-)Fairness allenfalls relativierende Subjekt (das sein Proto-Selbst verleugnet oder sozusagen intentional überlistet), das nachgerade seiner Vorstellung relativer Tatsachenwirklichkeit, ein rudimentäres Faires nur hybridisieren, schlechterdings überschreiben oder programmieren muss, weil es nur einer anerzogenen oder sonstwie erworbenen Gerechtigkeitstheorie folgen will oder kann, vermag eine Überantwortung einer adverbial- oder bereichsontologischen Tatsache, als sie nur relative Tatsache sein kann, sie ihm aber als absolutes Motiv erscheint, in die Zwingung prototypischer Fairness nicht herstellen zu können. Nicht schon deshalb, weil es ihm abgenötigt würde, eine absolute Tatsache (Fairness) als nicht-synthetisierte, menschliche Kulturleistung anzuerkennen, die ohne synthetisierendes Bewusstsein schlichtweg ist, sondern, weil es sich in einem Denken von bloßer Meinung zurückgeworfen sieht, die nur in und auf einem Regress relativer Tatsachenwirklichkeit beruhen, hierin erzeugt und visibilisiert werden kann. Es handelt sich um eine schlichten Befürwortungsakt von synthetisierter Wahrheit; eine Meinung, die funktionabel wird, weil sie explizit in der Befürwortung einer anderen (zweiten) Meinung ruht, die sie (erste Meinung) am wahrscheinlichsten werden ließe. Und dabei ist es im Grunde das Betriebssystem moderner Gesellschaften, die sich für den relativistischen und konstruktivistischen Primat gemeinschaftlicher und politischer u.a. Verfasstheit verwenden, die je Ansprüche an Fairness in vielgestaltigen Formen insoweit zu verkapseln weiß, als sie in ihnen (Formen) stets auch zu verunsichern scheinen. Es verengt sich in Ängsten einer regressiven Dialektik von relativen Tatsachen, die adverbialontologisch mitunter wirken und absolut erscheinen können, die aber eine Fairness nicht anzuerkennen weiß, die beansprucht, abschließend (total) wahr zu sein, die das Subjekt in seiner Gezwungenheit zum Austritt/Hervortritt, in einen additiven Bruch von Wahrnehmung zu werfen weiß, die unterschiedenen, synthetisierenden Bewusstseinsströmen vorausgeht: in das Anerkenntnis unverstellter Fairness, die sich bloßer Zusammenkunft im Zwischen von Menschen schuldet. Die Widerfahrnis von Fairness beim Subjekt des Hervortritts überantwortet sich selbst aus dem Hintergrund egologischer Konsumtion (Vergnügen), als jene eine die neoliberale Pareto-Allokation adaptierende Mononutzenmaximierung nachzuspüren sucht, die ihrerseits freilich unerlässlich bleiben muss (individuelles Glück), als sie aber dergestalt maßvoll zu sein hätte; gleichsam entäußert es sich selbst eines Primats synthetisierender Wirklichkeitsbewegung und gesellschaftlich atomisierter Wahrheiten. Hierin entledigt es sich überdies und nachgerade seiner Zwingung in solcherart Widerfahrnis einer viel grundsätzlicheren Problematik, die einer jeden purifiziert-individuellen Nutzenmaximierung scheinbar konstitutiv nachteilig anzulasten wäre: der irreduziblen intra-kognitiven Beschränkung des Individuums, dessen Entscheidungen autologisch durch eine Neigung zur Beschränktheit kontrastiert werden dürften (Offensichtlich verwässern oder reglementieren sich Strategien für eine Wertanlage oder Ressourcenverwertung eingedenk beschränkter Einschätzungsprärogativen; denkbar ist hiernach nur, dass der Mononutzen ein solchermaßen hinreichendes Surplus zu zeitigen, nicht die Höchstform eines vollumfänglichen Mononutzens einzulösen wüsste). Das Subjekt, als es vorliegend das eines Hervortretens sein soll, fällt hingegen einer Eindrücklichkeit von protomoralischer Einsicht anheim, die sich in bloßer Zwingung zur Wahrnehmung im Zwischen von Menschen auszubuchstabieren sucht, die ihrerseits durch einen zeitlich nachfolgenden, synthetisierenden Bewusstseinsprogress (beispielhaft in Form eines 'mixed scanning' aus kursorischer, sizzenhafter Analyse und dezidiertem, empirischem Anspruch auf Richtigkeit) in ihrem gegenwärtig gewordenen Unbehagen, das im Bedingungseintritt von Gezwungenheit zum Subjekt kommt, in ihm erzeugt wird, schon wieder neutralisiert werden würde. Das Denken einer solcherart gegenteiligen, vorrangigen Mononutzenmaximierung beim Subjekt des Hervortritts verunmöglicht sich schon insoweit, als es ultimativ synthetisierendes Bewusstsein erfordern würde. Die Widerfahrnis unverstellter Fairness ist zuallererst ein Unbehagen, das ohne Nachsuche zum Subjekt kommt, das gleichsam das Subjekt nicht in die syntehtischen Kontraste zurückwirft (oder suspendiert), zur Überantwortung oder letztlich zur Abschiebung in das übergreifende und unterschiedene Betriebssystem relativistischer und konstruktivistischer Adverbial- und Bereichsontologien herausfordert. Das Subjekt entzöge sich also hierdurch der unmittelbaren Eindrücklichkeit von Fairness. Unterbliebe es nämlich, dass solchermaßen unverstellte Fairness (die hier in einem Versuch hergeleitete und vorgestellte protomoralische Einsicht eines zurückgenommenen Proto-Selbst) von einem synthetisierenden Bewusstseinsstrom konsumiert würde, so ereignet sich hierin jener rarefezierte, additive Bruch, der sich über die mannigfaltigen, aktualisierenden Brüche in der Gesellschaft zu legen und diese zu übersteigen weiß; er suspendiert sich und das Subjekt autologisch aus dem Monitoring oder einer Mühewaltung der sozialen Programmierung: Nur im Modus seiner Unverstelltheit bleibt er gar in seiner Wirksamkeit erhalten. Der vom Subjekt hin- und angenommene, der unbestrittene, additve Bruch ist eigentliche gesellschaftliche Innovationskraft, weil er, soweit es ihm möglich wäre, dem Subjekt nicht die Frage des Warum abzunötigen weiß.