Dienstag, 24. Dezember 2019

Als eine entscheidende Abgrenzungsmühe zwischen einem sich zwingend individualistisch ausprägenden Anarchisten, der in einer geboten egoistischen, somit stets egologischen Selbststeigerung und Durchsetzung seiner Persönlichkeit, als jene im Zwischen von Menschen ihre Durchsetzbarkeit überhaupt zu erlangen weiß (Hochform ist Personenkult), allein die Negation des Staates und von spektraler Autorität nachzuspüren sucht, benennt sich bei Erich Mühsam die Vorgabe einer bloßen Kultur der Persönlichkeit, die der sozialistische Anarchist solchen allgemein eingeübten Gesellschaftsorganisationen wie der kapitalistischen und kommunistischen Verfasstheit von Personenmehrheiten entgegen zu werfen vermag, die in ihrem evident gemeinsamen Modus auf die Unterdrückung des auf sich, nicht nur in sich selbst ruhenden Ichs zurückverweisen. In Erwiderung (Kapitalismus) und als Erweiterung (Kommunismus) einer den Gesellschaftsformationen kovalent internen Gleichmacherei äußerlicher Verhältnisse im Konflikt der stets ungleichen Lebensverhältnisse der Menschen, verbrieft und verbürgt sich ein sozialistischer Anarchismus in einem inversiven Austauschverhältnis des im Zwischen seienden Mannigfachen: Es gelte, eine innere Notwendigkeit insoweit als Aufnahmepunkt zu erkennen, als die nicht bloße Ungleichheit verschiedener Lebensverhältnisse an sich Anlass sei, Gleichheit zu schaffen und einzulösen, sondern die je intrinsisch wahrgenommene Ungerechtigkeit, die in der Ungleichheit selbst zu visibilisieren weiß. Erich Mühsam stellt danach fest: "Gäbe es nur materielle Erwägungen, um über die Fragen des sozialen Lebens zu entscheiden, wäre die Moral in der Tat nur die ideologische Einkleidung handfester Nutzungsberechtigungen, dann müßte man sich mit den Kapitalisten auf waghalsige Auseinandersetzungen über die Zweckmäßigkeit ihres Systems einlassen." Nicht unmerklich ungesehen richtet sich diese Volte also viel stärker gegen die prototypische marxistische Formel, den Primat kommunistischer Dogmatik, nach der das Bewusstsein durch das Sein bestimmt würde, wenngleich expressis verbis ein Sein nur mit einem seienden ökonomischen Zustand zusammengeschaltet ist. Eine Kennzeichnung im historischen Materialismus, die in ihrer Unbedingtheit tunlichst zu bestreiten wäre, nicht minder dessen kommunistische Programmierung von Gesellschaft als eine bloße Form des Kapitalismus demaskiert werden könnte. Die beiden gegenständlichen Gesellschaftsformationen Kapitalismus und Kommunismus erzeugen danach eine je nicht unähnliche Beherrschungsmacht, die schon anfänglich nur einer freilich alternierenden motivatorischen Präferenz zur Abschätzung von Fragen ins Werk zu verhelfen hätte, wessen Rechtsanspruch an das Leben stärkere Gravidität einfordern dürfe. Es überführt sich gleichsam in bloß reduktive, mehr oder weniger gewaltförmige Strategeme, in denen dem Einzelnen innerhalb seiner nur ökonomisch abwägbaren Nutzzwecke von und in gesamtheitlicher Verfasstheit (Gerechtigkeitserwartungen im Kapitalismus und Kommunismus) nur eingeschränkte formative Lebensentwürfe bewusst, nicht minder begreifbar werden dürfen. Ein solches etwaiges spektrales sich selbst Durchschlagendes kennen selbstredend jedes gesellschaftliche Setting (Sozialität im Kapitalismus/Mononutzenmaximierung im Kommunismus), so retardieren jene Einbruchstellen aber allenfalls als Indizien, als rarefizierte Ereignisse für ein opponierendes, vorbewusstes Unvernehmen über die soweit eingelöste Auffassung von Gleichheit in Gesamtheit, die sich dem solcherart Handelnden als unverstellte Ungerechtigkeit entblößt. Es befremdet einen nachgerade dessen auch nicht weiter, sich jenen permanent verkörperten philosophischen Ausweichbewegungen gewahr zu werden, die aus einem signifikanten marxistischen Selbstverständnis herauszuführen suchen, nach dem eine sich selbst bewusst seiende konstitutive Schwäche schon dadurch überbrückt sein soll, dass die Faktizität einer stets irreduziblen Gebundenheit des Willens und der Vorbestimmung allen Werdens und Handelns, eine persönliche, relativ frei schwebende Verantwortung des Individuums innerhalb denkbarer infrastaatlicher Öffentlichkeit erfolgreich suspendieren dürfe. Nicht minder erschien und erscheint es als ein bloßer Eskapismus, verstrickt sich hierbei doch eine von jenem Nachsuchen bestrittene göttliche Fügung in ihr bloßes Austauschverhältnis mit einem historischen Materialismus, der Abhängigkeit menschlichen Tuns von den vorherrschenden Produktionsmethoden. Geradewohl stellt Mühsam aber fest, dass die Herstellung einer Gleichheit, die in Wahrheit die Bedeutung der Gleichberechtigung hat, nicht die einfache Lösung einer ökonomischen Rechenaufgabe sei. Mühsam scheint es a.a.O. schon vorwegnehmend zu verstehen, dass trotz und aller sozialisatorischen und kulturellen Ausdifferenzierung von Recht und Unrecht im Menschen, wonach sich jene derlei stets in eine Zwingung von Wahrnehmung zurückgeworfen sehen, jene schon eine dem Menschen vorbewusste Veranlagung zuzuschreiben wäre; eine soweit nicht synthetisierte Bewusstwerdung, die schon ist, ohne dass uns fremde Not gar nicht als eigene Angelegenheit berühren könnte oder müsste. Denn auch nicht weniger versucht sich eine Kultur der Persönlichkeit nicht bloß in den Mühen egologischer Mononutzenmaximierung eines strebenden Einzelwillens, sei jener auch mit einem gleichsam bewegten Annex sozialen Gewissens und Handelns verkapselt, was sich beispielhaft von einem Zeitgeist als biographisches Muss von Stellenbewerbern ostentativ eingelöst wissen könnte, bei deren Mühen am modernen Arbeitsmarkt seitens einer Arbeitgeberschaft soziales Engagement eingefordert zu werden scheint (Eine Frage der Authentizität stellt sich nachgerade dessen!). Solcherart weiß ein Einzelwille sich schon fast eigenwillig insoweit im Innern, sich als Mitte gesellschaftlichen Willens zu erklären, als diesem die Dinge der Gesamtheit zum Konsum einzig hierfür parat stünden: Die gesellschaftliche Kulturleistung von kapitalistischer und kommunistischer Verfasstheit, als danach ihr erster Zweck sein soll, Gesellschaft als konsumable Ressource (als Ver- und Gebrauchsgut) einem radikal individuierenden Einzelwillen zuzuführen, um der sich des einmaligen Ichs bewussten Persönlichkeit ins Werk verhelfen zu können. Nach Mühsam würde eine derartige reduzierte Bewegungswirklichkeit nichts anderes als eine Flucht aus der Wirklichkeit in die solcherart "vorgestellte Welt einer sozialen zusammenhangslosen Menschheit " bedeuten. Nicht zuletzt löse sich nämlich jede individuale Entkopplungsmühe des Einzelnen von einer Gesamtheit als seine Gegenteiligkeit, als seine sich entblößende Unteilbarkeit ein, verbindet sich doch jede Bewusstwerdung von eigener Endlichkeit im Menschen mit jener Zwingung, Spuren des eigenen Gewesen-Seins in die Nachwelt verpflanzen zu wollen; ein Bedingungseintritt, in dem einem Einzelwille nachgerade der bevorstehenden Auslöschung seiner Wahrnehmung, seines Bewusstseins, das Erfordernis seiner vollständigen Verflechtung mit einer gesellschaftlichen Personenmehrheit unbedingt gespiegelt wird. So kommt es einem solcherart selbst suspendierenden Einzelwillen nicht unmerklich einem Ende der Dinge gleich: Eigenes Streben, gesamtgesellschaftliche Performanz und gemeinschaftliches Surplus mehren und befördern zu wollen, wäre schlichtweg sinnlos, wenn das Individuum als lösbarer Teil des Ganzen als bloßer Konsument von Kulturleistung degradiert. "Eine Gegenseitigkeitsbeziehung zwischen dem Menschen auf Abruf kann es nicht geben." Hingegen zeigt sich jede persönliche Strebung als Regsamkeit, die ihren Antrieb in der bloßen Bewusstwerdung von Gemeinsamkeit erhält. Die reine Gezwungenheit des Individuums, das Andere/das Gegenüber als unausweichliche soziale Realität wahrnehmen zu müssen (Wahrnehmungsentzug ist danach schon gar nicht möglich), überführt sich in seine Erkenntnis, dass die Zwingung in Gemeinschaft gleichsam Ursprung und Sinn des Lebens ist (...mit sich selbst in der Welt sein, beantwortet die Sinnfrage; das wie, nicht das warum lebe ich verbrieft Sinnstiftung). Individuale Expression und Attitude, das lebendige Sein des Einzelnen, als es Wirksamkeiten eines Einzelwillens zeitigt, unterscheidet sich danach nicht von denen innerhalb der Gattung Mensch: Nur aus ihrer gesamtheitlichen Zwingung in und durch Gemeinschaft ist das Individuum schlussendlich geworden und nur mit jener kann sich ein jedes unausgesetzt neu aus sich erzeugen. Gesellschaft erfährt zuallererst in dem Begriff Konflikt sein hinreichend selbsterklärendes Synonym, wonach auch jede Unterbrechung, jeder Fehler in der Wechselbeziehung der Menschen zueinander sich als gesellschaftliche Störung letztlich visibilisiert, schlussendlich nobilitiert, soll Gesellschaft doch gerade in permanentem Konflikt verhaftet sein. Jene Zustandsbeschreibung wäre jedenfalls für Mühsam unerträglich, will er doch denklogisch hieraus erzeugte Benachteiligungen für Individuen und Personenmehrheiten einzig auf deren jeweilige mangelnde Bewusstwerdung von irreduzibler Verstricktheit des Einzelwillens im Ganzen zusammengeschaltet wissen, als einen gelingender Sozialität bidirektional widerstreitenden Motor verdächtigt wissen. "Das Miteinander- und Durcheinander-Bestehen (...) ist das Merkmal des organischen Seins in der Welt und jeder Verbindung in der Natur (was so auch für die Tiere und Pflanzen in Geltung zu bringen wäre)." Es wird hierbei somit nicht unmerklich auf die je unterscheidbaren spektralen Bewegungswirklichkeiten föderalistischer Zusammenschlüsse hingewiesen, die schon, weil einzig jenen natürlichen Verbindungen von Persönlichkeit und Gesellschaft geschuldet, als Teile zum Ganzen und auf die Kraft des Ganzen als Lebensquelle in ihrer Vereinigung zurückgeworfen werden müssen. Jenes ließe Mühsam als Föderalismus firmieren, der einen Gesellschaftskörper zwingend und alternativlos von unten aufzubauen suchte, indem er die "schaffenden Kräfte" selber in unmittelbare Verständigung die Maßnahmen treffen ließe, von denen ein Mononutzen und ein Gemeinwohl in wechselseitige Abhängigkeit geraten und eine Bürgschaft sich dadurch gewährt wissen dürfe, dass eine gesamtheitliche Nutzenmaximierung stets das Individualinteresse, das Wohl des Einzelnen in sich einzuschließen sucht. Es zeigt sich derlei als Ausdruck unhintergehbarer, basaler und formativer Verkapselung von Persönlichkeit in einer gesellschaftlichen Personenmehrheit, wonach seine Gegenteiligkeit stets in einem Mühsam'schen Sinne von Zentralismus gründe, was einer Typizität von Statik im Staat (verstetigte und verfestigende Herausbildung von Machtpräferenzen) gleich käme. Denn staatliche Verfasstheit versteht Mühsam als eine Leerstelle von Gesellschaft; da, wo Gesellschaft ist, kann Staat nicht sein; er ist nachgerade dessen auch nicht Organisationsart, die Gesellschaft redlich zu verkörpern wüsste, weil er denklogisch seiner privilegierenden Ausführungsdienste (...), einem vom Gesellschaftskörper losgelösten Teil den Weg zur Beherrschung von anderen Teilen bedeuten würde. Einfach gewendet ließe sich hier gleichsam der Gesetzesvollzug (weil abhängig von einer bestimmten Art von Gesetzesprogrammierung) und die bloße, zuallererst hierdurch evozierte Reservation und Protektion der mit den Eigentumsrechten zusammenschaltbaren Betätigungsformen benennen, die schlussendlich auch den Charakter von Arbeitsleistung zu bewahren oder zu konservieren helfen, wonach wiederum die Verdingung des Menschen insoweit visibilisiert, als jener einzig seine Arbeitskraft aufzubringen hätte. Freilich führt jener Mühsam'sche Aufnahmepunkt in das Setting eines sozialistischen Anarchismus, als er sich zuvörderst als ökonomische Abkehr und Alternative zum Kapitalismus und Kommunismus in Stellung zu bringen sucht. Dem soll hier nicht nachgespürt werden. Es gilt hier vielmehr die von ihm detektierten allgemeinen Verhältnisse im Zwischen der Menschen festzuhalten, die das Verhalten von Menschen bestimmen, geradewohl diese bestimmenden Verhältnisse zum maßgeblichen Teil aus willensgeleiteten (propositionalen), rarefizierten Ereignissen und häufigen, absichtsvollen Veranstaltungen der Menschen hervorzugehen haben, somit auch das "Verhalten der Verhältnisse" durch jene (von unten) erst erzeugt werden könnte. Und eine bloße und alleinige ökonomische Transponierung soll sich nach alledem hierin nicht erschöpft wissen.

Die Staatlichkeit als ein die infrastaatlichen Öffentlichkeiten ineinander verkapselnder Träger von Macht schöpft hierin nicht unmerklich aus dem Anerkennungsverhältnis institutioneller Autorität. Jene ist sittliche Grundlage ihrer Herrschaftsbefugnisse (eine hierin implementierte liberale Freiheitsidee kann nur dadurch funktionabel sein, indem staatlicher Autorität suspendierende Autoritätsformen wie Religion hinzutreten: nur so kann es staatliche Macht überhaupt ertragen, Menschen einen hiervon tabuisierten Raum von Freiheitsbetätigung zu überlassen.). Ein Anerkennungsverhältnis von Autorität, das von einer Bevölkerung einzulösen wäre, sei danach auch irreduzible Anfangsbedingung für deren Preisgabe von Rechten und Pflichten. Es hängt sich derlei an das Erfordernis von Autorität als es Hinnahme von Autorität bedeutet. Autorität ist die Maßgeblichkeit fremder Erkenntnis für das eigene Urteil. Das Anerkennen fertig auseinandergesetzter Gedanken, das Leben entlang vordefinierter Notwendigkeiten und Tatsachen, die Subordination unter äußerlich und exogen implantierten Glaubenssätzen ließe Macht erst konsumabel werden, sie ist mehr notwendige denn hinreichende Bedingung für die Verstetigung und Verfestigung von Macht. „Wo Autorität Eingang hat, kann sich Macht festsetzen; wo Macht waltet, schafft sich Autorität immer neue Zugänge.“ Endlosschleifen sich selbst reproduzierender, sich selbst reifizierende Autoritätsverhältnisse! Mühsam verstünde ein gesetzesbasierendes Bewusstsein von Recht/Richtigkeit als ein am jeweiligen Autoritätsverhältnis geschultes, artifizielles Konstrukt, das sich nicht selten einem angeborenen Rechtsgefühl im Menschen entgegenwerfen würde; es wäre einzig dessen Substitut, das, um ein basales Rechtsgefühl lediglich brechen zu können, solcherart gründende Autorität, als vorbewusste, nicht vom Bewusstsein synthetisierte Auffassung von Sozialität im Zwischen der Menschen einzig zu überschreiben bräuchte. Es stellt sich in diesem Zusammenhang selbstredend die Frage der Qualität oder der Qualifikation eines Anspruchs auf Richtigkeit von rechtlich geregelten Lebenssachverhalten. Die Verletzung eines protonymen Rechtsgefühls, als jenes auch signifikante Beschädigungen sein könnten, ereignet sich als Verweigerung einer tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen oder als Aufhebung der Gegenseitigkeit im gesellschaftlichen Leben. Es unterscheidet weniger in gesetzesförmige rechtliche und rechtswidrige Handlungen, sondern in einem Erfordernis einzulösender Achtung oder Missachtung der Gleichberechtigung. Denn kodifiziertes Recht geriete nur insoweit in unbedingte Geltung, als es auf ein rein parlamentarisch o.ä. programmiertes, synthetisiertes Recht träfe, das einem evidenten Anspruch auf Richtigkeit aufzuruhen wüsste (Die Existenz von strafrechtlichen Tötungsdelikten als ein qualifizierbares, zunächt signifikant unbestrittenes richtiges Recht, nicht zwingend ein redaktionell und inhaltlich disponibles Steuerrecht). Der Aufnahmepunkt einer autoritativen Unterscheidungsmühe erzwingt sich für die von derlei Autorität bewegten oder beherrschten Personenmehrheiten nur in Prüfsteinen irgendwie zugelassener, erlaubter und unerlaubter Handlungen; moralische Diversität (moralische Dispute können schließlich ad infinitum geführt werden) erhält hierin nur begrenzte Geltungs- und Möglichkeitsräume. Es erweist sich gegenteilig so, dass die invasiven Strategeme autoritärer Machtmotoren, Momente obrigkeitsstaatlicher Selbstverständnisse in den allerhöchsten privativen und intimen menschlichen Willensvorgang zu überführen wissen. Intimität und Privatives scheint für Autorität erst erträglich zu werden, wenn es zu einer vollständigen Verbildung des natürlichen Willens, eines jeweils 'meinigen' Denkens kommen kann. Sie schuldet sich einer historisierbaren Umstellung der Moral von einem sozialen Wertmaß der Rechtsgleichheit in eine Richtschnur zur Umschaltung des richtigen Abstandes zwischen Machtgebot und Abhängigkeit. Das in dieser versuchten Herleitung aufgerufene Gewimmel von intrinsischen Willensschwächen im Menschen, der Experimentierkammer sich selbst entblößender Potenzen, als jene auch die Einsicht im Menschen zu perpetuieren scheint, dass man schwach ist in Abhängigkeit zu einer zuvor benannten Umschaltungserwartung richtiger Abstandswahrung (auch das Selbstbild des Menschen dürfte sich danach nur so als zugelassen, nur so verfestigt wissen dürfen), verdichtet sich wiederkehrend in politischer Unvernunft als neu justierender Vernunftgedanke. Soweit jene tatsächlich und zunächst auch nur eine Vernunft neben anderen „Vernünften“ sein könnte, als sie sich nur als eine im Menschen jeweils additiv hinzutretende Potenz zeigen will. Sie erschöpft sich in einem simplen Moment, das dem Menschen zum politischen Experimentieren aufzufordern scheint und es würde sich derlei demjenigen aufzudrängen suchen, der eigene Willensschwächen zuließe, der sich zutraut, im Angesicht eines stringenten, solcherart Platon'schen Charakters schwach sein zu dürfen und zu wollen. Es soll hernach auch die Schwäche des menschlichen Willens sein, die sich dem Anspruch auf Richtigkeit eines pädagogisch eingeübten Primats stringenter Tugend, wie sie Platon im Idealstaat vorzustellen wissen wüsste, zu entäußern sucht, was unseren weiterführenden Aufnahmepunkt zu markieren wünscht und nicht minder herbeisehnt.

Es wäre danach nichts anderes als die Extension der Mühsam‘schen Kultur der Persönlichkeit, die dem je partizipierenden Einzelwillen die Möglichkeiten sich-selbst-entblößender Willensschwächen insoweit hinzutreten ließe, als jene eine potente Umstellung seines derlei detektierten, einzig zugelassenen Gestaltungsmotors zu dynamisieren wüsste. Das basale Selbstverständnis einer solcherart anarchistischen Person soll danach ausweislich eines Antonyms von enkrateia, der strikten intrinsischen Selbstbeherrschung, also in seiner synonymen Gegenteiligkeit als akrateia oder akrasia (Willensschwäche) fortan verteidigt werden. Es gelte hierbei überdies eine Arbeitsgrundlage vorauszusetzen, die eine zuallererst von Aristoteles im Protagoras eingeübte Verbalform akrasia (od. akratia, akrateia, lateinisch incontinentia) einem offenen Terminus Willensschwäche entgegen zu werfen sucht. Solchem sollte aus zweierlei Begründung der Weg in seine Vorrangigkeit bedeutet werden: um die offene Begrifflichkeit der Willensschwäche von der Eindrücklichkeit entlasten zu können, dass der solcherart synthetisierte (oder sonstwie verunreinigte) Wille zwingend in ein Abbild seiner je korrespondierenden Handlung zu bringen wäre und, um der die Fragestellung verdeckenden Auffassung entgehen zu können, eine hier aufgerufene Willensschwäche sei buchstäblich zu schwach zur Verwirklichung seiner absichtsvollen und urteilskräftigen Befähigung zur Handlung. Selbstredend stellt sich schon hier die Frage, ob und inwieweit akratische Handlungen in ihrem grundsätzlich widerständigen Modus überhaupt möglich erscheinen, als sie zu einem handlungstheoretischen Primat zu opponieren suchen würde, wonach Gründe Ursachen für Handlungen sein sollen und der durchschlagende Grund die stärkere Ursache für eine Handlung zu setzen wüsste, oder zu einer psychologischen Diagnose, die das Phänomen als Kognitive Dissonanz zu benennen hätte. Anfänglich ließe sich zuallererst ein Aufnahmepunkt akratischer Handlungen bestimmen, als er Konstituens sein soll, der sich wiederum auf eine bloße Selbstbeobachtung, eine Introspektionsmühe einzulassen hätte, nach der wir nämlich oftmals absichtlich eine Handlung vollführen, obwohl wir in Geltung eines unsrigen Vorstellungsvermögens urteilen, dass eine alternative Handlungsoption zielführender wäre; jenem träte hinzu, dass wir zugleich auch von uns zu glauben scheinen, dass wir die originäre Handlungspräferenz grundsätzlich hätten einlösen können. Beides spiegelt selbstbewusstes und insoweit objektives Urteilen. Ein anderer Aufnahmepunkt, der eine akratische Handlung detektierbar werden ließe, überführt sich in einem Ausschluss von Handlungsfällen, in denen wir nicht anders hätten handeln können, sondern die für schlechter gehaltene Handlung ausführen müssen. Derlei wären geradewohl keine eigentlichen Fälle von akrasia, sondern jene von Unfreiheit, Abhängigkeit, gewaltförmiger Umstellung (Konversion) oder Sucht gegenständlich; als unbedingte Essentialia akratischer Handlungen rubrizieren sich nachgerade dessen das Vorliegen von Freiheit, von Wissen oder jenem hier nachgespürten wesensgleichen Minus synthetisierten Bewusstseins sowie von schlichter Absicht. Geradewohl verdankt sich eine ins Werk gesetzte Existenz von akratischen Handlungen einer zuallererst historisierbaren Kulturleistung, vorrangig als Gehalte antiker griechischer und verspäteter christlicher Zusammenschaltungen von Wissen und Willen. Nachgerade dessen stellt sich auch die Frage seiner vergangenheitlichen, hernach je aktualisierenden und aktuellen Berechtigung soweit vertretbarer Unterstellungen von akratischen Handlungen. Einem prinzipiellen oder methodischen Zugang, der von einer angewandten Empirie sich zu befördern wüsste, als diese regelmäßig durch psychologische oder handlungstheoretische Messung zum Ausdruck geraten könnten, vermag seiner Existenz jedenfalls nicht den Weg in ihre Berechtigung bedeuten zu können. Denn eine solche notwendige oder zumindest hinreichende Bedingung wüsste dem hier verfochtenen Prinzip existenter Akrasia seine permanente Unvollständigkeit entgegen zu werfen. Zuletzt schon deshalb, weil ein jeglicher insoweit extrinsischer Beobachtungspunkt es nicht zuließe, so etwas wie ein revolvierendes Monitoring von vorgehaltenem Wissen und Willensbildung in einer Person sicherzustellen, die, wenn sie eine bestimmte Handlung vollführt, zuvor der Auffassung gewesen sei, dass eine alternative mögliche Handlung durchaus die bessere gewesen wäre: Ein nicht messbares Abfallen von anfänglicher Präferenz von je in sich verkapselten Wissens und Willens. Erklärende Öffnungen erzeugen sich an den intrinsischen Bruchstellen in der Person, wonach jene den Gehalt akratischer Handlungen offenlegen und dauerhaft verkörpern dürfen. Es hieße hiernach den Möglichkeitsraum zu bewahren, in dem der ehrliche und wahrhaftige Nachvollzug eigener Gedankengenese einer Begriffsanalyse zu überantworten ist. So sehr sich hierbei eine basale Grundversorgung politischer Willensbildung in der solcherart nachgespürten anarchistischen Person im Bedingungseintritt sich selbst entblößender Willensschwächen zeigen soll, ihre Transponierung in gegebene demokratische Willensbildungsprozesse, als diese vordefiniert und von jedermann in Zwingung einzuüben sind, erscheint zunächst verstellt. Nicht zuletzt strebt ein Politisches, das akratische Handlungen sympathisch zu akzentuieren weiß, wider die Herrschaft einer privilegierten, politisch aktiven Minderheit, die innerhalb einer repräsentativen Demokratie Regierungsgewalt nachgerade parteipolitischer Programmierung realiter ausüben darf, als es das Moment der Unterversorgung mit plebiszitären Elementen nicht bloß zu erweitern, sondern bewusst in einem Überschritt zu substituieren sucht. Denn es bedeutet sich selbst anhand dessen, was dem demokratisch justierenden Subjekt in den infunktionablen Zeiten einer überkommenen Demokratieform stets bewusst wird: die politische Ohnmacht, als sie sich als bewusstgewordene politische Seinsvergessenheit dem politischen Subjekt aufdrängt. Schlussendlich spiegelt sich hierin eine politische Macht, die sich theoretisch aus einer volksherrschaftlichen Legitimationskette zwischen Zahlwert einer Wahlstimme und ihr nachgeordneter Herrschaftsausübung zu überführen hätte, als eine letztlich evidente Anteilnahmslosigkeit demokratischer Mitbestimmung des Einzelnen. Nicht minder evozieren sich hierdurch zwangsläufige Brüche in eben solcher Bewusstwerdung von eigener diätischer Unterbrechung demokratischer Legitimation, als diese auch Anfälligkeiten für populistische Programme zu zeitigen wissen; es wäre gleichsam ein Hindernis im Mühsam‘schen Setting. Verlöre sich mithin ein nachgespürtes Moment in der „Kultur der Persönlichkeit“ derlei, dass sie sich frei von jeglicher Resilenz und Precaution wider destruktiver populistischer Strategeme wissen müsste, stünde das Selbstverständnis seiner Teilnehmer zur völligen Disposition. Mühsams Diktum föderaler Ordnung wäre derlei im höchsten Maße gefährdet. Dass so etwas wie Populismus von alternierender, voluntativer Programmatik besetzt werden könnte, zeigte schlussendlich unlängst auch Chantal Mouffe, die nachgerade einer Konjunktur rechter Korrekturmühe einen linken Populismus in Stellung zu bringen sucht. Selbstredend kristallisiert sich in diesem Gedankenmodell auch ein Aufnahmepunkt der „Kultur der Persönlichkeit(en)“, weil jene sich zuallererst gegen die eingeübte und praktizierte Techne moderner Massendemokratien vorgestellt wissen will. Wollte man es despektierlich konnotieren, so nährt auch die Mühsam‘sche Volte sich von Personenmehrheiten, die ein Hervortreten aus dem repräsentativen Demokratieverständnis herausfordern, als sie ein Mandatsverhältnis zu einem bloß indiziellen Repräsentanten (Volksvertreter) aufzulösen begehren. Geradewohl, dass sich die solcherart Aufkündigenden im Wissen um tätigkeitsbezogene Kompetenzverluste und Einbußen von qualitativer Regierungstechnologie befänden, überführt sich trotzdem die Gravidität neu gedachter Partizipationsformen und -möglichkeiten. Das Bedürfnis anders politische Anteile zu nehmen, anfordern zu müssen, die sich nicht minder gegen eine republikanische Unterversorgung der nur wählenden Personenmehrheit registriert, soll schlichtweg gewichtiger sein dürfen als irgendein Qualitätsanspruch an funktionierende Regierungstechnologie. Demokratische Programmierung drfe hernach unprofessioneller werden. Es apostrophiert sich in dem hier akzentuierten Begriff bei den Personen, die in den Modus anarchistischer Vorstellung zurückgeworfen werden, deren konstitutive Klaviatur an Handlungsvorräten nicht unwesentlich durch die Bewusstwerdung und die Hinnahme sich selbst entblößender Willensschwächen versorgt wird. Es sind Personenmehrheiten, die eben keine Gegen-Organisation erfinden, um im Parteien-Wettbewerb antreten zu wollen. Nicht minder wird eine je grundlegende begriffliche Restitution der schon randständigen Akrasia in der prominent besetzten aktuellen philosophischen Literatur vorgestellt, nicht minder wider den Zeitgeist handlungstheoretischer Soziologie und Psychologie ihre neue Reinvention überantwortet. Eine hierbei entscheidende Herausarbeitung, die sodann in ihrem Inhalt zumindest kursorisch auseinandergesetzt werden soll, versucht hernach diesem Beschreibungsversuch einer anarchistischen Person additiv hinzuzutreten.

Unterscheiden darf sich dort ein solcherart gesamtheitliches Verständnis von akratischen Handlungen in einer prozessualen und klarsichtigen, strikt synthetisierenden Verlaufsform. Die prozessuale Akrasia überantwortet sich als intrinsischer Konflikt, der im Grunde ein Dazwischen-Sein zwischen Willensschwäche und synthetisierter, bestenfalls idealer Einschätzungsprärogative erst einzuhegen hätte, wobei ein aufzurufendes Moment konfligierender Schwäche im Moment der Handlungsbetätigung zunächst unbewusst bliebe oder sich einem bewusst werdend verdrängt werden soll. Eine sich erst an- und abschließende Bewusstwerdung von Reue nachgerade der Konsumtion einer Begehr, die sich in der Betätigung des schwachen Willens überführt weiß, verwirklicht sich im Danach eines Abfallens von einer anfänglich präferierten, weil schon intellektualisierten Handlungsoption. Der Konflikt ist geradewohl hierdurch zeitlich entzerrt und nicht unmerklich entdramatisiert. Hingegen belegt sich die klarsichtige Akrasia als eine sich aufdrängende, belästigende Schwäche, die sich anfänglicher, synthetisierter Bewusstwerdung insoweit zu verdanken hätte, als man sich im Klaren darüber ist, dass ein offener Konflikt bereits anfänglich intern ist und im Handlungsvollzug bleiben darf oder gar soll: Nicht minder strebt das jeweilige Setting wahrgenommener Willensschwäche gleichsam in eine intrinsische Spaltung, soweit zuallererst der Vorwurf Platons an den wankelmütigen, seinen alternierenden Willensschwächen wohlfeil ausgesetzten, demokratischen Charakter attischer Prägung, dem dort das hierfür eigentümliche Abfallen von einem zuvor sozialisatorisch eingeprägten, stringenten Willen (Tugend oder Pädagogik) eigentümlicher Konstituens sei. Solche Spaltung wird von Seel a.a.O. denn auch herausgearbeitet und verdeutlicht: ”Der Konflikt, der zur willensschwachen Handlung führt, besteht hier nicht zwischen dem, was ich eigentlich, und dem, was ich jetzt will, sondern dazwischen, wie ich mich innerhalb und außerhalb der Situation des Abfalls vom ursprünglichen Vorsatz verstehe. Er besteht zwischen einander widerstreitenden Verständnissen meiner selbst”. Das gerade hierin gründende Dilemmatorische soll indes fruchtbar gemacht werden, als es bereits kurz im Gesagten als eine Selbstentblößung vorgestellt wurde, die sich im Moment geschwächter Willensbetätigung einem selbst vorzustellen sucht, die gleichsam in einem Davor und Danach von Spaltung konfligierende Einschätzungsprärogativen spiegelt. Die wohl introspektiv eingefärbte, interne Reflexion von sich selbstentblößten Brüchen in einem 'meinigen' Denken, die für eine Sanierung (Revision) meiner selbst zwingend erforderlich werden muss, wird durch den Bedingungseintritt irgendeiner Kraft in Bewegung gesetzt (Vehikel der Willensschwäche), deren zunächst bloße Überbrückungsleistung oder bestreitende Wucht eine vorherrschend verstetigte 'meinige' Einschätzungsprärogative, auch die je hiermit eingeübte Vernunft und die hierdurch geronnenen Prinzipien kontingent setzen und 'mich' dazu bewegen, jenen neue Geltungsmotoren überantworten zu müssen. Und es ließe sich an dieser Stelle, vorläufig abschließend, versuchen, die Kraft, die das Vehikel der Akrasia zu befördern wüsste, zu detektieren und seiner freilich nicht sonderlich exklusiven Bestimmung zuzuführen; darf jene den Willensbruch transponierende Kraft doch nur als stets ontisch verunreinigter Freiheitsgebrauch sich benennen und als ihr unverzichtbarer Garant firmieren dürfen, als sie striktem egologischen Experimentieren im Einzelwillen intern ist. Der im Willensbeschluss geschwächte weil experimentierende Einzelwille soll hier wider den stringenten Platon‘schen Verriss eines wankelmütigen Atheners einen gegenteiligen Weg zur Stärke bedeutet werden, geradewohl eine Akrasia nicht unmerklich fortwährend einer Schwäche anheim zu fallen hätte; auch dann, wenn wir die stillschweigende und zunächst unbestrittene Umdeutung unseres Selbst in inverser Rückbetrachtung als Selbsttäuschung und unsere Handlungen als eine Schwäche zu detektieren haben. Letztlich verstetigt sich hierin nur ein fluider Aggregatzustand disponiblen Wissens und Wollens (im Moment der Willensschwäche), der eine Instabilität unserer praktischen und sonst wie geronnenen Selbstverständnisse und -verhältnisse vor einem selbst zu visibilisieren vermag, der zuallererst einen Annäherungswert für die Freiheitsbetätigung vergegenwärtigt, den wir gegenüber uns selbst, gegenüber dem jeweiligen Entwurf unseres Selbst gewahr zu sein hoffen. Als es einem Bekundungsakt von Selbstverständnis und -bestimmung gleichkäme, nicht unbedingt einer jener Selbstverwirklichung (Scwerpunkt Konsum), die es in Zwingung regelmäßig aufzurufen gilt. Jene Kraft, und solche soll dem irreduziblen Willen zur Freiheit intern sein, ist Begierde, die keine substantielle Größe ist, nicht zuletzt deshalb, weil sie nicht allein im Subjekt zu gründen weiß. Geradewohl darf sich zum Begriffspaar Freiheit und Begierde folgendes aufgegeben wissen, als es das subjektive Freiheitsgefühl je an menschlich wirkende Bestrebung und Wirklichkeit gebunden sähe. Freiheit verdingt sich einem Einzelwillen solcherart, den iterativ-variierend auftretenden Willensschwächen Räume bieten zu können, die in Ihrer jeweiligen Ereignishaftigkeit vom eingeübten Selbstverständnis abzuweichen suchen. Inversive Bestrebungen, die einem Subjekt schlichtweg selbst Überraschung, unvorhersehbares Ereignis sind, als sie in einem Zuvor nicht in Erscheinung zu treten wüssten, suspendieren sich nachgerade ihres konstellativen Charakters vor einer inneren Natur nur insoweit, als jene nicht zwingend zu einer zuvor eingepflegten äußeren Kultur umzuschalten scheinen, für letztere nicht nachgezeichnet, dechiffrierbar werden können. Es verunmöglicht gleichsam eine hinreichende Synchronisierung zwischen einer inneren Natur und seiner deskriptiven Kultur: psychologische Deutungsmuster können den ereignishaften Abfall des Willens, die Willensschwäche letztlich niemals beschreiben. Denn solches schuldet sich nicht unmerklich einer profanen, schon mimetischen Bezugnahme eines Subjekts auf ein mannigfaltiges Außen. Der Moment der Willensschwäche verständigt sich als eine einem Subjekt selbstentblößende Potenz, die von einem originär eingeübten Selbstverständnis noch nicht abschließend kreativ erschöpft worden zu sein scheint. Und so kontrastiert jene Schwäche als Stärke (des demokratischen Charakters), die ante precedens jene Willensschwäche des Athener Bürgers aufzunehmen weiß, die Platon in seinem Idealstaat nachzuspüren und zu bestreiten wusste. Eine Platon‘sche Anleihe hingegen, die dem demokratischen Charakter widerständig gegenüber träte, ließe sich für den interessierten Leser bei Tarde und Rebentisch vorfinden, wonach gerade zwei nicht zwingend kommensurable Begriffe ostentativ verschaltet werden sollen: den unbestimmbaren demokratischen Charakter mit dem einer Theaterperson. Denn die Viel- als sie die Fremdtuerei des Polypractors sei, die mimetische Mühewaltung des Theatermannes wird von Platon freilich nicht ohne politischen Eigennutz im demokratischen Charakter detektiert und gespiegelt, nicht minder in seiner jeweiligen Existenzberechtigung bestritten: “Das Theater nämlich verführt sein Publikum, so lautet in diesem Zusammenhang der entscheidende Vorwurf, nicht zur spekulativen Schaulust; als Schauplatz gekonnter Nachahmung verführt es sein Publikum selbst zur Nachahmung.” Eine entgegenwirkende, hierzu kompetitive Erziehungsmühe beim Menschen, wie ihn der platonische Idealstaat einzuhegen wüsste, würde solcherart durch eine theatrale Mimesis in den Bewegungswirklichkeiten demokratischer Charaktere permanent überschrieben. Die Platon'sche Volte der pädagogischen Wertlosigkeit theatraler Implikation verschalte sich danach in einer Gegnerschaft zu einer ästhetisch uninteressanten Tugend (Erziehung) mit der Anverwandlung des Beliebigen, soweit der Vorwurf: Der Einzelne entfremde sich danach von sich selbst und seinen Aufgaben im Gemeinwesen (natürliche Ordnung). Und solchermaßen sei es durchaus staatstragend, als es eine Bedrohung der inneren Ordnung zu sein scheint, die im Idealstaat in der kumulativen Selbstidentität seiner Glieder gründen soll. So verwundert die bloße basale Transponierung nicht weiter, dass sich eine interne Logik vorherrschender Mimesis (Aussagekraft) reduktiv zurückgeworfen sieht. Die Mimikri des Subjekts verdingt sich seiner Vorbedingung, nur subjektloses, überschreibbares Subjekt, Nichtsubjekt sein zu können, eingedenk einer ästhetischen Preisgabe dauerhafter Prädestination derlei nur solches sein zu dürfen. Eine Personenmehrheit indes, als sie schon Masse ist, urteilt nicht, sie skandalisiert zuallererst; sie sieht sich in einer Abkehr zu ihrem anfänglichen Konstituens von rekursiver Erregtheit befördert – auf sich selbst zurückgeworfen. Die so gesehene, soweit notwendige Mühewaltung mimetischer Ästhetisierung im Einzelnen (als Moment der Selbstentblößung und -entäußerung ungesehener Potenziale), die in jedem Subjekt vorgehalten wird, diesem vorbehalten ist, überführt sich im Zwischen einer Personenmehrheit in eine sich gegenseitig überbrückende oder kurzschließende Entgrenzung von kollektiver Nachahmung, und solchermaßen hieße ihr einziges redliches Abjekt Affektivität (Egologische Affektionsinteressen als Aufnahmepunkt oder als Ausschluss zusammengeschalteten, zumindest wahrhaftigen Gemeinsinns – der nachgesuchten „Kultur der Persönlichkeit“?). Wie es bei dem von Juliane Rebentisch in Bezug genommene Gabriel Tarde nachzuspüren wäre, sei es nämlich die Kraft der massenhaften, diversifizierten Rückkoppelungen, die den Einzelnen derart in den Bann ziehe, dass sie seine Individualität schließlich überschwemme. Und solcherart stünde die oben vorweggenommene Rekursivität dem Genuss einer Personenmehrheit (Skandalisierung) nahe, als dieser Folge einer feilgebotenen Urteilskraft ästhetischer Umstellungssuche, die dem isolierten Subjekt entgegen Platon notwendig intern sein soll, zu sein scheint, der dem Vorteil einer Überbrückung von vorangehender Unvereinbarkeit im Zwischen der Glieder den zuallererst unwegsamen, weil nicht herstellbaren Weg, letztlich doch in eine kollektive Anerkenntnis (als einen gemeinsamen Nenner der Skandalisierung) zu bedeuten weiß: Ein von Platon zurecht befürchtetes Demokratiedefizit, das von Befürwortern der Demokratie auch nicht zureichend bestritten werden könnte.

Und ein weiteres träte hinzu. Die Gefahr einer hierdurch hervorgerufenen Selbstüberantwortung der sich im willensschwachen (demokratischen) Charakter selbstentblößenden Potenzen, als sich jene nämlich realiter nur als bloße epistemische Relata erweisen würden (die soeben zurückgewonnene, gegen Platon vertretene Stärke des demokratischen Charakters verenge sich danach als epistemisches Relatum, das nachgerade wankelmütiger Willensschwäche nur unvollständigen "meinigem" Meinen zu genügen bräuchte). Willensschwäche überführt sich danach nicht in den Affekten produktiver Willensschwächen (wider Platon'scher Tugend und Pädagogik im Idealstaat), sondern in normenzirkulärer Regression, die einen Anspruch auf Richtigkeit (gute Politik) zwar multisspektral aber insoweit unvollständig zu bestimmen wüsste, als jede ihrer Bestimmungen nur im Bedingungseintritt einer irgendwie erklärten epistemischen Bedeutung, Anspruch auf Richtigkeit einzulösen bräuchte. Jenes Relatum als einen Raum unterbrechender Unvollständigkeit gewendet, hieße, einen stets konfligierenden Punkt hinnehmen zu müssen, an dem die Stärke des demokratischen Charakters wieder zurückgeworfen, in seiner partiellen oder gar vollständigen Umkehrung kontrastieren würde. Ein Gefahrenmoment, das nur schwerlich zu überwinden schiene und als kritischer Spurenabdruck Platons einem permanenten Mit-Bewusstsein im demokratischen Charakter zwingend einzupflegen wäre.

Der Tod des Sokrates wie der Untergang Athens sind für Hegel Effekte eines tragischen Vorgangs der Kollision zweier berechtigter, aber in ihrer Isolation voneinander gleichwohl defizienter Prinzipien, die (damals noch) nicht in einem Dritten (moderne Sittlichkeit) aufgehoben sind. In der von Hegel als allenfalls zurückgestufen Kant'schen Beziehung eines Autonomie- respektive Moralprinzips, das ihm solcherart nur im Modus leerer Formeln Prinzip ist, bleibt der Inhalt notwendig und schlussendlich immer unbestimmt. Wäre es denn gleichsam so, wie Kant es gegenteilig zu bestimmen sucht, erwüchse hieraus prinzipiell gar nichts mehr, “was nicht (auch gleichzeitig) zu einem sittlichen Gesetz gemacht werden könnte”. Solchermaßen folgert Hegel denklogisch, dass sich die Überwindung einer Problematik entgegengesetzter Bestimmtheiten von subjektivischer Willensbetätigung und monolithischer Ordnung von Sittlichkeit, weil erstere auch nicht zählbare Unbestimmtheiten subjektiver Freiheitsbetätigung sein sollen, prinzipiell verunmöglicht sehen muss; es (das Kant'sche Autonomiedesign) führt nicht aus der Problematik der Entgegensetzung heraus, sondern noch tiefer in jene hinein. So wird nicht unmerklich eine sokratische Reformulierung des Kant'schen Moralprinzips nachgespürt, in dem man sich zu versehen hätte, allgemein formulierte moralische Normen stets mit einem spezifischen Situationsindex zu verbinden: Postuliert man ein imperatives Ergebnis/Ziel innerhalb einer allgemeinen moralischen Norm – etwa als “Man soll nicht lügen” - so wäre ihre je alternierende formative Genese (mit-)bewusst zu bestimmen. Nicht minder erschöpft sich eine solche mitzudenkende situativ-genetische Form einer Lüge nicht immer als Negation einer solcherart ergebnisorientierten Kant'schen Motivation (Handlung); vielmehr würde sie nicht weniger missverstanden werden, als sie sich nicht als ein bloßes Verbot der infrage stehenden Haltung/Handlung – Lügen überhaupt oder Lügen zu Privatzwecken– verstanden wissen möchte. Sie folgt gleichsam der Aspiration moralisch sein zu dürfen; sie (Haltung/Handlung) ist keine abschließende Negation moralischer Konventionen, die jeglichen Anspruch an Moralität suspendiert und vollendete Amoralität spiegeln könnte: Letzteres erwüchse zuallererst und nämlich einer heiligen oder verabsolutiert bösen Person (wobei beide Situationstypen zwingend nicht auf ein moralisches Entscheiden angewiesen sind oder im Disput auf jene Notwendigkeit zurückgeworfen werden könnten; sie sind per se unmoralisch, weil sie keinen introspektiven moralischen Konflikten aufruhen). Hegel misst dem Bösen die willkürliche Eigenschaft zu, die eigene “Besonderheit über das Allgemeine zum Prinzip zu machen und sie durch Handeln zu realisieren – böse zu sein”. Die subjektivischen Motivationen und Deutungen, die gegen eine hiernach monolithische Sittlichkeit (das Allgemeine) nachteilig zu handeln sucht, können nur aus den “Bestimmungen des natürlichen Willens der Begierde, Trieb, Neigung usf.” kommen: “Der Mensch ist böse, insofern er natürlicher Wille ist. (…) Insofern der Mensch das Natürliche will, ist dieses nicht mehr das bloß Natürliche, sondern das Negative gegen das Gute, als den Begriff des Willens.” Für Hegel sei an jenem Punkt ein Zugzwang markiert, nicht minder zu implementieren, der wider eines absoluten Gegenteils von Moralität, den Übergang in die Sittlichkeit erforderlich machen würde. Das Innere, als es als ein subjektivisches Setting im Selbst firmieren soll, ist danach nicht sein vollständig begreifbares, sich selbst zwingend einlösen müssendes Selbst, nachgerade es solcherart auch nur regelgeleitet saniert werden könnte; nicht nur, weil sich sein Inhärentes nicht als dessen bloße unvermeidbare Essentialia denken ließe, sondern, weil jene gerade nur als deren tatsächliche oder bloße Potentialia im Austausch von Bewegungswirklichkeit, Wirklichkeit überhaupt erst her- und je umzustellen, neu zu justieren wüsste (Willensschwäche-Feiheitsgebrauch). Die einem Subjekt solchermaßen iterativ gewahr gewordenen Unvollständigkeiten und Brüche im Selbst, als jene sicherlich rarefizierte oder einschneidende Ereignisse bleiben, überführen sich in eine Verunmöglichung von exogen programmierender Zuschreibbarkeit, die das Selbst eines Subjekts permanent bestreitet und adressiert. Die innere Natur des Subjekts erfüllt sich als eine von sich selbst entfremdende Erfahrung, die es dem Subjekt erst aufzugeben scheint, zugemutete Revision von willensgetragenen Strebungen, als introspektiven Zustand einzuüben, als Minus kohärenter (ableitbarer) Willensbetätigung, als eine "meinige" Freiheitsbetätigung begreifen und akzeptieren zu können. Hingegen, die repetitiven Akte einer unendlichen Selbstbesinnung ohne Halt, wechselnder Stimmungen ohne jegliche Angelpunkte, in dem Maße, als sie sich einzig auf “eitle Befangenheiten” natürlicher Individualität oder Gehalte von Orientierung einer auf sich zurück bezogenen Individualität einließen oder berufen könnten, die einem “leer” oder “hohl” vorkämen, ließen das allein auf seine zufällige Partikularität zurückgeworfene Ich am Ende selbst leer werden: Das eigentlich partizipierende Subjekt versieht sich selbst als bloßes uneigentliches Individuum. Denn nicht minder evident soll es so sein, dass ein soweit von "seiniger" Orientierung sich tunlichst zu befreiendes oder haltlos kontingent setzendes Individuum, solcherart romantische als politische Produktivität missverstehen würde, weil seine Willensbetätigung nur aus einer passivischen politischen Reflexion, insoweit zufällige politische Willensbildung zu schöpfen schiene: Es verunmöglicht sich nachgerade selbst eines selbstbestimmten politischen Handelns, weil seine Bewertung einer beispielhaften Normativität (von Regeln und politischen Zielen), einer bloßen ästhetischen als okkasionalen Zufälligkeit zu genügen hätte. Solcher Opportunismus genügte sich freilich insoweit selbst, als jener der Einlösung eigener politischer Ziele (demnach aktivisch) aufruhen würde; wahrscheinlicher erschiene indes das gegenteilige Setting einer bloßen opportunistischen Entscheidungsschwäche, die sich der Unfähigkeit zu verdanken hätte, stringente Entscheidungsreife im Fundus des Politischen ausprägen zu können. Die unabdingbaren moralischen Konflikte, die einem kontingent gesetzten Individuum nur formativ überantwortet würden, die es im Dienst eigener Freiheitsbetätigung zwingend an sich zu ziehen hätte, suspendieren sich danach nur als ihre mannigfaltig zusammenschaltbaren Ästhetisierungen. Es verwirklicht sich danach als eine Depeche Mode, die jeder bei sich abzurufen, die sich in jedem nunmehr als selbst entblößende Schwäche zu spiegeln weiß. Und doch, ginge man diesen Schritt zunächst wieder zurück, überführt sich ein Gegenstand, der sich einem moralischen Konflikt im demokratischen Diskurs zu verdanken wüsste, nicht bloß in eine solche Kollision zweier eingeübter und gleichberechtigt ausgeprägter Normen (oder einzig von Interpretationen einer allgemeinen Norm), die sich durch die Relativierung einer der stets disponiblen Auslegungsmühen aufzulösen, durch ein Obsiegen eines moralischen Designs zu entscheiden scheint: Obzwar jener (Konflikt) schlussendlich in den jeweiligen Situationstypen dann gegenständlich ist, wenn kompetitive oder schlicht meinungsbezogene Situationsdeutungen über Erforderlichkeit, Angemessenheit und Sinn einer Handlungssituation streiten, tritt er nicht weniger signifikant dann in Erscheinung, wenn seine ihn konstituierenden Differenzen auf der Ebene der den jeweiligen Deutungshoheiten vorausgehenden (Selbst-)verständnisse von Welt und Sein, auch von je “moralinen” Präferenzen, auf den gegenständlichen Konflikt durchzuschlagen suchen. Die irreduzible Grundbedingung eines diametral verorteten Konflikts überantwortet sich immer in seine Umstände von einer nach Gemeinschaft einlösenden Auffassung der Selbstverständnisse von je unterschiedener moralischer Mühewaltung; so wie eine Auffassung von Gemeinsamkeit je internes Projekt für eine der konfligierenden Parteien zu sein scheint, bleibt sie grundlegender Gegenstand und Ziel moralischer Dispute von beiden, als sie sich als eine zukünftige, je nachgesuchte Gesellschaftsformation nur temporär als sediert oder suspendiert, nachgerade strategisch begreifen ließe. Jede Partei will sie majoritär-sein werden lassen. Ein ästhetisches Overlay von Disputen, gleichgültig ob reaktionär oder evolutionär, verdrängt indes niemals einen je „seinigen“ protonymen Mehrwert, die Projektion von bestmöglicher Vergemeinschaftung. Solcherart sprossende politische Ästhetisierung im theatralen Diskurs, als sie irreduzibel von Willens- und Freiheitsbetätigung überantwortet scheint, ist nicht nur, sollte dabei nicht nur dem demokratischen Setting intern sein, sondern auch als ein denkbares Betriebssystem in einem wesensähnlichen totalisierenden, ideologischen Setting (mit-) gedacht werden (Totalitarismus und ein freilich schwächerer Populismus sind gleichsam der Diktatur bloße Spielarten von Demokratie, nicht als fortgeschriebene Modi von Tyrannis, Despotie oder Monarchie herzuleiten.) Die vorliegend als unbestimmt vorgestellte Demokratie, als sie zwingend purifizierte aber nicht gänzlich neutralisierte Theatokratie der Fremd- und Vieltuerei des Polypractors spiegeln soll, unterläge danach der grundsätzlichen Gefahr, in anarchistisch-regressiven Ausweichbewegungen zu paradoxieren, als diese von Personenmehrheiten als protonym demokratisch erkannt und fortan besetzt werden könnten. Jenes Moment, dem hier nachgespürt werden soll, als es auch konstant-vorbewusstes Motiv für Vergemeinschaftung sein soll, das qua reiner Faktizität eines Zwischen im Menschen evoziert wird, ließe ein Verständnis eingeübter Demokratie nur zu einem Produkt synthetisierten Bewusstseins verwässert wissen. Ein anarchistischer Quellcode indes, der sich als irreduzible Anfangsbedingung in jede Gesellschaftsformation hinein geschrieben sähe, wäre indes insoweit konstant indisponible Techne der Individuen, als nur jene sich multidimensional wiederkehrend kontingent zu setzen wüssten. Eine solche Technik bliebe, soweit anderes (synthetisierte Demokratieform) ginge; insbesondere in den Räumen und Zeiten infunktionabler republikanischer Repräsentanz und sonstwie bestrittener Demokratie visibilisiert sie im Wahrnehmungsfeld der politisch Anteilnahmslosen.

Eine hernach gegenteilige Anästhetisierung des Politischen unterfällt nach alledem einzig den mannigfaltigen Ausdrucksformen der Ästhetisierungskritik. Obzwar sich letztere (vorschnell) sympathisch zu akzentuieren weiß, überführt sich das schwache Setting der Demokratie (das einen Totalitarismus mit in sich zu verkapseln hat, stets zu ertragen hätte) nicht denklogisch in das Selbstverständnis, die gegnerweise bemäkelte Ästhetisierung eines Politischen (Tendenz) der bloßen Anästhetisierung (Kritik am demokratischen Charakter) zu opfern/preiszugeben; die (Willens-)Schwäche, die ästhetisch experimentiert, bleibt der Freiheitsbetätigung unbedingte Vorbedingung. Sie verhilft nur einer Demokratie zur Stärke, das idealstaatliche Setting Platons erstarrt indes in der bloßen Ästhetisierungkritik wider Athen, als sie die monolithische Tugend dauerhaft zu implementieren sucht. Und die Kritiken sollen komplexer werden, als sie a.a.O. durch moderne Anästhetisierung sich genährt wissen könnte, wonach das „Volk als unrepräsentierbare Präsenz“ (...) ausgerufen wird: Die Suspension jeglicher Widerständigkeit gegen die Gleichartigkeit und Gleichheit von Regierenden und Regierten, als jenes Ausdruck eines Annäherungswertes bestmöglicher demokratischer Verfasstheit sein sollte. Regierende sind danach im abstandsvergrößernden Modus (Repräsentatives Prinzip mit zurückgenommenen plebiszitären Elementen) stets abwesend, die einen permanent anwesenden, multidirektionalen Volkswillen nicht zu repräsentieren wissen, als sie diesen auch nicht zu repräsentieren suchen (das Ärgernis von Wahlen). Repräsentative Demokratie suspendiert Volk, als es zum Wahlvolk degradiert (Willensbildung = Zahl), das solchermaßen politische Entscheidung nur zu deklamieren wüsste, wenn es in Gänze anwesend wäre und jene durch Akklamation auch entziehen oder verweigern könnte. Realiter wäre ein Volksrepräsentant nur der, der substantiell gleichwertiges Glied des Volkes ist, welches ein Führer oder ein Tribun für sich zu affizieren wüsste und einem bloßen Oligarchen, Monarchen, Diktator, aber auch Parlamentarier denklogisch nicht gelingen könnte: Letztere wiesen nicht minder unterschiedene Regierungstechnologien auf, vermittels derer ein Volkswillen neutralisiert und zurückgeworfen werden: Ein vom Volk Abwesendes kann einem Selbstverständnis von seinem anwesend-sein-Sollendes nicht genügen. Schmitt sähe derweil den Führerstaat als Ausweichbewegung, der den Anspruch der Gleichartigkeit zwischen allen gesellschaftlichen Glieder einlöst (er deutet hiernach Rousseau nur um in Volk/Führer). Antworten und deren gleichsamer Überwindung wüsste schlussendlich und beispielhaft Plessner bereitzustellen, der die zwingende souveräne Entscheidung einer irreversibel gespaltenen Öffentlichkeit (Bevölkerung) gewollt zu überantworten mag, die der Einholung eines Einverständnisses Aller vorauseilen darf. Die uneigentliche Frage nach purifizierter Repräsentanz des Volkes (Permeabilität sozialer Realität, Ausgleichsmühe und souveräne Entscheidung innerhalb der infrastaatlichen Öffentlichkeiten, multidirektionale Einzel-/Minderheitsinteressen und die Herrschaft einer aktiven Minderheit von politisch Interessierten) übersetzt sich nur solange als einen den massendemokratischen, präsentiven Malus freilegenden Zugzwang, als das abwesende Volk, solcherart getroffene Entscheidungen nicht fortgesetzt skandalisieren und/oder politisch bekämpfen könnte. Vorauseilende Entscheidungen, als sie nun als schlechte wahrgenommen werden, sollen nach ihrem reinen Entscheidungsakt sofort wieder einer Diskussion preisgegeben, einer neuerlichen, permanenten Disposition in den infrastaatlichen Öffentlichkeiten unterworfen werden. Die eigentliche Frage im Hinblick auf die Repräsentativität von Volk kann also nur lauten: Was passiert, wenn sich diese Repolitisierung von Entscheidungen ihrer irreversiblen Verunmöglichung ausgesetzt wissen muss, beispielhaft als sie auf ein Hemmnis stößt, das sich finiter Tugend, Religion oder ideologischer Schranken und abschließend entschiedener Moralität zu verpflichten hätte? Denn jenes Arkanum personenmehrheitlicher Repolitisierung von mehrheitlicher (parlamentarischer) Entscheidung, die in der Vergangenheit politische Verstetigung vorgibt, in dem hernach einzig der insoweit lasche, willensschwache demokratische Charakter überhaupt nur handlungsbefähigt bliebe, als jener zwingend über seine irreduzible, konstitutive Eigenschaft als Polypractor der Fremd- und Vieltuerei hinaus zu streben hätte, bleibt im Zwischen der Individuen einzig konstant menschenwirkende Bewegungswirklichkeit. Sie verdankt sich schon anfänglich dem bloßen Umstand der reinen „Gebürtlichkeit“ eines jeden Menschen, wonach diesem stets denklogisch aufgegeben sein wird, ein moderatorisches Zwischen der Menschen iterativ (auch neu) erlernen zu müssen. Endlich neutralisierte die formative Repolitisierung geradewohl bestmöglich den Apologeten einer revitalisierten Ordnung der Sittlichkeit, die aktuelles Setting im Werden ist, die nicht unmerklich das Ende von Demokratie zeitigt, als sie ein Ganzes oder Einheitliches ästhetisch zu erzeugen sucht, was überdies den nunmehr zu fokussierenden zweiten politischen Körper erforderlich werden ließe.

Ein akzessorischer politischer Körper, in dem der massenhafte (befohlene) Austritt der willensschwachen Charaktere sich einem wahrhaftigen Demokratiedefizit überantwortend, derlei darauf zurückgeworfen sehen wird, als ein Heraustreten nur einen Raum aufreißen könnte, in dem sich die vermittels der Willensschwäche verbundene, solcherart nur drohende Selbstentblößung von Potenzen als eine brachliegende Ressource zu registrieren hätte. Es wäre nachgerade der bisher auseinandergesetzten Herleitung der Ort suspendierter Praxis, an dem die hier zur Benennung gefundene anarchistische Person zu verbleiben hätte. Sie wird anteilnahmslos in der Massendemokratie und bleibt trotz allem deren einziger irreduzibler Quellcode; sie wirkt in jeder politischer Formation und durch jene hindurch, indem nur sie die Überwindung von Desintegration auch auszuformulieren wüsste. Sie ist Absorption verunmöglichter oder fehlgehender parlamentarischer Programmierung, deren verlustig gegangener Legitimationsschaden nicht durch eine Umkehrmühe des politischen Systems heilbar werden könnte. Deren Spieler verlieren nachgerade solcher Bewusstwerdung im Einzelwillen des nur wählenden Bürgers gar noch ihren per se disponiblen Status als bloße indizielle Repräsentanten in einer repräsentativen Demokratie. Eine derlei zurückgelassene Personenmehrheit von Wählern, die einzig in ihrem anarchistischen Quellcode politische Anteilnahmslosigkeit reinventieren (neu formieren) könnte, scheitert iterativ daran, fortgesetztes oder neues Vertrauen in die demokratische Legitimationskette einer parlamentarischen Demokratie überführen zu müssen, als es hernach nicht unmerklich als ein investitionsfeindlicher Einsatz von Vertrauensvorschüssen bewusst wird, denen es zunächst intern sein sollte, die an Abgeordnete verliehene Programmierhoheit erst nach einem parlamentarischen Entscheidungsakt mehr oder weniger zielführend kontingent setzen zu können. Die politische Residualkategorie der anteilnahmslosen Mehrheit verdingt sich hernach der vagen Hoffnung einer nachgänglichen Skandalisierung, die überdies nur selten tatsächliche Repolitisierung zu zeitigen weiß. Sie ist schlussendlich politische Impotenz, die in den mit Krisen behafteten, sich der Desintegration selbst überantwortenden Momenten in den überkommenen Demokratieformen nicht länger als hinreichende, als in Bezug auf ihre Funktionabilität auch notwendige Legitimationskette synthetisieren könnte. Es kommt zum Vertrauensbruch, nicht minder zum Entzug des vorgeschossenen Vertrauens, als es den Austritt aus dem repräsentativen Verhältnis zwischen Parlament und Bevölkerung zu markieren weiß: Außerparlamentarische Opposition als Möglichkeitsraum reinventierender und experimentierender Anteilnahmslosigkeit. Sie soll als profunder Aufnahmepunkt dieser versuchten Herleitung firmieren, als diese Black box nur von der in den abgesonderten politischen Körper verdrängten Personenmehrheit experimentierender Charaktere überhaupt eingenommen werden könnte, die zunächst keine indizielle Repräsentanz ihrer selbst auch nur zu projektieren suchen würde; sie ist einziger basaler Quellcode des Politischen und deren originärer politischer Spieler protonymer Demokratie. Die tatsächliche Herrschaft einer politisch aktiven Minderheit (Berufspolitiker) muss sich nachgerade solcher basaler gesellschaftlicher Motoren um nicht unmerkliche Anteile ihrer Legitimationsmacht entledigt wissen. Eine hierauf zu- und freigelassene repräsentative Demokratie ist stets nur die Entäußerung als wesensgleiches Minus einer Herrschaft durch alle Gesellschaftsteile. Die verdrängte Personenmehrheit im kovalenten politischen Körper ist uneigentliches Vehikel für ein hier vorgebrachtes durchschlagendes Regime anarchistischer Verstetigung im Menschen, die mikropolitische Vielheit unterschiedlich zu projektieren sucht. Ihre Bekräftigung für die Gestaltung neuer Bewegungswirklichkeit erhält sie einzig in den sich aufdrängenden Momenten von Willensschwächen und -brüchen (als diese ungesehene, nicht ausprobierte Potenzen von sich selbst entblößender Begierde im Menschen zu transponieren wissen).

Der Schritt von einem anarchistischen zurück in den akratischen Aufnahmepunkt versieht sich den erneuten Strapazen des Platon‘schen Menschenideals ausgesetzt, das einen oben auseinandergesetzten Raum experimentierender Personenmehrheiten vermittels einer durchschlagenden Tugend, einer dominierenden Sittlichkeit von Sitte zu neutralisieren sucht, als jenes wiederum keine Freistellen für gesellschaftliche Inversion schlussendlich zurücklassen würde. Einen grundsätzlichen Annäherungswert hieran ließe sich anhand einer Hegel‘schen und Marx‘schen Konsequenz eines diversifizierten und (sich sukzessive) verabsolutierenden So-Seins nachzeichnen. Denn, während Hegel beispielhaft ein abstraktes Recht lediglich um weitere Sittlichkeitspotenzen ergänzt wissen will, als jene nur relative Sittlichkeitssphären im Nebeneinander und je in einem Zueinander zum abstrakten Recht sein dürfen, ist Marx nicht darauf angewiesen, das Recht für eine spätere Integration in eine sittliche Gesamtarchitektur überführen zu müssen, wobei eine Transponierung auf das gesellschaftliche Ganze Platon im Hinblick auf seine idealisierte Tugend freilich anraten täte: Schlussendlich will Marx es gänzlich suspendieren, in die kommunistische Verfasstheit beispielhaft wider einer bürgerlichen Rechtserwartung vollends inkludieren lassen. Marx ermächtigt sich zu einer schonungslosen Überwindung einer vor allem strukturell atomistischen Ordnung, die er zuallererst als eine zumindest fragmentarische Übersetzung von römischen Rechtsinstituten in ein radikal Privatives zurückweist, als sich jene Überantwortung auch nicht an eine soweit erschöpfende, bürgerlich-kapitalistische Permissivität von Rechtsbetätigung verwiesen sähe ("Das Recht lässt, indem es zulässt"). Und solcherart erwiese es sich als eine dem anarchistischen Setting wesensähnliche Technik, die sich nachgerade einer Deprivation staatlicher Intervention nur einzuüben bräuchte, wobei sich ein solcher Zugriff durch das römische Recht freilich nicht als absolut gesetzt wissen dürfte (so etwas wie der Gedanke des Pater familias sollte sich schließlich nicht bestätigt wissen dürfen). Nicht minder verwickele nach Marx das abstrakte Recht seine Normadressaten mit seinem Komplement: Recht ist hiernach nicht bloße soweit (zum Heteronomen und Egoistischen) bidirektionale Retro-Reaktion auf eine egologische Sprossung und Strebung von Permessivitäten im Privativen, sondern schon ante cedens sein sich selbst ermöglichendes Vehikel. Das abstrakte Recht entlässt solcherart aus sich heraus zwei subjektivierende Beherrschungsmächte, als eine das Subjekt modular trennende polizeiliche und psychologische, jeweils vordefinierende Ver- und Zusammenschaltung. Nach Marx gestaltet sich danach jegliche Form von Intersubjektivität als verstellt und verzerrt, als jene strukturelle Blockaden iterative, transponierungsbedürftige zwischenmenschliche Bezugnahmen zu errichten wissen. "Es gibt keine Freiheit als Freiheit von Sozialität“ (Hegel). Diesen Aufruf, wenn auch nicht gänzlich von Marx unbestritten bemüht, adaptiert dieser hierbei freilich als ein Freiheitsverständnis für den kommunistischen Menschen, das sich positiv im Hinblick auf seine zwingende Reziprozität im Zwischen von Menschen zu bestimmen hätte, welches solchermaßen seinen profunden oder proto-intrinsischen Wert expliziere, sodann notwendig zu deklarieren wüsste. Selbstredend versähe es sich nur innerhalb und durch kommunistische Räte verwirklicht, wonach denen wiederum in anarchistischer Wendung nur ein geringer authentischer, repräsentativer Wert zugeordnet werden könnte (Elitenbildung). Ungeschmälert blieb an dieser Stelle indes eine schon basale Bewusstwerdung: So wäre nämlich seine Betätigung in abhängiger Beziehung auch nicht im Feld abstrakt und libertär flottierender Freiheitsbegriffe zu suchen oder gar zu bestimmen, innerhalb derer, es dem Menschen erst aufzugeben oder aufzubürden wäre, sich nachgerade deren bloßer instrumentellen Verstetigung und Verfestigung, solchermaßen erst zu betätigen dürfen: als könnte ein Subjekt sich erst für oder gegen eine Abhängigkeit von zwischenmenschlicher Bedingtheit entscheiden. Freiheit paradoxiert sich stets in Abhängigkeiten, also in seinem nurmehr nicht-vordergründigen Gegenspieler (Abhängigkeit als Signum von Unfreiheit). Marx akzentuiert das freiheitstheoretische Rechtsverständnis Hegels allerdings nur solange sympathisch, als er es selbst nochmals radikalisiert, indem er jedenfalls die Rechtsform (als eine Sittlichkeitspotenz) vollends zu suspendieren sucht. Durch eine sozusagen als Auflösung der Rechtsform zu verstehende Absonderung einer bloßen Sittlichkeitspotenz Recht im Ko-Habitat mannigfachen Denkens von „Sittlichkeit von Sitte“ überführe sich jene schließlich selbst als ein universeller, bald dominierender Primus inter pares; so ist nicht minder im Sinne einer Hegel'schen Warnung vor der Verabsolutierung von einer singulären Sittlichkeitssphäre zu sprechen. Platons eingeforderte idealtypische Tugendhaftigkeit und die sukzessive Exponierung des monolithischen, kommunistischen Charakters paradoxieren in der Zwingung zwischenmenschlicher Zusammenschaltung. Eine Gefahr, die sich nachgerade einer übergreifenden Sittlichkeitspotenz Recht, in einem (von allen akzeptierten und sichtbaren) Alleinstellungsmerkmal ihrer Zwangsbewehrung gründen würde, schlussendlich auch nicht auf alle anderen konkurrierenden Sittlichkeitssphären zwingend auszubreiten wäre, es sei denn, dass ein alternatives Sittlichkeitsregime wesensähnliche, einhegende Zwangsapparate vorzuhalten wüsste, um schlechterdings die so gesehenen paradoxierenden Abhängigkeiten (in einem zuallererst trangressiven Freiheitsverständnis) von atomisierten Interessen aller denkbarer Gesellschaftsteile und in Erweiterung zu einem rechtlichen Primat gleichbedeutend auszuhandeln oder beherrschungswirklich programmieren zu können und zu dürfen. Die Rechtsformen erhalten hernach eine irreduzible, unbedingte Apohantik: Der Gesetzeswille erscheint dem Einzelnen insoweit als Notwendigkeit eigener Existenz überhaupt, als dessen Rechtsförmigkeit grundsätzlich auch eine in Herrschaft gesetzte Psychosomatik des Rechtssubjekts erst auszuprägen wüsste. Eine hierin sprossende Rechtsbetätigung, das Muss ihrer Partizipationsermöglichung wird dadurch zur uneigentlichen, universellen Währung, die alle übrige Sozialisationsmühe in den Sittlichkeiten von Sitte erst zu konvertieren helfe (judikable, weil erzieherisch eingeübte Subjekte bei Foucault). Es rubriziert sich in der bei Heidegger und Deleuze prominent vertretenen These, nach der die gesamte Psychosomatik und Somatopsychik der abendländischen Kultur bereits anfänglich mit der griechischen Tragödie in einer "Lehre vom Gericht" weitgehend unbestritten verkapselt worden sei. Überantworten solle jene sich danach nicht nur in den durchschlagenden Praxisformen ins Werk gesetzter Rechtsinnovationen, sondern gleichsam in Strebungen moralischer und epistemischer Kernbereiche abendländischer Genesis von Denken und Glauben, als jenes das zwingend urteilende Subjekt erst auszuprägen, vorauszusetzen hätte, es entlang einer Opposition zu einer transhistorischen Konstante iterativen Urteilens, von dem das Subjekt bewegt wird, in den Zustand von deren bloßer Existenz permanent zurückgeworfen schiene. Gesamtheitlich erscheint es derlei als menschlich wirkende Technik, die Platon im Idealstaat schon damals zu überschreiben drohte, Marx eine Überschreibung infolge gezwungen-homologischer Ratsbeschlüsse und trotz seiner Anleihen für seinen kommunistischen Quellcode schon gar nicht zu entgehen wüsste: die lupenreine kommunistische Personenmehrheit sucht das willensschwache, experimentierende Glied in sich permanent zu überbrücken und zu überschreiben. Es ist eingehegter und zwingend einzuhegender Fremdkörper in der kommunistischen Gemeinschaft. Letztlich führt es einen nurmehr zurück in die formative Gestaltungsmacht im willensschwachen Charakter, die vorliegend als die zurückbleibende, stets basale Konfiguration im Menschen vorgestellt wird, als diese sich auch jeglichen vorherrschenden Gesellschaftsformationen stets zu entziehen weiß. Verbinden ließe sich die Ursprünglichkeit eines akratischen Gedankens, gleichsam ihre Bestrittenheit mit der ihr nachfolgenden moralgenetischen, religiösen Anleihe, die sozusagen fortan die Einhegung des experimentierenden, anarchistischen Charakters erfolgreich perpetuieren soll. Es ließe sich gar als die entscheidende Vorbedingung eines je aufgerufenen Rechtsregimes benennen, das einen diametral entgegengesetzten Freiheitsgebrauch erst im Wissen um jene vorgeschaltete Einhegungsmühe überhaupt zu ertragen wüsste (tabuisierte Enklaven der unbedingten Freiheitsbetätigung). Eine ihr interne Subordination von Triebhaftigkeit des Menschen durch ein sozusagen paulinisch diktiertes, einzuübendes und oktroyiertes Schuldbewusstsein (schlechtes Gewissen), welches danach einen anfänglichen Eintritt und ein fortgesetztes Verbleiben im Rechtsregime (Rechtssubjektivität) überhaupt zu bedingen weiß, emergiert gleichsam in ihrer kovalenten, einer die Zwingung in Schuld neutralisierenden Ermächtigung zur moralgenetischen Selbsterhöhung des Subjekts. Solches ermöglicht ihm beispielhaft ein latent schuldbedingtes, ‚meiniges‘ Recht auf ein Urteil im Strafverfolgungsanspruch des Staates zu spiegeln und heraufzubeschwören, die diesem zugelassen einem Triumphalismus aus egologischer Befindlichkeit und Erschütterung, aus überlegenem Wissen, Hochmut und Präjudikation anheim fallen ließe. Und es wäre an dieser Stelle nicht Sigmund Freud zu bemühen. Nietzsche postuliert in etwa (soweit es hier adaptiert wird) als voraus greifende Volte auf Freud weitaus früher, dass das triumphale Moment, als es ein gleichrangiger, funktionsbedingender Kontrapunkt von Unterwerfung und Selbsterhöhung (das Recht auf ein Urteil) ist, das sich gerade in dem basalen Anerkennungsverhältnis einer verunmöglichten Ultima ratio zugunsten eines Einzelwillens (Selbstjustiz oder schlichtweg Grausamkeit), sich in der bloß zwangsbewehrten Strafjustiz zu registrieren sucht: Nur so könne sich jegliche Form von Introspektion zwingend in der Introjektion von Aggressivität überantworten, als jene das eigentliche Signum von Rechtssubjektivität zu sein hätte, das aus der Deprivation, dem schmerz- und entbehrungsreichen Procedere der "schuldversetzten" Moralgenese im Rechtssubjekt hervorzugehen weiß, das sich an deren bloße Delegation an ein Strafrecht zu stabilisieren, zu belohnen und zu berauschen schiene. Es schlösse sich die Frage an, inwieweit sich solches denklogisch als eine latente Gefährdung innerhalb eines anarchistisch gedachten Ermöglichungsraumes verwirklicht, der zuallererst den Status der Anti-Organisation als Leitfigur einzupflegen sucht, in dem beispielhaft ein strafrechtliches Regime eingedenk seines So-Seins nicht sein kann. Es wäre schlussendlich ein Problem der "Mühsam'schen Bewegungswirklichkeit". Die Willensschwächen der solcherart illegitimen, sich vom monolithischen Recht suspendierenden Existenzweise, als sie einen gleichsamen Über- und Unterstieg einer als die entscheidende bestimmten Sittlichkeit von Sitte freizulegen suchen, überantworten seinen Träger in den Modus eines permanenten Exodus: Der Austritt aus dem opaken Raum der Rechtssubjektivität, dessen beispielhaft genannter Garant einer paulinisch verkapselten Schuld (religiös eingeübtes schlechtes Gewissen als notwendige Bedingung für ein weltliches Zugeständnis negativer Freiheit), anti-organisierende Trieb- und Denkstrukturen zu neutralisieren, in zugelassene Anerkennungsverhältnisse zu überführen weiß, versichert sich auch einer gleichbedeutenden Konfrontation mit dem Ende partizipativ-demokratischer Innovationsmühe im Zwischen der Menschen. Es wäre sozusagen als eine wesensähnliche Konsequenz von bestrittener und abgelegter Rechtssubjektivität hinzunehmen, wonach eine demokratische Legitimationskette ganzheitlich zur Disposition gestellt schiene. Die waltende Einlösung eines konfrontativ-explorativen Inventars über die Realisierung von Revision (politischer Entscheidung), die nur dem laschen demokratischen Charakter mit seinen Willensschwächen, als jene Willensbrüche sind, aufgegeben werden könnte, als jenes auch ein Upgrade des Marx'schen Upgrades zu sein schiene, wobei Marx bekanntlich nur die Kritik des Himmels zur Kritik der Erde, und die Kritik an der Religion zur Kritik des Rechts umzustellen suchte. Eine hierbei sich an Deleuze und Guattari informierende und einzulösende Denkfigur minoritärer Existenzweise im permanenten Bedingungseintritt eines gesellschaftspolitischen Exodus, die beispielhaft von Loick zu einer illegalen Existenzweise (Mikropolitiken) ausgebaut wird, testiert sich vormals (freilich anders) in der von Arendt bestrittenen konventionellen Konzeption politischer Mitgliedschaft im Nationalstaat. Nicht minder sah sich Arendt selbst gar in den Zustand der Staatenlosigkeit zurückgeworfen. Eine Wendung in die Herleitung des hier aufgerufenen akratisch-anarchistischen Charakters griffe indes ein infrastaatliches Gefüge von Personen und Personenmehrheiten auf, die eine vorstehend kursorisch auseinandergesetzte Revisionsmühe politischer Entscheidung nicht länger einem asthenischen Moment monotoner Gegen-Organisation unterfallen ließe. Nicht minder versähe es sich eines bewusst nachgesuchten Verzichts durch politisch Anteilnahmslose, die diese Leerstelle nicht länger hinreichend durch eine staatsorganisatorisch virtualisierte demokratische Legitimationskette als ausgeglichen empfänden, sodass eine nachgespürte Gegen-Organisation, die sich anhand der Gründung einer USPD oder einer AfD exemplifizieren ließen, ebenfalls kein alternatives Anerkennungsverhältnis finden soll. Schlussendlich verbliebe eine anarchistische Person nicht länger dem ästhetischen Asyl einer repräsentativen parlamentarischen Demokratie verhaftet.

Dysfunktionale repräsentative parlamentarische Demokratie – Akrasie und Potenzialität – Anarchie und Anti-Organisation – Ergebnisoffene Sozialität und Mikropolitiken

Die allenfalls in die Zwingung faktischer Sozialität zurückgeworfene Person, die sich dem signifikanten Gegenüber bloß zu versehen hätte, geradewohl jene soziale Urförmigkeit ihr den unbedingten und ungehemmten Konsum von natürlichen und staatlichen Ressourcen zu verunmöglichen weiß, entfernt sich von einer bloß indiziellen Repräsentanz, die beispielhaft eine repräsentative Demokratie einlöst. Die Optionen-Variabilität regelhafter Wahlen reichen nicht hin, den Malus an politischer Anteilnahmslosigkeit kompensieren zu können, bis dato vorgebrachte Sachthemen-Komplexität vermag eine Unterversorgung des Plebiszits jedenfalls nicht länger paradoxieren. Und es soll fortgesetzte Aufgabe dieser kurzen Herleitung bleiben, diese Leerstelle nicht als einen Aufnahmepunkt neu gründender Organisation, die sich gleichsam parlamentarisch einzubringen sucht, vorzustellen, sondern den Reload des basalen anarchistischen Entwurfs soweit benennen zu können, nachgerade seiner vorstehend testierten Affektapparate wiederum begrüßen zu wollen. Eine Leerstelle, die sich als zwingende Überführung in letztlich anti-organisierende Mikropolitiken als stets diversifizierbare Fluchtlinien politisch anteilnahmsloser Personenmehrheiten auseinandergesetzt wissen will. Die Einrichtung und die Mühewaltung im Hinblick auf eine Akkumulation von gedanklichen und tatsächlichen Fluchtlinien, die einen Austritt aus vordefinierten gesellschaftlichen Settings politischer Teilhabe ermöglichen sollen, gründen zuallererst in den Individuen selbst, lange bevor eine Überantwortung auf eine Personemehrheit überhaupt stattfinden könnte. Und ein nicht unmerklich auch ungesehener Movens ließe sich hiernach in einem vom Individuum als legitim erachteten (gedanklichen) Austritt aus gesellschaftsformativer Organisation nachspüren, dem der fortgesetzte Verbleib in der Statik gesellschaftlicher Vordefinition zunächst aber intern bleiben würde. Schlussendlich ist es der entscheidende Bedingungseintritt, in dem einem Individuum sich ein valides Substitut potentieller Neuorientierung oder Willensbrüche visibilisieren darf, was in einem demokratie-theoretischen Anspruch zum Experimentieren auffordern will. Nachgerade einer zurückgenommenen Bedeutung des Plebiszits erschließt sich indes auch die Irreduzibilität von einer anfänglichen, basalen Zwingung in das Soziale, die geradewohl nicht auf aufruhende, gesellschaftsvertragliche Verschaltungen und Organisationskraft hindeuten wollen. Deren konstitutiver Grund äußert sich zunächst als bidirektionale und gleichrangige Aushandlungs- und Anerkennungsmühe im Zwischen von Menschen, die eine ausgewiesene Anti-Organisation, keine hinzutretende Parteigründung einzufordern sucht. So soll das hier sympathisch akzentuierte Credo multispektraler Anti-Organisation als letztlich irreduzible Konstante urförmiger Sozialität aufgerufen werden, die letztlich den Fehlstellungen einer überkommenen Systemdichte gerade nicht in Gestalt von Gegen-Organisation entgegentreten will, weil sie sich schon nicht anzuschicken scheint, hinreichende Organisationskraft auszuprägen und zukünftig zu verstetigen und verfestigen zu wollen. Das Resilenzmittel Anti-Organisation überführt sich danach in atomisierte Mikropolitiken, sie werden nicht minder zu Fluchtlinien der politisch anteilnahmslosen Menschen: In den infrastaatlichen Öffentlichkeiten erzeugen sich soweit extrinsische Bezugnahmen, die beispielhaft das Subjekt, das sich stets bestimmten, auch selbst gewählten Subjektivierungsprozessen verhaftet wissen muss, mit Übercodierungen zu versorgen weiß (Deleuze beschreibt so etwas als verhärtete Linien). Mannigfaltige Fluchtlinien im Individuum, vermittels derer ein Individuum sich nicht immer schon eine Rücküberantwortung als Subjekt bewusst wird, die es in die Mühewaltung einer Nachsuche/Invention neuer Codes (Strömungen) zwingt. Es widerfährt dem Individuum unweigerlich, als jene neue Codes sich als intrinsische Potenziale überhaupt zu zeigen wissen. Solcherart bliebe freilich unklar, ob Jedermann gleichsam individuelle Fluchtlinien überhaupt etablieren (denken) könnte, gar jenen grundsätzlich nachzuspüren wüsste; denn der Austritt gelingt nicht jeder Person. Scheint es doch so, dass nicht jede Person solche installieren will oder, weil sich jener auch als eine selbstentblößende (akratische) Schwäche zeigt, schlichtweg ohne weitere Entäußerung nur beschämt bliebe (minoritäre Existenzweise bei Deleuze oder eine umgestellte illegale Existenzweise bei Loick). Die Selbst-Überantwortung in die nicht länger von Über-Codierungen verstellten Fluchtlinien als ein anderes maßstabsloses Rezeptionspotenzial einer Erkenntnisweise, wonach eine Fluchtlinie nunmehr nicht aus den originären Wissensvorräten zu rekrutieren bräuchte (beschädigte oder neutralisierte Gewissheitssysteme, die sich offenbaren): sie resultieren aus bloßer Erkenntnis, nach der etwas nicht mehr ist wie es vorher war, weil sie sich als etwas zeigen dürfen, was auch ungesehen immer da ist, auf das jeder zurückfällt (Soziale Urförmigkeit). Ihre Exklusion aus verhärteten, eingeübten Linien überführt die (zurück-)gewonnene Fluchtlinie fortan in ihre Gleichberechtigung/Gleichbedeutung, weil sie die Programme der harten Linien (mit ihren Übercodierungen) umzustellen wissen, die harten Linien zu demaskieren wissen, die schlussendlich gar Brüche sein können, die Linien beenden und harte Linien suspendieren (Authentizität parlamentarischer Programmierung): Mikropolitiken, nicht Gegen-Organisation im alten Setting wie im Fall einer USPD oder einer AFD.

„In Anarchie leben, in Anarchie wirtschaften heißt aber dem Leben und der Wirtschaft die Ordnung der Freiheit schaffen.“ Danach hieße es nämlich, die Anfänglichkeit des Entwurfes neuerlich zu bemühen, indem wir der Erkenntnis des Anarchismus dadurch den Weg zu bedeuten haben, als wir dem willensstarken, dem monolithisch-politischen Charakter im Platon‘schen Idealstaat mit dem Kern seiner Lehre herausgefordert wissen wollen. Die Herstellung und die Garantie einer Ordnung, die Abwesenheit von Freiheit anwesend werden ließe. Dabei ist Ordnung nicht arbiträr: Autorität und Macht sind nicht allein unvereinbar mit solcher Auffassung von Freiheit, sie sind auch unvereinbar mit aller menschenwirkenden Ordnung im lebendigen, im derlei als rechtsfrei auseinandergesetzten Zwischen der Menschen. Es ruht in der anarchistischen Vorstellung über die Wesensform des Föderalismus, die gleichsam als basal programmierendes Betriebssystem freiheitlicher Grundordnung dienbar gemacht werden soll. Es stellt sich gegen die Innehaltung einheitlicher Nutzenmaximierung, die zwar wechselnd zugelassenen Zwecken von Macht zu unterfallen, schlussendlich eine aber hier nur nachgespürten gesellschaftlichen Einheitlichkeit geradewohl nicht zu verbürgen weiß. Die organische Interferenz der schaffenden Kräfte wird zu einer mechanischen Geschäftigkeit, zum Zwangsdienst zusammenhangloser Leistungen verdorben. Und Zusammenhanglosigkeit überführt sich als Gegenteil von solcher Ordnung, die anti-organisatorisch sein muss und vereinheitlichender Ordnung, die in bloßer Unterordnung degradiert, entgegentreten will. Mühsam würde es mit einem Wort zu meinen wissen: Ordnung im Sinne anarchistischer Auffassung kann nur wachsen aus der Selbstbestimmung derer, die Ordnung halten.... Ordnung aus Selbstbestimmung aber ist gleichbedeutend mit gesellschaftlicher Freiheit. Und so verstellt sich die Sinnfrage dieser kurzen Untersuchung, die den nicht-praktizierenden Anarchisten, als jene Zuschreibung in der protonymen Bewegungswirklichkeit eines jeden politischen Charakters es einzig aufzugehen wüsste, aus der Zwingung und Eindrücklichkeit einer soweit als dysfunktional empfundenen und derlei eskamotierten Herrschaft durch das Volk heraustreten, nicht minder anderweitig in Abstand zu einer eingeübten demokratischen Techne koalieren lassen will. Denn keine der soweit eingeübten und modern ausgeprägten Interessenmehrheiten (politische Parteien), die sich vermeintlich im Wissen um das majoritär-Wollende in der Gesellschaft wähnen, verbriefen und vertexten indes in ihrer Freiheitswerbung über ein Versprechen hinaus, sie werde einen Zustand neutralisieren, in dem die Abwesenheit von Freiheit, als sie in unbedingter Gleichberechtigung aufzugehen strebt, gerade in seine Entscheidung gesetzt werde. Sie bleibt mithin nicht dadurch invisibilisiert, weil die Anhänger einer theatokratischen Partei nie erfahren werden, wie der von jener skandierte und gleichsam in Erwiderung auf Dissens skandalisierte Begriff von Freiheit eigentlich beschaffen sein soll. Obzwar die Wertigkeit eines theoretischen Gefüges moderner Freiheitstatbestände extensivische Hochform eines liberalen Freiheitsverständnisses sein darf, so verunmöglicht sich trotz allem ein freiheitlicher Gesamtaffekt, dem föderale Personenmehrheiten ohne zwangsbewehrte Freiheitsgewährung derlei gegenteilig organisch aufzuruhen scheinen (Urförmigkeit). Denn Freiheit bedeutet sich hierbei selbst den Weg als etwas sich selbst-verbündendes im Zwischen von Menschen; sie kann sich nicht auf ein anderes zurückgeworfen wissen, das summarisch verbrieft werden soll, nachgerade detektierter Brüche infunktionabler demokratischer Legitimationsketten vertextet werden muss. Sie strebt geradewohl nach einer alle Lebensbereiche umfassende Vielheit in Einheit, der von einer Ordnung jeder Obrigkeit und jeder Autorität suspendierten Ordnung der Dinge. Es verdankt sich dem Nachvollzug und der Einsicht von Notwendigkeit und Wünschbarkeit eines Handelns, insoweit als es eben auch nur freiwillig betätigt werden könne. Es wäre der Umbruch hin zu der anfänglich aufgerufenen Kultur der Persönlichkeit(en), die sich gegen eine zunehmende Substanzlosigkeit von verbriefter und vertexteter Gewissheit (massendemokratischer Anerkennungsverhältnisse) wendet, als jene zuletzt die Leerstellen sich selbst entblößender Potenzen im Individuum freizulegen wüssten. Solcherart ist das anheimfallen an gescheiterte, überkommene Gewissheit letzte oder finale Vorbedingung für die Bewusstwerdung, eine sich entblößende (akratische) Willensschwäche in formative Mikropolitiken innerhalb eines zunächst randständigen zweiten politischen Körpers in der Gesellschaft gestaltungsfähig werden zu lassen. Sie geriert sich hierbei als permanente Diagnostik der eigenen, wenn auch nur spektralen Bewegungswirklichkeit im Gewimmel der Vielheit wild sprossender Bewegungswirklichkeiten, indem sie den Zustand einer nicht länger politisch zu eskamotierenden Desintegration von Gesellschaft endlich und absichtsvoll zu visibilisieren sucht. Es ist der Bedingungseintritt, in dem Mühsam möglicherweise den Aufnahmepunkt des anarchistischen Zustandes aufrufen würde, als einzig gemeinschaftlich eingepflegte, protonyme Fluchtlinie im zweiten politischen Körper. Im Zustand vorbewusster, urförmiger Sozialität im Zwischen der Menschen, die schon ist, ohne dass synthetische Bewusstseinsakte (Was ist gerecht?) hinzutreten bräuchten. Denn vorbewusst ist sie, weil es schon zureichend wäre, wenn eine endlose Befriedigung mit Ressourcen durch die bloße Präsenz eines signifikanten Anderen unterbrochen werden würde. Die Faktizität des bloßen Hinzutritts eines Anderen ist sich selbst entblößende Selbst-Beschränktheit im Ich, nicht minder der alleinige redliche Ausdruck anti-organisierter Ordnung. Überlebendes (Zurückgeworfenes), das einzig sich dazu befähigt wissen darf, demokratische Ordnung (neu) zu programmieren. Eine parlamentarische oder demokratische Ordnung, die von allenfalls indiziellen Abgeordneten der anteilnahmslosen Personenmehrheiten eingelöst werden soll, ist schlichtweg unfähig, den Defekten der eigenen (parlamentarisch-repräsentativen) Ordnung, der zunehmenden Skandalisierung überkommener Praktiken in der Massendemokratie Heilmittel zu verordnen (die Mühewaltung Steinmeiers). Gefährdet kann niemals die solcherart apostrophierte Demokratie sein, sondern nur die Expression, das Anerkennungsverhältnis eines eingeübten demokratischen Modells, das infunktionabel, unattraktiv wird. Anteilnahmslose Personen streben in den zweiten politischen Körper, trotz dessen sie in irgendeiner Form am ersten politischen Körper fortgesetzt partizipieren (weil etwas geworden ist, was vorher nicht war, wird die Zurückgewiesenheit in einem zweiten politischen Körper gleichrangies Gewissheitssystem). Und jener deklariert die Anti-Organisation als Ordnung der Vielheit (als ihren anarchistischen Zug), keine Gegen-Organisation (AfD u.ä.), als er (neuer) Spieler im alten Setting sein will. Er revolviert in seinem Selbstentwurf bloße Anlagen für eine suspendierte Nicht-Praxis des zweiten im ersten politischen Körper, als eine nicht abschließend zu detektierende Vielheit von gesellschaftlichen Bewegungswirklichkeiten, die sich nicht minder als interferierende Realitäten überantwortet wissen wollen, die dem Anerkenntnis einer schlussendlich stets durchschlagenden Beschreibung von Realität absichtsvoll sich entgegen zu werfen suchen. Wonach solches sich gleichsam ohne Rücksicht auf eine gleichbedeutende Fluchtlinie (am anderen Ort) vollziehen soll, die sich anschickte, einer alternativen und soweit monolithischen Realitätsbeschreibung den Weg zu bedeuten (kompetitive Fluchtlinie). Eine Verzichtsübung an zwingend eingeübter und erprobter konsensualer gesellschaftlicher Programmierung, der ein Zurücktreten von einem soweit visibilisierten politischen Gegner nicht gewahr zu werden bräuchte. Es überführt sich als eine Praxis dislozierter Mikropolitiken, die nur soweit Praxis von repräsentativer Macht sein kann, soweit sie den Austritt aus dem ersten politischen Körper als ihre wichtigste Konstitutive zu erklären, als sie auf die Nicht-Praxis von Machtausübung hinzuweisen hätte. Der massendemokratische Möglichkeitsraum von Wahlen verwässert als uneigentliches Anerkennungsverhältnis demokratischer Legitimation, als Optionparalyse irreversibler politischer Anteilnahmslosigkeit, die der mikropolitischen Wirklichkeitsbeschreibung (Fluchtbewegung) längst den protonymen Primat politischer Teilhabe zumisst. Er ist eigentlicher handlungstauglicher Primat der in den zweiten politischen Körper verdammten Personenmehrheit, weil etwas geworden ist, was sich nur in sozialer Urförmigkeit restituieren könnte. Es ließe sich als eine Reanimationskammer begreifen, in der ein Vertrauensverlust in ein bestimmtes demokratisches Modell ausgeglichen werden dürfte. Es konkretisert hernach in einem Bedingungseintritt von Bewusstwerdung sich selbstentblößender politischer Potentiale im Zwischen von Menschen, der den Austritt aus einer überkommenen Praxis gerade jetzt zwingend erforderlich werden ließe. Nicht minder zeigt jenes sich entlang einer modern paradoxierenden Kultur der Persönlichkeiten, die situative politische Akklamation in Form von Mikropolitiken oder als globale Widerständigkeit mit schwachem Organisationsgrad als Vernehmen und Unvernehmen von Realität von und mit politischen Körpern einzuüben, schlussendlich zu bündeln suchen. Politisches (demokratisches) Handeln wäre hiernach nicht nur "rarefiziertes Ereignis", sondern nachgerade einer irreduziblen Urförmigkeit des Sozialen im zweiten politischen Körper nur als unabdingbares und unverzichtbares anarchistisches Handeln denkbar.





Samstag, 28. Oktober 2017

Es soll uns im nachfolgenden Versuch einer Herleitung aufgegeben sein, einem Zustand im Subjekt nachzuspüren, der sich einem schieren Zwang zu genügen weiß, als er anerzogene und vermittelte Begriffe von Wahrnehmung im Subjekt zu suspendieren sucht. Eine Bindung des Subjekts an eine hier gegenständlich sein sollende, nicht-synthetische Auffassung von Fairness im Zwischen von Menschen nachzuzeichnen, der es intern sein soll, nicht falsch sein zu können: Sie soll der bloßen Gezwungenheit zur Wahrnehmung im Subjekt genügen, die anhand des Beispiels eines begriffslosen Verständnisses von Fairness vorgestellt werden soll. Denn nicht weniger signifikant ist die aktuelle Diagnose, dass ein gemeinschaftliches Unvernehmen geschwächter gesellschaftlicher Fairness, sich im modernen Sozialstaat politisch feil zu bieten sucht, was derlei zu seiner Dispositionierung gereicht, indem hinlänglich widerstreitende Formen einer Bedarfs-, Leistungs- und Besitzstandsgerechtigkeit nebeneinander gesellschaftlich zu sprossen wissen. Suchende und bewegungswirkliche als politische Unordnung, die historisch-iterativ freilich stets war, die immer ist und die wiederkehrend sein wird, überantwortet sich als durchgängiges, marjoritär Wollendes innerhalb jeder gesellschaftlichen Personenmehrheit. Es sind die historisierbaren Reiche synthetischer Vorstellungen von Fairness, die die Menschen in ihrem Zwischen, je in alternierender Weise einzuüben wissen und allzu oft, zu ihrem jeweiligen Nutzen zu perpetuieren suchen.

Nicht weniger offensichtlich gestaltet sich die Erkenntnis in jedem Individuum, das sich nachgerade einer Entscheidung seiner individualen Vergesellschaftung, als ein bestimmtes und bestimmbares Subjekt erst selbst zu nobilitieren wüsste (indem es in einem Rollenverständnis aufgeht oder aufzugehen hat), dass purifizierter Kapitalismus und (purifizierter) Sozialismus gleichermaßen in gesellschaftlicher Fairness allenfalls zu paradoxieren, dabei nicht zureichend wirklich (fort-)zuwirken wissen. Es wäre hiernach der einleitende Aufnahmepunkt für den Versuch unserer Herleitung, eine schon schlichte Widerfahrnis beim Subjekt zu quittieren, die zuallererst einen kapitalistisch-egologischen Primat im Subjekt zwar beschreibbar werden ließe, die aber dessen Wertungen unvorhersehbar, unberechenbar zu kontrastieren scheint: so wie ein gängiger, ununterbrochen funktionabler Konsument in einer Marktwirtschaft eine Maximierung seines Mononutzens (und Konsumverhaltens) unvorhergesehen unterbricht, vermag es der eingeübte sozialistische Mensch nicht weniger, innerhalb einer verkehrsgelenkten Mangelwirtschaft, seinen Individualnutzen zu maximieren. Irgendwie formative, in Form verfestigte Moral, als sie beispielhaft aus Religion und Ideologie erzeugt wird, nicht weniger sonstwie ontisch verunreinigte Vernunft unterbrechen den Gedanken eigener Nutzenmaximierung oder vorhersehbares Entscheiden, die gleichsam programmatisch, scheinbar keiner synthetischen Eindrücklichkeit ergeben, auch konsequenzreich hinantzufallen scheinen. Es verstetigt sich zu einer Paradoxierung im Zwischen von Menschen, als möglich beschreibbare Momente gesellschaftlicher Fairness einem (ihrem jeweils vordefinierten) synthetischen Bewusstsein von Fairness nicht überantwortet worden zu sein scheinen. Das hier vorläufig als nur ein anderes und zunächst ungeklärtes „Urteilen“ anmutende Paradoxon, das ein eigenes, decodierendes Rollenbewusstsein im synthetisch ausdifferenzierenden Bewusstsein im Subjekt bestreitet, widersteht nicht weniger (auch abschließend) einer stets polyvalent erklären könnenden Ratio, die ein synthetisierendes Bewusstsein dem Subjekt einprägt: einer marktwirtschaftlichen, liberalen oder verkehrswirtschaftlich sozialistischen Vernunft, als letztere nur eine anders kapitalistische ist, die je in dem Downgrade ihrer jeweiligen historisierbaren Desillusionierung, auch nur jeweilige Verstandeskraft zu repräsentieren wüsste. Sie sind derart (Subjekte), weil sie von einem jeweils nur so synthetisierenden Bewusstsein konstituiert werden; solchermaßen könne es freilich nicht nur eine (privilegierte) Vernunft geben, als diese nur bloßen und atomisierten Verstandeskräften zu unterfallen weiß (Hegel): Vernünfte. Das hier nachgespürte Paradoxon durchschlägt Nutzen, behauptet sich, ist unbeeindruckt von einer die Subjekte übergreifenden Nutzenmaximierung oder sozialistischen Vergesellschaftung, wobei jene ihre Vernunft stets (und nur) im Setting eines sich an bestimmten Prinzipien informieren Müssendes, unhinterfragt zu spiegeln hätten. Ein hierin zum Widerstand sich selbst befähigendes, in diesem Punkt maßstabsloses „Urteilen“ (vermittels sich ein Konsummotor bei den Verbrauchern umzustellen wüsste) ermöglicht beispielhaften Konsumverzicht des Individuums, (es) wäre derlei nicht anfällig für jene eine die jeweilige Bereichs- oder Adverbialnormativität transponierende Wirklichkeitsbeschreibung, die sich an den Ansprüchen neoliberaler oder sozialistischer Funktionsbeschreibung zu informieren hätte, d.h. je der zugelassenen, ins Werk gesetzten Vorherrschaft von bestimmten gesellschaftlichen Zielen zu genügen. Und es hieße nicht weniger, dass sich solcherart eingeprägte, normativ sprossende Selektoren in einem hier nachgespürten „Urteilen“ gar insoweit vollends verunmöglicht zu sehen hätten, als Informationen erst gar nicht in komplexeren Präsentationen aufzugehen bräuchten.

Solcherart verschiedene "Gerechtigkeitsvorstellungen" encodierendes (einer eigenen minimalkategorischen Auffassung von Fairness genügendes) Bewusstsein ermöglicht nur deren selektiv ausdifferenzierende, „vorentschiedene“, also konkret nachsuchende Verarbeitung, als jene lediglich oder vorrangig eigene Standpunkte/Sichtweisen, sympathisch akzentuierend, innerhalb vorhandener Informationsvorräte einpflegt. Anerkenntnis, das sich synthetisierender Suche schuldet! Die Kontrapunkte Werturteil und Rationalität sind nicht unmerklich vergleichbar mit solchen eines sthenischen (Kraft) oder asthenischen (Schwäche) Affekts und Rationalität: eigene Moral, monolithische Religion. Ein schon stoisch (freilich nicht programmatisch) anmutendes, an zugelassenen Vorräten informierendes oder informiertes Entscheiden, das eigenen Verlust, eigenen Schaden zu sublimieren, hinzunehmen, uneigentlich vollends zu neutralisieren weiß, das als „Best practise“ keinem Primat das Wort zu reden scheint, das eine beispielhafte Inhaltlichkeit einer Bibel, eine wissenschaftlich durchdrungene Ideologie oder die ungesehenen Kräfte einer „unsichtbaren Hand“ nur als menschliches Erfahrungswissen zureichend beschreibbar werden ließe, das weder einer Dekadenz eines Messianismus noch einer sonstigen versicherheitlichtenden Bewältigungsstrategie aufzuruhen hätte. Was würde es zuallererst bedeuten, eine Auffassung von Fairness seiner begrifflichen Synthetisierung zu überantworten?

Der Hervortritt des Subjekts: 'exsistere' (=) hervortreten, auftreten, hervorkommen.

Benannt soll es werden als Spontanaustritt des Subjekts, als es sein (Her-)Vortreten ist, aus vorgezeichneter, vorzeichnender gesellschaftlicher Substanz, der (seine) aktivische Negation des objektivierbaren Raums derart eingeprobter Fairness postulieren will: Es sucht die Entsolidarisierung als notwendige Vorbedingung sich neu gründender Solidarität mit nicht erprobter, anderer Fairness. Das so entblößte endliche (Einzel-)Subjekt stellt sich nicht in das Abseits einer objektivierbaren Äußerlichkeit von Gemeinschaft, es positioniert sich nunmehr wider einer Vermittlungsmühe zwischen reiner unsterblicher (repetitiver) Äußerlichkeit gesellschaftlicher Körper und dem Subjekt: Es wendet sich gegen den vorherrschenden Geist von Intersubjektivität, die sich im Dienste einer Versöhnung zwischen einem Subjekt und dem so von ihm negierten Raum wähnt; der es zugelassen beschieden werden sollte, Sorge dafür zu tragen, zu verhindern, dass ein negierendes Subjekt seinerseits der unbarmherzigen Negation einer „ersten Natur“ gemeinschaftlicher Verfasstheit ausgesetzt würde: Die Intersubjektivität als sie als eine vermittelnde „zweite Natur“ von Gesellschaft auftreten soll, die eine hegel'sche Negation der Negation zu hintertreiben sucht, die (Gesellschaft) Rache am Subjekt zu üben weiß (indem Gesellschaft subjektivische Negation selbst zu negieren hat), wird von diesem herausgefordert. In welches anfängliche Setting sieht sich das Subjekt des Hervorkommens, das den objektivierbaren Raum von Ordnung zu negieren sucht, eingelassen? Es ist eine wilde, unabgeschlossene, nicht beschriebene als bis dato nicht beschreibbare Negativität, eine Entäußerung der anerkannten Ordnung solchermaßen objektivierbarer Fairness (die derart auftretendes Negierendes ihrerseits zu negieren sucht), die begehrtes und nachgesuchtes Objekt ist; die gleichsam erforderliche Nicht-Akzeptanz eines bestimmten So-Seins von normativer Konstitution in der Ordnung, die sich nur in neuer Akzeptanz überantworte ließe, wenn sie neu vermittelt werden kann, verkapselt sich in einer irreduziblen Symptomatik: der bloßen Leistungsbegrenzung normativer Ordnungen, die sich einer stets Ihnen widerstreitenden, formativ kontrastierenden menschlich wirkenden Bewegungswirklichkeit verdankt. Die Vermittlungsmühe (als sie sich beispielhaft als ein Verständnis evangelischer Prädestination bedeuten würde) oder eine souveräne Entscheidung (wie sie als genialische Dezision bei Carl Schmitt aufzutreten wüsste) zwischen einer normativen Ordnung und ihrer nur menschlich wirkenden (Gegen-)Wirklichkeit erschöpft sich solchermaßen, sprich im Bedingungseintritt eines derart vortretenden/heraustretenden Subjektes, nicht länger in einer rückübereignenden oder rücküberantwortenden Überbrückungshandlung eines Souveräns oder eines Christus (oder durch einen modernen Katalysator, der Intersubjektivität hieße), die gleichsam durch ihre Vermittlung zuvor menschlich oder subjektivistisch negierte Ordnung, wiederherzustellen, zu verschalten wissen, sondern im Subjekt (Der Zeitpunkt der Rückübereignung ist das ontisch verunreinigte Moment, in dem bloße normative Ordnungen überhaupt erst funktionabel werden können). Es ist das Subjekt der abweichenden Aussage (Heraustritt aus der Ordnung), das sich selbst nicht länger als ein Subjekt des Aussagenden, in der Ordnung zu inkludieren vermag (Verbleib in ihr), das sich trotz autologischer Kritik an ihr (was den Normalfall einer paradoxierten Inklusion spiegeln würde), tatsächlich aus ihr zu exkludieren sucht.

Die Stabilität eines relativen, zumindest sichtbar abgeschlossenen Signifikats, die einer Ordnung normativer Elemente zugestanden wird, ist realiter allenfalls bloßes Element neben seinen, ihre Signifikanz nur konstituierenden Elementen, sie ist nichts anderes, schon gar nicht das Eine oder ein Ganzes, die für vieles stehen dürfen. Ein hierin sprossendes, in allgemein sympathisch akzentuierte Herrschaft gesetztes symbolisches Element intersubjektivischer Fairness degradiert sich freilich nur zu einem partikularen Fragment innerhalb eines Elements, das es trotz und eingedenk seiner durchschlagenden gesellschaftlichen Gravidität zu einem bloßen Element seiner selbst (neben anderen) umzustellen weiß. Das Subjekt des Hervortritts hingegen, als es schon nicht länger Individuum sein kann, sucht derweil im Gewusel der Elemente nichts, es will (nicht unmerklich uniformiert der eingeübten Elemente) das Nichts, einer anderen Auffassung von Fairness nachspüren, weil nur ein nachgesuchtes, ein auch schmerzlich selbst-bewusstes Nichts, Freiheitsbetätigung solchermaßen erst zu ermöglichen weiß (Eine Entkleidung von dem, was Intersubjektivität einem Subjekt in normativen Ordnungen zu vermitteln wüsste, verkapselt sich in der Frage, inwieweit maßstabslose Urteilskraft denkbar werden könnte?). Die Gegenwart von Nichts ist eigentliche Freiheit. Die Befindlichkeit des hervortretenden Subjekts, die derart eine egologische Situation gerade nicht einpflegt, aus einem synthetischen Vorrat encodiert, überführt es aus dieser soweit nicht existierenden heraus und zwingt es, neue Narrative (nicht weniger Erzählungen) von Fairness zu erzeugen, sich seiner einstigen Limitierung intersubjektiver Normativität zu entziehen. Das so geförderte subjektivische Nichts als es im Rahmen geschichtlicher Transformation durch einen üblicherweise historisierten Bruch befördertes ist, erkennt im Bruch des oder mit der sukzessiven, temporalen Brechung eines Davor formlose Auffassungen von Fairness (durch die Daraufsicht auf eine altes Narrativ wird es im Bruch überhaupt erst möglich, sich der Bedingungen des Daraufsehens bewusst zu werden), weil ins Werk gesetzte, eingeübte und abwehrbefähigte Kontinuität im alten Konstituens, die standhaft Brüche in seinen Narrativen überbrückt, sukzessive in radikalere Brechung einzumünden, sich als Formation selbst zu begreifen beginnt; eine kumulative Zäsur, die verflüssigte, geschichtliche Formation gemeinhin konsensual in einer monolithischen Begrenzung umstellt, fortan sozusagen als Epoche abzuwickeln wüsste, braucht Vergangenes, eine Renaissance nicht unmerklich den zweiten Bruch des Vorvergangenen (die Antike), um ein Mittelalter einhegen (zu umzingeln) zu können. Damit befände sich ein hier bemühtes, profanes Beispiel (Fairness) für gewöhnlich im Bedingungseintritt von geschichtlicher Transformation oder an deren Ende: jedoch, die allgemein als zureichend akzeptierte historisierbare Brechung, als sie den unvermeindlichen Rückblick (oder gar ein verdoppelter im Fall einer Renaissance) erforderlich werden ließe, verunmöglicht unterdessen die hier soweit unterstellte Bewegungswirklichkeit eines hervortretenden Subjekts, jene vermag sie jedenfalls nicht notwendig aufklären zu können. Denn bricht jenes derart radikal nicht nur im und mit dem Jetzt (des Rückblicks), sondern spürt einen soweit notwendig werdenden additiven Bruch im Zukünftigen, der in ihm (im Subjekt des Austritts) gegen solchermaßen gewöhnlich projektivierbaren Verlauf introspektiv aufzubegehren sucht (also ausdrücklich wider einer mechanischen Überantwortung von Leistungskraft einer mehr oder weniger konsequent umgestellten normativen Ordnung und ihrer Vermittlungsebene, der Intersubjektivität), der gegen einen scheinbar gesponnenen Faden eines zukünftigen Verlaufes, wie er im konzertierten Jetzt langsam zu kondensieren scheint, dann bedeutet es sich selbst nur im Nichts: Es entfernt sich sozusagen gleichsam und schon wieder von der Intersubjektivität; es setzt im Bruch des Rückblicks im Jetzt zeitgleich eine Bruchlinie im Zukünftigen (es ist die gegenteilige Technik des Subjekts der Renaissance).

Es ist seine zunehmende Befähigung, originäres Verlaufsmonitoring, das beispielhaft durch eine global sprossende Möglichkeit von Kommunikation eingeübt und eingeprobt, nicht minder schon ausdifferenziert erscheint, insoweit zu bestreiten, als jenes als eine stets das zukünftige Werden allenfalls vexierende Trope entlarvt werden kann, die gemeinschaftliches oder gesellschaftliches Wollen eben nur im zugelassenen und zugrunde gelegten Setting zu erklären weiß: Projektive Zu-kunft, die im Jetzt schon in ihrer Verunmöglichung zu paradoxieren weiß. Denn das hervortretende Subjekt vermag nur dann selbst aus seiner vorgefundenen Menschenwelt auszuscheiden, wenn es in einem additiven Bruch im Zukünftigen, das Autologisches im So-Sein des Jetzt projektiert, sich selbst eben auch anders zu bedeuten wüsste; denn nachgerade solcher Radikalität gelänge ihm solches nur,indem es beispielhaft ein konzertiertes (bereits heute zwingend zu Ende gedachtes) Know-How überantwortet, vermittels dessen nicht nur theoretisch ein Lebensraum Erde gerettet werden könnte: Radikales Wissen, das de fakto unbedingter Anwendung anheim zu fallen hätte, fällt realiter allenfalls in reduktive Anerkennungsverhältnisse gemeinschaftlichen (globalen) Wollens zurück. Die ant(e)zipatorische Zukünftigkeit paradoxiert im zeitgenössischen Subjekt des Austritts, das vorliegend nicht minder als das Subjekt des zweiten, des additiven Bruchs gelten sollte!

Das Kontinuum der vergangenen Logiken (im oberbegrifflichen Narrativ einer historisierbaren Epoche) hingegen überführt sich in ein Unverständnis, spürbar in ein Unvernehmen seiner Endlichkeit: Das hervortretende Subjekt des zweiten Bruchs sieht sich im Bedingungseintritt der aufbrechenden Narrative allerdings irreversibel dazu genötigt, nicht nur die Formen des Zurückliegenden „eigenhändig“ zu bestreiten (die eigene Epoche als Neues oder Modernes durch ihre Situationsbeschreibungen zuzulassen und in ihrem Selbstverständnis zu begrüßen); es versieht sich auch einer Eindrücklichkeit, dass ein Gegenwärtiges, das herkömmlicherweise ein zukünftiges Wollen zweifelsfrei zu programmieren weiß, nur insoweit der Logik vergangener Kontinuität (der Narrative im Davor) zu unterfallen weiß, als ein Bruch überfällig in den freilich überkommenen Logiken unterbrechender Formation allenfalls retroaktivisch aufzugehen scheint: Eine neue Epoche erwächst solchermaßen nur in zeitkontextualen Narrativen, in der Mühe neuer Begriffssuche! Der Blick, den das Subjekt im Heraustritt wagt, erweist sich aber als ein hypnotischer Blick der Zwingung, dem es sich nicht erwehren könnte (Der repetitive Blick auf die Brüche der Umstellung ist sozusagen unwiderstehliches Anreizsystem der Zeitgenossen; ist Hingucker für die Erzwingung einer neuen Ära, der es sogleich wieder die Gefolgschaft aufzukündigen sucht). Ein Zurück in den restaurativen Besitzstand („Die gute alte Zeit!“) verunmöglicht sich jedenfalls immer. Der vermessene, hiernach additiv zu apostrophierende Blick im Zukünftigen, den sich das Subjekt des Austritts erdreisten will, versetzt das Selbstverständnis einer sich konsolidierenden, epochalen Zäsur in einen sie fortgesetzt verflüssigenden Aggregatzustand: Es will – wie der Mensch der Renaissance vermittels seines zweiten Angelpunktes: der Antike – Epoche nicht Epoche sein lassen; nachgerade benötigt es die technische Brechung in einem Zukünftigen (nicht im Vergangenen wie im Fall der Renaissance) als alternative Situationsbeschreibung von Aktualität und angedachte, projektive „Moderne“, weil auch nur jenes in Erzählbarkeit zu unterfallen wüsste: Eine Subjektivität, die aus einem Raum des Objektivierbaren, aus der „Ordnung der Dinge“ heraustritt, ist solcherart niemals zureichend darstellbar, sie kann nicht den Regeln von Erzählbarkeit gehorchen wie es eine Intersubjektivität zuließe. In ihrer konstitutiven Ermöglichung ist sie schlichtweg abhängig von den Reziprozietäten jenes Raumes, der sich gleichsam ihrer Ermöglichung selbst als ein abstrakt-genereller Raum der Dinge überhaupt begreifen ließe. Endlich vermag sich ein Subjekt erst durch diesen eine Intersubjektivität übersteigenden Movens von dem es umgebenden Raum spalten. Es ist Spaltung, die ihre Begrifflichkeiten nachgerade evoziert, die einer Subjektivität, gleichsam einer Objektivität erst ihre Namen zu vergeben sucht und schlussendlich wüsste (Repräsentation). Und weithin ungeklärt bleibt dabei, ob beide eingedenk ihrer Unterscheidbarkeit eine gleichberechtigte Kasuistik oder Anfänglichkeit kennen, die eine bidirektionale Gleichheit ihrer Kräfte ausweisen könnten. Seltsamerweise wird jedem Subjekt eine scheinbar unüberwindbare Trennung von Subjekt und Welt bewusst, beides gesamtveranlagend zu denken, gelingt ihm nicht.

Die Entwöhnung gleichsam von einer Intersubjektivität (angewandte, in Herrschaft entlassene Empirie) und Objektivität (Methode und Modell) stellt das Subjekt des Hervortritts nicht unmerklich zu einem Subjekt einer berechtigten Methodenfreiheit um; es büßt zunehmend das Mitbewusstsein von den Signa verwissenschaftlichter und alltäglicher (bewegungswirklicher) Methode ein: Nicht minder gar unbeeindruckt von zwingender Verstetigung und Versicherheitlichung von Wissen, durchschlägt es aktualisierte (oder projektierte) Gewissheit mit dem Vorwurf einer Mystifizierung von Wissen. Das beschränkte Subjekt der sogenannten Moderne entzieht sich schließlich nicht zuletzt gehorsam der Unmittelbarkeit von Wirklichkeit: es überführt sich selbst nur durch eine Welt von Zugangspunkten der Mittelbarkeit (zerronnener Medien) in eine Welt als menschlich wirkende Wirklichkeit, die nur mittelbar durch Modelle erklärbar sein darf. Hervortreten: Feilgebotenes Wissen im Verbrennungsmotor bestrittener Wahrheit und Methode, was das hervortretende Subjekt zum befreiten, unbewussten Interpreten von dominierender, deutender und einer nachgerade bewussten Interpretation aufsteigen ließe, das eine Erzählbarkeit von Modellen selbst-bewusst, alternierend zu nobilitieren und nicht minder zu verwerfen weiß; in seiner Hochform es gar vermögen sollte, solchermaßen gleichbedeutend, einem Empirismus und einem beispielhaften Kreationismus das Etikett des Mystischen verleihen zu können. Das darf es, nicht weil es selbst nicht weniger nur mystifizierendes als mystisches Wissen entgegen zu werfen wüsste, sondern, weil es jenes ohne monolithische Gewissheit einer Ordnung zu perpetuieren versteht. Es soll einem Vorgängigen einer bewussten Interpretationsmühe von Welterschließung nachsuchen, das jenes zwar qualitativ zu untersteigen, anderes wie ein profanes Verstehen aber deutlich zu übersteigen wüsste: Dass solchermaßen das, was menschlich wirkende Wirklichkeit sei, nur durch Interpretation oder durch Struktur und Differenz ist und das, was ist, nur durch logisch fragmentierte Interpretation sein kann, überantwortet Interpretation selbst (Bewusstsein als Relation) und ihr derart unterstelltes Vorgängiges (Bewusstsein als Phänomen) in einen gegenseitgen, unüberwindlichen Regress. Was sollte ein derartiges Additiv denkbar werden lassen, das zwischen einem profanen Verstehen und seinem (be-)deutenden Intepretieren detektiert werden soll? Und zu welchem Zweck (als es wohl erfunden, weniger vorgefunden werden würde)? Das Subjekt des Hervortritts (Austritts), das ohne Verschleifungsgehalt von Medien, den Mitteln der Mittelbarkeit von Welterklärung, ihrer Ansprüchlichkeit von vordefinierter und vordefinierender Interpretationsmühe, noch nicht hinantzufallen scheint, erwächst in einem Produkt von Vorgängigkeit interpretativer Gewissheit, das nicht minder in letztlich auch schon vollendeter Struktur, unbewusst Ausdifferenzierung ohne zwingende Erklärbarkeit zu verstetigen meint. Nachgerade einer ehedem schon purifiziert-archetypischen Problematik von Gegebenheiten im Gegebenen (Warum ist die Welt gerade so?) ausgesetzt, eben nur im So-Sein der Wirklichkeit, in der jenes vorzeitig (ontisch, ästhetisch) verunreinigt wird, erscheint das Subjekt als ein unterversorgtes Ich. Jenes darf sich nur in einer Unmittelbarkeit von Welt und nur in derlei Gestalt wähnen, als mittelbare, mediale Repräsentation als Transmitter, Bewusstwerdung von Welterklärung erst zu ermöglichen schiene; solchermaßen erscheint jede Bewusstwerdung letztlich imaginiert, weil sie Gegenwärtigkeit nur durch Vergegenwärtigungsakte zu erzeugen, eingeengt, auf eine spezifische und iterative oder eingeübte Bewusstwerdung von etwas auf etwas zurückzufallen weiß. Es geht also um den Movens, der einem Bewusstwerdung bewusst werden lässt, als er derlei (nur bewusstgewordenes) Gegebenes zu bewirken meint – mehr scheint menschlich wirkende Wirklichkeit zunächst nicht zu sein: Solche Bewusstwerdung reagiert retro-effektorisch als ein zurückgestuftes Bewusstsein, das sich einer synthetisierenden Komplexierung entledigt wissen darf.

Vorgängiges Bewusstsein. Was lässt es werden (und) wo ließe es sich in seinem Denken nachgezeichnet wissen?

Sichtbar geben sich für den interessierten Leser Antworten auf, die sich bei Lambert Wiesing und Thomas Reid ablesen, soweit sich diese in der Invention moderner Philosophie, im cartesianischen Stiftungsakt selbst, verorten ließen: phänomenale und intentionale Zustände bei Wiesing oder "Situation" und "Perception" bei Reid, ein fundamentum incocussum, das umgestellt wird vom ego cogitum (phänomenologischer Cartesianismus; Substanz) zu einem cogito ergo cogatium (intentionaler Cartesianimus; Relation. Beide versehen sich dazu in der Lage, Zustandswirklichkeiten als notorische Umschaltungen zwischen einem sich selbst bewusst sein und Sprache erklärbar werden zu lassen.

Ein nachstellendes, phänomenales Bewusstsein von etwas auf etwas im und vom Subjekt des Hervortritts (das intentionale Fremdkörper zu detektieren, auszuscheiden weiß) entledigt sich mit einer selbst-veräußernden Versprachlichung seiner Potentialität, vielleicht seiner Purifizität; es verbleibt nur insoweit im eingehegten Bewusstseinszustand von progressiver Erkennntlichkeit und Verständlichkeit (Voranscheiten des Subjekts), als es nicht zwingend in Sprache überantwortet wird, werden soll oder muss, was gleichsam einen Rückbau (Zurücktreten des Subjekts) in eine Verwissenschaftlichung unvermittels zu evozieren oder zu befördern wüsste: Es (phänomenales Wissen) wäre nachgerade seiner Entlassung (in die Versprachlichung) dann „nur“ intentionales Bewusstsein, das einer degradierenden Willkür demokratisierender Sprache im Zwischen der Sprechenden ausgesetzt würde, vehement ihrer transponierenden sprachlichen Urteile bestritten, nicht minder veruneinigt schien. Solchermaßen hieße Hervortritt (Austritt) des Subjekts zunächst und eingedenk eines ihm unterstellten phänomenalen Bewusstseins gerade nicht, versprachlichen zu müssen. So quittiert es sich hierdurch nicht selbst als ein bloßer Träger von Wahrnehmungen, sondern als ein von einem begriffslosen, dilemmatorischen Bewusstsein Getragener, der in seiner bloßen Zwingung zur Wahrnehmung, sprachlichen Urteilen zunächst nicht genügen braucht. Aber will es nicht minder und auch, geradezu gleichermaßen zielführend nach sprachlichen Urteilen streben, solchen sprachlichen Urteilen eines intentional angeleiteten Bewusstseins im versprachlichten, disponiblen Zwischen nachspüren, in dem sie minimalkategorisch und konsensualisiert zu verfestigen wüssten: Im Raum demokratisierter, weil in mannigfaltige Versprachlichung übereignete Sprache. Verunmöglicht es sich jenes aber nachgerade einer Suche versprachlichter Urteile, die ihr zunächst nicht intern ist, nicht, weil es (als fragwürdiges phänomenales Wissen) gar nicht Wissen von etwas zeitigen kann, und entledigte es sich doch eingedenk sprachlicher Urteile seines durchschlagenden gerade nicht-versprachlichenden, phänomenalen Konstituens. Die Gewissheit eines Wissens von etwas über etwas; sich sicher sein können, zu wissen, was nicht die Anforderungen von Wissen erfüllt, ist eine Zumutung für das Subjekt, und nur wenn es ihm derlei in einer Gezwungenheit zur Wahrnehmung zugemutet wird, ist es Gewissheit von etwas, nicht Wissen von etwas.

Die Verunmöglichung zur Versprachlichung in ein sprachliches Urteilen zu überführen: Phänomenologisches Wissen im Erschöpfungszustand bloßer Gebrauchsanleitung von Sprache. Ein Angelpunkt des Beschreibens von etwas, das zu versprachlichen sucht, ohne versprachlichen zu dürfen, will es seiner konstitutiven Vorbedingung nicht verloren gehen! Unlängst in seinem Denken in Gestalt der antiken, nicht zwingend prominent besetzten, als neuzeitlich adaptierte von Lambert Wiesing aufgenommenen Protreptik: Sprechen und Schreiben, um urtümlich phänomenales Bewusstsein der Erkennntlichkeit und Verständlichkeit beim Hörer oder Leser als bloße Selbst-Bewusstwerdung, als Nachvollzug im Rezeptionsakt reproduzierbar werden lassen zu können (ungleich einer persuasiven Performanz, die sich schon im Zustand einer feilgebotenen Versprachlichung eines phänomenologischen Wissens befinden würde, also intentionales, wissendes Bewusstsein zeitigt, voraussetzt und benötigt). Ein protreptischer Anspruch in versprachlichten Urteilen (mehr darf phänomenologisches Sprechen und Schreiben nicht einlösen!) muss sich selbst in einen inversen Konstituens überantwortet wissen lassen, in dem nicht länger nach den subjektiven, wie gesehen, modelbasierenden, empirisch-induktiven oder logisch-deduktiven Kontingenzen von Wahrnehmung gesucht werden darf (Soziologie, Psychologie etc.), sondern nach Auswirkungen einer bloßen Wirklichkeit von Wahrnemung im Subjekt, was hiernach und beispielhaft, Wahrnehmungsobjekte wie materielle Gegenstände oder wie Anschauungsformen wie Raum und Zeit (Kant) fortan als derengleiche 'Eidetische Variationen' (ohne weitere invasive Fremdkörper) experimentell und iterativ in einem hermetischen Gedankengang frei zu sprossen suchen. Ein grobes Vorbringen, das Husserl zu bestreiten wüsste, der es soweit als bloße selbstgewisse (doch Gewissheit werdende, weil nachgesuchte) Relation kennzeichnen würde, als es schlichtweg schwer zu sagen sei, inwieweit es überhaupt apriorische (purfifiziert protreptische) Strukturen geben könne (Husserl findet hierfür den Begriff des „Wesensverhaltes“, den er allenfalls vom Begriff des Sachverhalts abzugrenzen wüßte). Für ihn bleibt derlei propositionales Wahrnehmen Wahrnehmung, die mit Überzeugung inferiert, wenn beide auch nicht gänzlich (somit schwächer) zu interferieren wüssten. Husserl würde unser Subjekt des Hervortritts sehr wohl in eine Bedingung überführen können, in der das Subjekt insoweit über Wahrnehmungen verfügen soll, als es schlichtweg Wahrnehmungen von etwas (das dritte Relatum ist das Wahrnehmungsobjekt) hätte; es bedeutet sich zwingend in eine Relation, in der ein solchermaßen Habender von etwas (von Wahrnehmungen) autark von der Relation beschrieben werden könne. Im gegenläufigen Modus einer Nicht-Trennbarkeit der beiden Relata (Wahrnehmungs-)Subjekt und Wahrnehmung erschöpft es sich hingegen als Subjekt, das nur wahrzunehmen weiß: Es hat sie (die Wahrnehmung) nicht; entlässt es sich selbst als wahrnehmendes Subjekt, trennt es sich von seiner Wahrnehmung, überantwortet es sich selbst in die Feilbietung verwissenschaftlichter Konstruktion (es verwässert als Spekulationsobjekt von Methode und Modell). Ein Sich-selbst-Erkennen in derlei dargebotener als abgetrennte Wahrnehmung exemplifierbare Subjektbeschreibung erklärt dem Wahrnehmenden nicht, was Wahrnehmung ist; „(...) dadurch, dass ich denke, weiß ich eben nicht, dass ein Ich existiert, sondern nur, dass es mich gibt. Denn ich selbst erfahre mich nicht als einen Gegenstand, sondern jedem Gegenstand gegenüber gibt es mich als dasjenige Subjekt, dem etwas ein Gegenstand ist. Mehr weiß keiner von sich.“

Es drängt sich als solches auf, eine bloße Obligation phänomenaler Gewissheit von etwas Unfairem (Zustand), die gerade ohne ein Wissen darum gewahr werden kann, zuzulassen. Endlich weiß man eingedenk ihrer ja gerade nicht oder nie, dass es (etwas) tatsächlich unfair ist, nur weil es den Formen des Wissens erst gar nicht zu unterfallen wüßte! Solchermaßen Unfaires, was dort unter Umständen im Sinne gesetzlicher Primate, rechtlicher Mehrheitsauffassung oder schwächer, inkulturierter (geronnener) Wertekonsense als fair aufgefasst, mit den Mitteln des Wissens zu Fairem umgestellt werden könnte, unterliegt nur solcher Gewissheit, die in ihrer jeweiligen Anwesenheit gerade nicht von demjenigen in neue Wissensformationen bedeutet werden, der diese (phänomenaler Nachvollzug) Gewissheit schlussendlich nicht erwerben konnte, ihren Nachvollzug nicht herzustellen weiß. Letzteres überantwortet sich also nicht in das solchermaßen hier nachgespürte Ja (etwas ist unfair), vielmehr ermöglicht jenes sich gleichsam in dem Nein oder dem Aber, als es „wissend“ zu potentiell ontisch bereinigtes Faires variiert werden könnte. Ein unbezweifelbares Sicheres in der Gewissheit von etwas Unfairem, was demnach mit den vorgestellten Mitteln des Wissens leicht bestritten werden könnte, erfährt das bloß wissende Subjekt soweit jedenfalls nicht. Subjektive Gewissheit solcher Art (einzig Phänomen) ist anders als diejenige, die ein in actu nicht im eigenen Nachvollzug befindliches Subjekt (Phänomen und Wissen), wie gesehen, nachgerade nur dann „haben“ könnte, indem es auch um sie wissen kann; gleichsam verunmöglicht oder blockiert es sich aber als ein Subjekt des Hervortritts, eines Austritts, weil es sozusagen folgsam insoweit im „Wissen“ zurückzustehen hat, als es (nunmehr) im Außen eines Hervortritts, sprich in seinem (jetzt) gleichbedeutenden Innen verbleiben kann. Infolge formativer Zwingung in und zur Wahrnehmung von Weltzustand (Zumutung) vermag ein bloß Wahrnehmender kein Wissen vom endlichen So-Sein von und über etwas wie Welt (und ihre Materialität) gewinnen; es überbrückt phänomenale Gewissheit von etwas in einen Möglichkeitsraum, in dem sich neue kollektive Bewusstseinszustände in alleiniger menschlich wirkender Wirklichkeit, den Weg in eine Umstellung von Welt zu bedeuten wissen, als ein notwendig werdender Überstieg von Formationen „wissender“ Gehaltsbegriffe. In einem Zeitpunkt, in dem Wissen von und über etwas durchaus suspendierbar erscheint. Denn, eine Wahrnehmung muss nachgerade nicht inferentiell mit dem simultanen Erwerb von Überzeugungen, multipler Informationsverarbeitung (ungeordnet als eidetische Variationen) zusammenfallen. Zwingend verbunden bleibt sie nur mit der Zumutung, wahrzunehmen, als sie nur eingedenk einer ontologischen Gleicheit aller Dinge, in einer materiellen Welt überhaupt auch nur als dessen nachgeordneter Teil zu existieren wüsste.

Es soll weder dem bewegten, dem solcherart beeindruckten Subjekt in das klassische Bild einer „Wachstafel“ verholfen werden, in dem sich das solchermaßen Austrahlende eines Objekts im Etwas der Wahrnehmung beim Subjekt einprägt, einbrennt (Eindrucksbeziehung), noch einer Metaphorik einer Emanation anheim fallen, innerhalb derer das Da-Sein (auch schon das So-Sein) des Wahrgenommenen vom Subjekt, dem Wahrnehmenden auszugehen habe, als es eine mittelbare Folge subjektiver Informationsverarbeitung nachzeichnen würde (Ausdrucksbeziehung). Gleichsam evoziert sich endlich und in jedem der beiden Fälle die Notwendigkeit, dass eine Gleichsetzung von Intentionalität und Gerichtetheit vorkommen muss (denn, beide Relata müssen in äquivalenter Intentionalität und Gerichtetheit gründen); Bewusstsein ist hiernach Vorkommnis als ein räumliches Vorgehen. Jenem wäre je allerdings entgegenzutreten, als ihm vorliegend nicht gefolgt werden soll. Vielmehr soll einem Nachvollzug kupierter Wahrnehmung nachgespürt werden, der sich einem zeitgenössisch obsiegenden Selbstverständnis der Mittelbarkeit, seiner Konstituense intentionaler Eindrucksbeziehungen oder ihrer äquivoken Emanation im Subjekt zu entziehen wüsste – als jene zugelassene, irgendwie transzendente Varianz menschlich wirkender Wirklichkeit reklamieren wollen. Als für zeitgenössische Auffassungen (wie eine Transzendentalphilosophie oder eine Psychologie) allenfalls als eine kupiert aufzufassende Wahrnehmung, soll jene sich in dem Sinne deklarieren, als ihre inverse Relation gegenteilig einer Intentionalität und Gerichtetheit durch eine bloße Quittierung des ihm zugrundeliegenden Phänomens zu fassen wäre: Die Intentionalität der Wahrnehmung sei hiernach nur durch partizipative Teilnahme eines Subjekts in und an einer Relation begreifbar. Das Subjekt wird Relatum, indem es mit dem zugemuteten Etwas des Wahrgenommenen Gegenwärtigkeit in der Welt teilt – anderes kann einem Wahrnehmung nicht näher bringen. Die Alternativlosigkeit geteilter Gegenwärtigkeit in einer materiellen Welt, die das Subjekt mit bloßer Materialität von Dingen in der Welt zusammenzuschalten weiß, die es derlei auch ohne jenes nachsuchende Subjekt geben muss, versorgt es mit widerständigen Objekten (Hindernissen) in einer solchermaßen kontinuierlichen Welt: Das Fatum vorenthaltener Phantasie, das ein Subjekt repetitiv und beharrlich in seinem Bewusstsein herausfordert, widerständige Objekte in einer materiellen Welt überwinden zu müssen. Dass derlei ein Subjekt dazu verdammt ist, in einer von seinem Bewusstsein unabhängigen Welt gegenwärtig zu sein, ist eine Folge von Wirklichkeit von Wahrnehmung. Ein Subjekt ist nicht, weil es Wahrnehmungen hätte (als Schluss von Intentionalität und Gerichtetheit von Wahrnehmungssubjekt und Wahrnehmungsobjekt), sondern es wird einzig durch die Zumutung von und durch eine Zwingung in Wahrnehmung affiziert. Eidetische Variationen, die durchaus Wissen fortschreiben, können hernach zuallererst nicht wirklich sein (beispielhaft die naturalistische als neurowissenschaftliche Auffassung, die es rubriziert wissen möchte, dass ein Glaube an den freien Willen durchaus eine Illusion sein könne, als jene auch nicht unmerklich ein bloßes imaginiertes Bewusstsein von etwas oder über etwas einzuüben sucht). Es ist das kumulative Setting, in dem das Subjekt in Gleichheit aller Dinge nicht nur zum Teil der Welt degradiert, sondern auch dazu herausgefordert wird, ein Bewusstsein zu ertragen, derlei Wahrnehmendes sich nicht ausgedacht haben zu können. Schriebe sich letzteres heraus, nimmt das Subjekt das, was gegenwärtig ist, jedenfalls nicht wahr. Wahrnehmen heißt demnach, insoweit Teil von Wirklichkeit zu sein, als das Subjekt Anwesenheit mit materiellen, stets widerständigen Dingen teilt, für deren Gegenwärtigkeitsbewusstsein das Subjekt nicht selbst Grund oder Ursache sein kann.

Ein exkursiver Schritt zurück: Eine solcherart hier nachgespürte Gezwungenheit des Wahrnehmenden überführt sich nach allem in die Anfänglichkeit seines Konstituens: Wie vermag ein evolutionärer Prozess per se sich(selbst-)bewusste Organismen, die ein Nervensystem herausbilden, überhaupt hervorbringen und warum? So scheinen dem synthetisierenden Bewusstsein weithin ungeklärte und inkommensurable Ideengeschichten zur fortgesetzten Klärung aufgegeben, die nur kursorisch vorgestellt werden sollen. Schlussendlich sind jene Synthesen, die ein hier Gegenständliches, ein vorbewusstes Hervortreten des Subjekts im additiven Bruch erst zu befördern helfen wüssten; evident dadurch, dass scheinbar protomentale Elemente einer Evolution irreversibel intern zu sein scheinen, die gleichsam ein Vorbewusstes und eine aufruhende Intentionalität im Bewusstsein, den Weg in Existierendes, in sein jeweiliges Denken bedeuten könnten.

-Die reduktive und/oder emergente Evolutionstheorie als sie als historisch-kausaler Reduktionismus aufgefasst wird: Der Bedingungseintritt bewusster Organismen verdankt sich hiernach einer Emergenz oder des Zufalls, die sich in der Faktizität ihrer letztgültigen Erklärung, in dem bloßen, reduktiv historisierbaren Vorhandensein elementarer Bestandteile eines materiellen Universums zu erklären wissen, als sie sich auch in ihrer Genese, zwei Erzählungen zu bedienen sucht: der Kausalität eines Universums und der Emergenz eines bewussten Organismus. Ein unzureichender, aber wenig bestrittener Anspruch auf Richtigkeit.

-Die subjektivische Intentionalität in den höherstufigen Komplexen bewusster Organismen, die für die Existenz eines Gottes oder natürlichen Designers streiten, die um prototypische Elemente in einem kosmologischen Baukasten wissen und jene einsetzt, bewusste Organismen zu designen) – Universum und bewusstse Wesen als Folge eines schöpferischen, keineswegs kreationistischen Möglichkeitsraumes konsistent erklärbar.

-Ein teleologisch-protomentales Verständnis, das eine Evolutionstheorie erweitern könnte, das bis dato (anthroprozentrisch) ungeklärt bleibt oder von Menschen in seinem Denken verunmöglicht scheint, weil es einen Grund mit etwas ungeklärt Grundlegendem zu erklären hätte, was rätselhaft bliebe, letztlich aber unerlässlich wird, Universum und einen Überantwortungsakt von unbelebter Materie zu bewussten Organismen überhaupt begreifen zu können. Ist die evolutionäre Programmierung „Bewusstsein“ als physisches, protomentales Element eines der anfänglichen prototypischen Elemente eines Universums, das ja nachgerade einer menschengemachten Physik selbst nur zufällig ein materielles ist, weil es im Zeitpunkt des Urknalls über seinen Gegner, die Anti-Materie, obsiegte? Welchen Sinn würde es machen, eine reduktive physikalische Evolutionstheorie mit einer psychophysischen Anschlusstheorie zu verkapseln, sodass einer Evolutionsgeschichte überhaupt unterstellt werden könnte, dass es wahrscheinlich werden musste, dass Organismen entstehen sollen, die ein Nervensystem herausbilden? Denen es aufgegeben zu scheint, Evolution retroaktisch zu begreifen, sie nachzuzeichnen und in Systeme zu überantworten.

Der derlei anfänglich verstetigten, vorbewussten Einschätzungsprärogative (als Vorrecht gezwungener Wahrnehmung), die einem soweit neutralisierten (Mono-)nutzen einer Allmachtsphantasie im bewussten Wesen, unverstellte Fairness entgegen zu werfen weiß, soll gar eine protomoralische Klaviatur intern sein, die ohne intentionales und synthetisches Bewusstsein ist, die nunmehr reduktiv, in dem Phänomen protomentaler Elemente ihren Anfang sehen dürfte? Evident ist jedenfalls, dass eine Evolutionstheorie und die nicht wenig erfahrungswissenschaftlich begründeten Religionen, die Entstehung von bewussten Organismen jeweils nur notwendig (monolithisch) aber nicht hinreichend befriedigend erklären; beispielhaft bleibt jene unfertige Evolutionstheorie als zwingend materieller Reduktionsismus eine Evolution mit Lücken, die nicht unmerklich darauf angewiesen ist, dass so etwas wie eine Neurowissenschaft, eine Religion oder eine Philosophie des Geistes von bewussten Wesen schlichtweg erfunden werden müssen, um einen Dualismus von physikalischem Reduktionismus und einem sonstwie entkoppelten Phänomen Bewusstsein, das sich vom physischen Aggregat löst, in Synthesen ihrer jeweiligen Überbrückung überführen zu können. Ein zunächst paradoxer, psychophysischer Anschluss, der ein anderes Verständnis zuließe, wird ohne jene Verschaltung (Zusammenschaltung) nicht herstellbar sein: Das sich soweit verunmöglichende Denken, das aber erforderlich werden müsste, Evolution abschließend zu verstehen.

Die sich in ein anthropozentrisch Denkendes nicht überführbaren protomentalen Elemente, die einem anfänglichen Baukasten des Universums intern sein sollen, bleiben nach alledem, nicht zuletzt gegenüber der mannigfaltigen Mühewaltung bewusster Wesen eskamotiert. Zurückgeworfen könnten jene allenfalls in eine weithin erkannte Protomoral im Zwischen von Menschen (ungleich einer vermittels vielgestaltiger Vernunft ontisch verunreinigten, jetzt synthetisierten Moral).

Hegel verfolgt zunächst einen Konstituens des Selbstbewusstseins eines individualen, singulär gedachten Subjekts innerhalb der Eindrücklichkeit von widerständigen, materiellen Objekten in der Natur. Das Subjekt gestaltet natürliche Wirklichkeit nachgerade seiner Allmachtsphantasie durch Zerstörungsakte um, indem es beispielhaft organische Bedürfnisse zu befriedigen sucht: „Und das Selbstbewusstsein ist hiermit seiner selbst nur gewiss durch das Aufheben des Anderen, das sich ihm als selbständiges Leben darstellt; es ist Begierde.“ Es gilt für das Subjekt seinen Mononutzen zu maximieren, als einer basalen Bedürfnisbefriedigung des reinen, natürlichen Wesens zuallererst das Wort zu reden wäre. Als Begierde betätigendes Subjekt fällt es aus der Natur heraus und wird gleichsam nur jener zu unterfallen wissen. Es erfährt in der Zwingung reinen Bewusstseins (als ein zur Wahrnehmung gezwungenes Subjekt), dass es nur Teil von selbständiger natürlicher Wirklichkeit ist und sein kann. Natürliche Wirklichkeit ist immer unabhängig von seinen Elementen, die sich zuvörderst erst als bewusste Wesen zu begreifen haben. Natürliches als reines (nicht synthetisierendes) Bewusstsein zeitigt nur solches, spektrales Wissen seiner selbst; nur jenes provoziert gleichförmige Inklusion und Exklusion in und aus der Welt. Zuallererst ist es ein Subjekt der Exzentrik als es eine die Natur diskriminierende Allmacht perpetuiert, die seine vorrangige Verortung als Individuum im Setting seines Lebendig-Seins erst zu spiegeln weiß. Die Zerstörung des widerständigen Objekts, des Anderen in der Natur überantwortet die Begierde des adressierenden Subjekts schlussendlich in eine Verunmöglichung, den soweit zerstörten Gegenstand wiederkehrend zum eigenen Nutzen herstellen zu können (endlose Befriedigung des Mononutzens), weil es in der Zusammenkunft, im Zwischen mit einem anderen Subjekt ertragen muss, dass jenes sich nachgerade seiner eigenen Zwingung gleichbedeutend seiner selbst gewiss werden muss. Es erzeugt sich einzig schon oder lediglich als Reflex auf ein irreduzibles (tatsächliches) Zwischen von Menschen als ein gattungserhebliches Spezifikum; das Subjekt begreift, dass es nicht nur um seine Allmachtsphantasie über eine natürliche Wirklichkeit betrogen wird (ungehemmte Bedürfnisbefriedigung), sondern, dass es auf ein Anderes trifft, das ein bewusstes Wesen ist, das wie es nicht unabhängig von Welt und Natur sein kann. Individuale Begierde „vergesellschaftet“ sich in gattungsspezfischer Reglementierung des entgrenzten Zugangs zu organischen Ressourcen. Die Insuffiziens von betätigender Begierde und ungehemmter Befriedigung mit natürlichen Objekten rubriziert sich als eine die Wirklichkeit erfahrende Tätigkeit, sie ist bloßer Reflex von Zusammenkunft, sie ist nicht Ausdruck synthetisierenden Bewusstseins unterschiedener Verstandeskräfte (also unterschiedliche Vernünfte sozusagen, die je intentionale, mehr oder weniger monotone Designs von Gerechtigkeit erschaffen, die eine so bei Hegel gesehene natürliche oder bloße Protomoral zu übergehen wissen). Nicht minder versetzt sie (die Insuffizienz) das Subjekt in die Widerfahrnis, dass seine eigene Besonderheit insoweit überstiegen wird, als jenes eine Gewissheit der existierenden Gattung Mensch zu sein scheint, die es zu ertragen hat, dass sie als Teil einer natürlichen Wirklichkeit und durch ihre Teile für jene nicht konstitutiv sein kann. Wonach ein Einzelner den Zwang erfährt, sich als bloße Instantiierung einer Personenmehrheit sehen zu müssen, die Gattung ist; denn nicht zuletzt muss singuläres, ungehemmt Begierde betätigendes Bewusstsein sich insoweit entblößt wissen, als es als ein derart unterstellt omnipotentes Selbst, das Dinge der natürlichen Wirklichkeit zerstört (indem es sich an ihnen organisch zu befriedigen sucht), nachgerade seiner solchermaßen konsumtiven Kräftigkeit letztlich aber scheitern muss, weil die Totalität natürlicher Wirklichkeit zwingend ohne es und seinen Zerstörungsakten ist und bleiben wird (Verlust der Allmachtsphantasie). Derart sich nicht entgrenzen könnende oder affektive Konsumtion verkapselt sich also im Zeitpunkt der vorbezeichneten, zur Gewissheit gewordenen konsumtiven Beschränktheit mit einer solchermaßen vertretbar zu unterstellenden Selbst-Negation bei einem Gegenüber, die nicht unmerklich schon autologisch von jenem adressierenden, sich selbst bewussten Wesen im auftretenden Anderen vermutet werden muss; für jenes kann das Gegenüber folglich nur sich gleichsam bewusstes Wesen sein. Die Zwingung in die eigene Beschränktheit (inne zu halten) verdoppelt sich nachgerade eines phänomenales Wissens von Negation bei sich und von Selbst-Negation im Gegenüber, als es gattungspezifisches Wissen oder Phänomen natürlicher Wirklichkeit zu sein scheint. Es ist reflexive Moral, die sich bloßer Zusammenkunft schuldet, die ohne synthetisierendes Bewusstsein ist. Die Konsolidierung eines zuallererst subjektivischen Selbstbewusstseins (das Vorgängige im Bedürfnisbefriedigung nachsuchenden Subjekt) bedarf des soweit signifikanten Anderen im Gegenüber, das sich solchermaßen, sprich seinesgleichen zu negieren weiß, das „an ihm nun jene Negation vollzieht“, welche es selbst zunächst der autarken Wirklichkeit vorgängig, an sich zu vollziehen gezwungen war. Die widerständigen Objekte, die Gegenstände der natürlichen Wirklichkeit verbleiben im Selbstverständnis der Selbständigkeit (unabhängig seiner bewussten Wesen, die sie zu hervorbringen weiß); die konsumablen Gegenstände der Wirklichkeit werden widerständige Objekte, weil das Subjekt zur Befriedigung an ihnen nurmehr an sie zu gelangen wüsste, indem sich ein Anderes gleichbedeutend in die Zwingung der Negation zurückgeworfen sehen muss. Es ist seine irreduzible Duplizität von bidirektionaler (Selbst-)Negation und vermuteter Negation im Anderen, die ein Subjekt gewahr werden lässt, dass es mit einem solchermaßen zwingend selbst-bewussten Wesen aufeinander trifft: Die bloße Reaktion auf eine jeweilig Präsenz zeitigt eine Protomoral im Zwischen der Subjekte, der vorliegend nicht minder so etwas wie eine irreversible Prototypik von Fairness im Zwischen von Menschen (mit-)konstituiert, den Aufnahmepunkt des vorliegenden Erklärungsversuches.

Das bloß widerständig erfahrbare Objekt, das dem bewussten Organismus entegegenstrebt, soll sich danach und im Sinne des vorliegenden Vorschlags als phänomenal Stiftendes von Fairness begreifen lassen: Wie es als ein „Proto-Selbst“ bewusste Wahrnehmung herzustellen und zu stabilisieren weiß, es zu einem Gefühl der Meinigkeit und phänomenaler Einheit werden lässt! Intentionales als synthetisierendes (weil schon verarbeitendes) Bewusstsein erscheint (sichtbar) undenkbar in solcher Ermangelung eines „Proto-Selbst“: jenes ist schlichtweg mehr Phänomen, weil es biologisch determinierbar ist; es ruht insoweit vertretbar annehmend in den stammesgeschichtlichen Hirnstrukturen (Quellcode?), als es erst einer Aufrechterhaltung des Bewusstseins überhaupt zu dienen wüsste, mithin das bewusste von einem unbewussten Gehirn zu unterscheiden helfe: Bewusstsein selbständig und autonom als meiniges vom reduzierbaren Gehirn denken und fühlen ließe. Es erscheint als unverzichtbar. Unabdingbar verschleift ein „Proto-Selbst“ sich anhand von und in Körperlichkeit, als es einem homöostatischen Gleichgewicht nachzuspüren sucht. Es formiert sich nachgerade reiner biologischer Reduktion zu etwas Unbewusstem im Selbst, das als Grundform von individualisierbarer Subjektivität und Selbstgefühl in phänomenaler Einheit zu verfestigen weiß: eine zuallererst egozentrische Perspektive erzeugt, die zu einer bewussten, meinigen Wahrnehmung, neurologisch-niedrigstufigere Vorbedingungen einzubringen versteht. Ein solchermaßen biologischer Quellcode (beispielhaft auch ein in Interaktionen sich körperlich Verhaltendes) vermag eingedenk solcher unbewusster Vorleistung erst in höherstufigen, komplexeren Objektrepräsentationen aufgehen, möglicherweise ist er irreduzibel für einen jeden Bedingungseintritt bewusster Wahrnehmung, die im Davor eines synthetischen Bewusstseins zugemutetes Phänomens von Meinigkeit im Subjekt perpetuiert, das sich bloßer Widerständigkeit von Objekten verdankt; solche, die im plötzlichen Zwischen von Menschen, eine egologische Mononutzenmaximierung ohne weitergehende Kraft von Intentionalität zu bestreiten scheint.

Das in seiner Gezwungenheit heimgesuchte Subjekt, das zur Wahrnehmung gezwungene Subjekt, versieht sich solcherart Objekte ausgesetzt, als diese jemals oder zwingend einer zureichend verfestigten Adverbial- oder Bereichsontologie zu unterfallen scheinen, als sie nachgerade einer Matrix der letzten Fragen und Antworten schlicht unlogisch bleiben können (sie rühren nur aus dem unbedingten, nicht beschreibbaren Raum her, dem allenfalls eine Trennbarkeit von Universum und Natur [Kultur] zuzuschreiben wäre). Selbstredend verunmöglicht es sich nicht, sie realiter begrifflich einhegen zu können, trivialiter versieht es sich aber einer Unmöglichkeit, sie epistemisch zu individuieren. Sie sind Objekte, Widerstände des Wahrnehmenden, als das Subjekt einzig in der Zwingung zur Wahrnehmung, Gegenwärtigkeit mit anderen Objekten zu teilen scheint, die sich einer adverbialen Bestimmung (Existenz), gleichsam einer Funktionabilität bereichsontologischer (Bewegungs-)Wirklichkeit zu entziehen wissen, ohne kognitiv unbeschreibbar zu sein oder metaphysisch paradoxiert werden zu müssen. Das Objekt erscheint im Feld seiner purifizierten Sinnstiftung (nicht minder im Modus von Uneigentlichkeit): es (Objekt) tritt aus jenem Hintergrund (Feld) hervor, als es sich als kognitiv beschreibbarer Gegenstand der Wahrnehmung vor dem Hintergrund eines nicht beschreibbaren Feldes aller gleichsamen, restringierten Erscheinungen visibilisiert. Es schuldet sich nicht minder und überraschend eines etymologischen Nachspürens des lateinischen Wortes 'existere', was einen Hervortritt oder eine Ortsanzeige als Wortbedeutung ausweist. Es sind hiernach formative Felder (ohne, dass sie den Anspruch einer Ontologie des Ganzen einlösen könnten), die den Hintergrund wuselnder Objekte verstetigen, aus dem dasjenige hervortritt, was es gibt. Eine aller bekannter Adverbial- oder Bereichsontologie entzogene, als jenen vorausgehende Gewissheit, die uninformiert bleibt an der Synthetik, die sich dadurch einzuüben weiß, indem sie allenfalls hervorzutreten weiß, mehr nicht!

Unverstellte Fairness, als sie zunächst als intrinsisches Produkt gewahr wird, vergegenwärtigt sich als rarefiziertes Ereignis, das ohne Bezüge eines aufruhenden, synthetisierenden Bewusstseins richtungsgebende Außenwirkung zu zeitigen, das sich gegeneinander sprossenden, atomisierten Mononutzen (Individuum und Personenmehrheit) entgegen zu werfen weiß, verstellt deren Ängste von Wahrhaftigkeit und Konsequenz in der Zwingung von Wahrnehmung, die das Subjekt des Hervortritts hiernach auch nicht länger zu verdrängen sucht: Für das solcherart nur im Außen seines Proto-Selbst, das nicht synthetisiert ist, gegenwärtige (Un-)Fairness allenfalls relativierende Subjekt (das sein Proto-Selbst verleugnet oder sozusagen intentional überlistet), das nachgerade seiner Vorstellung relativer Tatsachenwirklichkeit, ein rudimentäres Faires nur hybridisieren, schlechterdings überschreiben oder programmieren muss, weil es nur einer anerzogenen oder sonstwie erworbenen Gerechtigkeitstheorie folgen will oder kann, vermag eine Überantwortung einer adverbial- oder bereichsontologischen Tatsache, als sie nur relative Tatsache sein kann, sie ihm aber als absolutes Motiv erscheint, in die Zwingung prototypischer Fairness nicht herstellen zu können. Nicht schon deshalb, weil es ihm abgenötigt würde, eine absolute Tatsache (Fairness) als nicht-synthetisierte, menschliche Kulturleistung anzuerkennen, die ohne synthetisierendes Bewusstsein schlichtweg ist, sondern, weil es sich in einem Denken von bloßer Meinung zurückgeworfen sieht, die nur in und auf einem Regress relativer Tatsachenwirklichkeit beruhen, hierin erzeugt und visibilisiert werden kann. Es handelt sich um eine schlichten Befürwortungsakt von synthetisierter Wahrheit; eine Meinung, die funktionabel wird, weil sie explizit in der Befürwortung einer anderen (zweiten) Meinung ruht, die sie (erste Meinung) am wahrscheinlichsten werden ließe. Und dabei ist es im Grunde das Betriebssystem moderner Gesellschaften, die sich für den relativistischen und konstruktivistischen Primat gemeinschaftlicher und politischer u.a. Verfasstheit verwenden, die je Ansprüche an Fairness in vielgestaltigen Formen insoweit zu verkapseln weiß, als sie in ihnen (Formen) stets auch zu verunsichern scheinen. Es verengt sich in Ängsten einer regressiven Dialektik von relativen Tatsachen, die adverbialontologisch mitunter wirken und absolut erscheinen können, die aber eine Fairness nicht anzuerkennen weiß, die beansprucht, abschließend (total) wahr zu sein, die das Subjekt in seiner Gezwungenheit zum Austritt/Hervortritt, in einen additiven Bruch von Wahrnehmung zu werfen weiß, die unterschiedenen, synthetisierenden Bewusstseinsströmen vorausgeht: in das Anerkenntnis unverstellter Fairness, die sich bloßer Zusammenkunft im Zwischen von Menschen schuldet. Die Widerfahrnis von Fairness beim Subjekt des Hervortritts überantwortet sich selbst aus dem Hintergrund egologischer Konsumtion (Vergnügen), als jene eine die neoliberale Pareto-Allokation adaptierende Mononutzenmaximierung nachzuspüren sucht, die ihrerseits freilich unerlässlich bleiben muss (individuelles Glück), als sie aber dergestalt maßvoll zu sein hätte; gleichsam entäußert es sich selbst eines Primats synthetisierender Wirklichkeitsbewegung und gesellschaftlich atomisierter Wahrheiten. Hierin entledigt es sich überdies und nachgerade seiner Zwingung in solcherart Widerfahrnis einer viel grundsätzlicheren Problematik, die einer jeden purifiziert-individuellen Nutzenmaximierung scheinbar konstitutiv nachteilig anzulasten wäre: der irreduziblen intra-kognitiven Beschränkung des Individuums, dessen Entscheidungen autologisch durch eine Neigung zur Beschränktheit kontrastiert werden dürften (Offensichtlich verwässern oder reglementieren sich Strategien für eine Wertanlage oder Ressourcenverwertung eingedenk beschränkter Einschätzungsprärogativen; denkbar ist hiernach nur, dass der Mononutzen ein solchermaßen hinreichendes Surplus zu zeitigen, nicht die Höchstform eines vollumfänglichen Mononutzens einzulösen wüsste). Das Subjekt, als es vorliegend das eines Hervortretens sein soll, fällt hingegen einer Eindrücklichkeit von protomoralischer Einsicht anheim, die sich in bloßer Zwingung zur Wahrnehmung im Zwischen von Menschen auszubuchstabieren sucht, die ihrerseits durch einen zeitlich nachfolgenden, synthetisierenden Bewusstseinsprogress (beispielhaft in Form eines 'mixed scanning' aus kursorischer, sizzenhafter Analyse und dezidiertem, empirischem Anspruch auf Richtigkeit) in ihrem gegenwärtig gewordenen Unbehagen, das im Bedingungseintritt von Gezwungenheit zum Subjekt kommt, in ihm erzeugt wird, schon wieder neutralisiert werden würde. Das Denken einer solcherart gegenteiligen, vorrangigen Mononutzenmaximierung beim Subjekt des Hervortritts verunmöglicht sich schon insoweit, als es ultimativ synthetisierendes Bewusstsein erfordern würde. Die Widerfahrnis unverstellter Fairness ist zuallererst ein Unbehagen, das ohne Nachsuche zum Subjekt kommt, das gleichsam das Subjekt nicht in die syntehtischen Kontraste zurückwirft (oder suspendiert), zur Überantwortung oder letztlich zur Abschiebung in das übergreifende und unterschiedene Betriebssystem relativistischer und konstruktivistischer Adverbial- und Bereichsontologien herausfordert. Das Subjekt entzöge sich also hierdurch der unmittelbaren Eindrücklichkeit von Fairness. Unterbliebe es nämlich, dass solchermaßen unverstellte Fairness (die hier in einem Versuch hergeleitete und vorgestellte protomoralische Einsicht eines zurückgenommenen Proto-Selbst) von einem synthetisierenden Bewusstseinsstrom konsumiert würde, so ereignet sich hierin jener rarefezierte, additive Bruch, der sich über die mannigfaltigen, aktualisierenden Brüche in der Gesellschaft zu legen und diese zu übersteigen weiß; er suspendiert sich und das Subjekt autologisch aus dem Monitoring oder einer Mühewaltung der sozialen Programmierung: Nur im Modus seiner Unverstelltheit bleibt er gar in seiner Wirksamkeit erhalten. Der vom Subjekt hin- und angenommene, der unbestrittene, additve Bruch ist eigentliche gesellschaftliche Innovationskraft, weil er, soweit es ihm möglich wäre, dem Subjekt nicht die Frage des Warum abzunötigen weiß.





Sonntag, 23. Oktober 2016

(1) Das sich in seiner mühevollen Überwindung eines Post-Nationalistischen wähnende Widerstreitende, das dem Oxymoron „Verfassungspatriotismus“ intern ist (der sich ja gerade vermeint, einen ihm entgegengesetzten Patriotismus vertexten zu dürfen, ihn einzuhegen), scheint neuerlich herausgefordert; er scheint gar in seinem unpathetischen, universalistischen Selbstverständnis veritabel bestreitbar, als er mit neuen (alten) Anleihen beschwert, sich doch zu einer nachgesuchten (benötigten) allgemeinen Lehre vom Staat umzustellen sucht: als ob die retroaktivische Sanierung eines national eingeübten, deutschen Leviathans sich wider die Vergewisserung eines ins Werk gesetzten post-nationalistischen Verfassungspatriotismus zu stellen sucht; jener nicht mehr hinreichender Konstituens sein darf, sondern verlegene Auffanglehre, die sich zu erbieten hat, nurmehr anders konnotierte Einfärbungen in ihren Organismus überantworten zu müssen: Eine Bewegungswirklichkeit, die wohlwollende Vorzüge einer post-nationalistischen Konfiguration aufzunehmen sucht und nunmehr, da sie (gefühlt) nicht mehr als hinreichend erachtet werden soll, ein solches post-nationalistisches Selbst nicht länger von einem durchschlagenden Testat eines gleichsam zu denkenden (heimlich nachgesuchten, vielleicht auch begehrten), nationalen Betriebssystems gänzlich unbelästigt wissen will. So jenes auch wieder legitim gedacht werden soll und darf: als ob der Verfassungspatriotismus seine unverbissene Leistungsbefähigung eingebüßt hätte, bestimmten gesellschaftlichen Fragen noch adäquat technologische Antworten „geben“ zu können (Islam, EU etc.); er (über-)strapaziert erschiene, nationale, gar nationalistische Abwehraffekte in sich verkapseln zu müssen. Stellt sich insoweit einer bestrittenen Leistungsfähigkeit konkludent die Frage, ob er doch „blutleer“, bloßer „professoraler Seminargedanke“ sei, der den „nicht-intellektuellen“, nicht habermasianerisch-gedanken-experimentierenden, nicht minder „national-affektierenden“ Menschen in einer Gemeinschaft letztlich noch nie wirklich zu inkludieren vermochte; der auf den ersten Blick nur staatlich-ersatzreligiöses Etikett einer globalen Suche nach post-nationaler Neuordnung sein soll (die alle Nationalstaaten erfasst hat), die sich überdies und nicht unwesentlich sichtbar, in Formen von nationalen, gar nationalistischen „Reverse waves“ gegenteilig zu aktualisieren scheint. Der Verfassungspatriotismus (VP) als Techne, die zuallererst keinen eigenen Sinn verwickeln kann, als Opfer einer unverstandenen Unruhe?

Als (im Fall Deutschlands) historisch verschuldetes, wesensgleiches Minus zu einer Allgemeinen Staatslehre (sowieso und letztlich eine deutsche Eigenheit) garantiert er:

a) dass sich in seiner „Etappe“ verschiedene majoritäre Theorien der Wirklichkeitsbewältigung anschicken, hegemonial sein zu dürfen (programmatisches Wesensmerkmal ist, dass „richtige“ Theorien sich tunlichst im „Hinterland“ seiner Konfiguration in ihm und auf ihn einlassen müssen, weil er sich selbst für jenes als unzuständig begreift; indes völlig ungleich eines derart autopoietischen Nationalismus oder derart aufruhenden Patriotismus.

b) dass er nur die (normative) Sprache liefert, zur Verfügung stellt, vermittels derer politische Gegner (also auch Gegner der jeweiligen Verfassung) streiten können: Die „Sprache“ ist nicht exklusiv, sondern konstitutiv und konstitutionell inklusiv, für jeden erlernbar, der sich auf sie einzulassen sucht! Das rechtssetzende Können und Dürfen ist insoweit Jedermannsrecht, als es zumindest einer aktiven, sich aktivieren-wollende Minderheit in einer Massendemokratie zukommen darf.

c) dass er es konfiguratorisch „ermöglicht“, dass unterlegene politische Kräfte auch fortgesetzt in seinem Organismus (qualitativ gleichberechtigt) existent sein können (beispielhaft keine autologische Suspendierung eines „Anti-Deutschen“ o.ä., sprich: politische Gegnerschaft neben einer sich entgrenzenden, radikalen Ideologie, im Außen von einzig höchstrichterlich als verfassungsfeindlich ausgerufenen Politiken, panoptischen Disziplinardesigns und Religionen befähigt sich selbst dazu, dass so etwas wie „Gerechtigkeit“ in einer spezifischen Frage anhand und vermittels eines kodifizierten Rechtsregimes nur hinreichend (konfliktaversiv) herstellbar sein kann (nicht über den Primat eines angeblich „höherwertigen“, zugleich einzig richtigen Gesetzes). Sie unterliegt nicht den sthenisch oder asthenisch sprossenden Minderwertigkeitskomplexen, die sich in politischen Niederlagen vermeintlich, nicht minder selbstreferenziell zu verkapseln suchen.

d) reduktiv, dass er Spielbrett und große intransitiv beachtete und geachtete Spielregel sein will, neuerlich – scheinbar verlegen! – zu einem statischen Aggregat umgestellt werden darf. Er muss plötzlich Form werden. Einem unheimlich unterstellt oder realiter strebenden Islam/einer merklichen Hegemonie einer Europäischen Union etc. wird die universalistisch „geerdete“, nur formative Verfassungstreue entgegengehalten; nicht minder evident ist aber, dass in vielen Fällen solcher (inflationär sprossenden) Verlautbarungen etwas mitbewusst anderes entgegengeworfen werden soll: ein historisierbares, überkommenes, scheinbar post-national nicht überwundenes, nationales (schlechterdings nationalistisches) und religiös anleihendes Strategem, als es als ein grundsätzliches Defizit und nicht als „AfD-Typizität“ u.ä. vorgestellt wird, das nurmehr nicht nur purifiziert verfassungspatriotisch sein will: Verfassungspatriotismus als ein missbrauchtes Vehikel nationaler Wiedergänger? Es wird Verfassungspatriotismus gesagt und das Mehr seines wesensgleichen Minus nicht unbedingt gemeint aber dynamisch mitadressiert. Ein umgestellter VP als beschämter Nationalismus scheint Konjunktur zu haben. Dass ein VP programmatisch in seinem Innen und seinem Außen (nationale und globale Konnektivität), gleichsam Sinn jenseits nationaler Bedingtheit und Eigentümlichkeit zu perpetuieren weiß, befreit ihn dennoch nicht von einem durchschlagenden Malus jener tunlichst nachgesuchten Faktizität reiner geopolitisch-reglementierter Leistungsbefähigung, nämlich von einem So-Sein eines geografischen Geltungsbereichs, der sich nun einmal mit dem abschließenden Gebiet eines Nationalstaates schlicht abzumühen hat. Oder: Wird gar insoweit etwas völlig anderes angerufen, als eine retroaktivische Sanierungssuche des verlustig gegangenen Leviathans mit den Folgen einer beschädigten Demokratie schlichtweg vertauscht wird. Der VP hängt sich selbstbeschreibend an das demokratische Gebäude. Letzteres ist nicht das Bestrittene, es wird nur synonym und dispositiv für ein Unvernehmen adressiert, das sich mit den Gefahren des Anti-Politischen und Entpolitisierens in der Marktdemokratie ungesehen verwickeln darf.

(2) Die Suche nach einem sich aktualisierenden, juristisch residual stets bedürftigen und nurmehr infrastaatlich neu nachgesuchten Resonanzkörper Staat (bedürftig, weil Rechtsregime nie ohne, wenn auch noch so schwachem Begriff von Staat auskommen), der mehr sein muss, als eingeübte Praxis von formeller und materieller Verfassungspraxis (eine Verselbständigung von gerichtlichen Sprüchen als sie erste Spieler von moderner Staatlichkeit sind, die sich einer harten Begrifflichkeit von Staat nicht gewahr sein müssen; vielmehr eine prozessuale als bewegungswirkliche Auffassung von Staatlichkeit nur zu versorgen, nicht einmal zu erzeugen bräuchten). Eine schon unaufgeregte Mühewaltung, die sich einer doppelten Unbestimmbarkeit schuldet: Die „Blutleere“ eines an monolithischen Fundamenten armen Verfassungspatriotismus findet seinen konstitutiven Zwilling, seine Erklärung im Setting neuzeitlicher Demokratie; die Unbestimmbarkeit ihrer Signifikanten hingegen, die nur im Bedingungszeitpunkt einer demokratischen Revolution sich unbedingt und unbelästigt selbst zu bedeuten wissen, entwertet sodann und autologisch den Triumph einer institutionalisierten Demokratie (sozusagen, wenn eine demokratische Revolution nur noch demokratische Institution sein darf). Was ist das für ein Schicksal, dem sich eine jede demokratische Revolution (Explosion) zunächst widerstandslos zu ergeben scheint? Schlussendlich zeichnen die unwillkürlichen, demokratischen Institutionen wie eingeübte Strukturprinnzipien des Staates verantwortlich, die sich vom angedachten Primat einer prototypischen Herrschaft durch das Volk zu entkoppeln und zu verselbständigen wissen, sie verstehen sich nicht ungesehen als Korrektive abnehmender demokratischer Legitimitätsketten, als diese sich nicht länger und einzig in wiederkehrenden Wahlen einzulösen wissen. Bald befriedigt eine institutionalisierte Demokratie nicht länger, die bereits in ihrer revolutionären Anfänglichkeit nicht anderes ist als die Vorbedingung zu ihrem sukzessiven Verlust; denn, dass beispielhaft (neben anderen) Marx von der finalen Abschaffung des demokratischen Staates zu künden weiß, heißt eben nichts anderes, als dass „ein Denken des Politischen und das Denken der Demokratie eng miteinander verknüpft“ sei: Indem Tocqueville die Demokratie mit dem demokratischen Staat verkapselt, um sie trennscharf vom Wesen und den Tatsachen demokratischer Revolution zu unterscheiden, behauptet der junge Marx, dass „in der wahren Demokratie der politische Staat untergehe“. Das langsame und nicht minder zwingende Absterben des (demokratisierten) Staates hieße demnach trotzdem nicht, dass ein irreduzibles Politisches im Sozialen, im Zwischen der Menschen grundsätzlich verschwinden könne oder gar das hypostatische Moment seines Charakters, der seine handlungsbefähigende Trägerformen zu erzeugen sucht, eingebüßt werden sollte; vielmehr degradiert sie insoweit beide zu Momenten in einem und eines nationalstaatlich bestimmbaren Demos, die es zu verkapslen gilt. Sie überantworten sich in eine Vermittlungsmühe, der er es nicht beschieden werden sein wird, beiden Momenten jeweils eine andere Bedeutung zukommen zu lassen als jene, die ihnen bereits formativ intern sind (so sehr sie je irreduzibel sind, so sehr sind sie auch leistungsbegrenzt – keines kann sich an die Stelle der Demokratie setzen; beide verschwinden gleichsagend aber nicht vollständig, sie erinnern, sie mahnen den Zustand einer „wahren oder wilden Demokratie“ an !). Das demokratisierende Prinzip von Staatlichkeit verdankt sich einer weitgehenden Ungewissheit ihrer abschließenden Form; ihr konstitutives Betriebssystem ist somit Zweifel an monotoner Verfasstheit, sodass sich Akte der Relativierung dauerhaft zu verkörpern, sich in ihr und gegen sie zu streben suchen. Es macht einen jeden Gesellschaftsvertrag, schlussendlich eine repräsentative Demokratie revidierbar, weil sie „direkte“ sein will; es beließe auch und gleichsam die Machtkonfiguration und -ausübung im Zustand ihrer Unveräußerlichkeit (das Widerstandsrecht einer selbstbeschreibenden Souveränität durch das Volk ist eben nicht bloßes schattenhaftes Residuum demokratischer Revolution in einer Verfassung). Nicht anders verhält es sich, wenn sich professionell eingeübter Zweifel zu einer Dogmatik permanenter Relativierung umzustellen weiß: Eine Demokratie tritt in ihren selbstentblößenden Hochpunkt ein, wenn dass Höchstmaß an Aktivation von Relativierung einsetzt: Die Demokratie relativiert sich selbst, sprich, sie stellt sich selbst zur Disposition, im eigentlichen Sinne nicht weniger konstitutionell in Abrede (konstitutiv bleibt sie irreduzibel unanfechtbar). D.h. im Zeitpunkt ihrer demokratischsten Ausdifferenzierung vermeint sie sich in einem solchen Zustand, in dem sie sich selbst abzuschaffen, zu ersetzen droht, tatsächlich ist es nur ihr destruktiver Hochpunkt, sozusagen ihre Höchstform!

Entfallen nämlich dergleichen die Dinge und das Wesen einer weitgehend ausdifferenzierten demokratischen Staatsräson, als es insoweit als ein Absterben des demokratischen Staates zu verstehen sei, so stirbt eine Demokratie keineswegs; so sehr sie nachgerade vermisst, neuerlich nachgesucht wird (was fatalerweise zu einer reaktivierenden Anleihe nationaler Identitätssuche umgestellt werden darf), erscheint diese autologisch geschwächte, weil nur demokratisierte Räson in ihrer Leistungsbefähigung nicht länger adressierbar; indessen wird vielmehr (un-)(mit-)bewusst (beispielhaft) eine Revitalisierung einer gezwungen historisierbaren, nationalen Identität angerufen oder beschworen, die anderswo noch funktionabel zugegen ist, in Deutschland nicht mehr zugegen sein darf. Sie ist allemal und gleichsam nur noch „sentimentalische“ Identitätsstiftung. Ein national, gar nationalistisch gründender Leviathan, als beschreibendes Narrativ staatlicher Verfasstheit vollends verschlissen, erbietet sich Auffangnetz zu sein – wenn man es sich erlauben darf – in den infunktionablen oder dysfunktionablen (in den schlechten) Zeiten einer Demokratie, das neue Trägerform konstitutiver Selbsterfindung einer Gemeinschaft, einer Personenmehrheit auf dem Gebiet eines Nationalstaates sein will! Das ist immer so: ein national besinnender Wiedergänger, der nötig scheint, letztgültig aber nur zu unterliegen weiß. Gegenteilig erscheint eine so konstitutiv (und sowieso stets) bestrittene, im Zustand ihrers angeblichen Absterbens verdinglichte Staatsform „Demokratie“ , so sie uneigentlich einen Gesellschaft vereinigenden Leviathan erzeugt, als unanfechtbar! Es schuldet sich einer schon simplen Faktizität, dem modernen freiheitsliebenden Menschen, der sich von dem archetypischen Ansatz gemeinschaftlichen Regierens (als Ausdruck eines zwar revolutionären aber zutiefst reglementierten Gleichheitsprinzips) in den vormodernen, republikanischen Demokratien emanzipiert hat, der sich mit einer Aufklärung zu einem relativ freischwebenden, irgendwie moralischen Subjekt einer sogenannten Moderne repetitiv (neu-)einzuüben weiß. Der Mensch hat sich weitgehend selbst verunmöglicht, sich seiner sonstwie errungenen, politischen Ausstattung zu entledigen (punktueller politischer Atavismus unterbricht allenfalls eine Konstante, die kontingente Demokratie einzulösen weiß); der moderne Mensch „kann“ nur noch Demokratie, er fällt immer wieder auf sie zurück. Als er auch gleichzeitig nur noch in einem demokratischen Habitat, das sich synonym mit immerwährendem Konflikt selbst zu versorgen weiß, lebensfähig erscheint. Denn weitgehend ungesehen bleibt jedenfalls die Tatsache, dass sich der Mensch der Renaissance, der es vermögen sollte, eine irreversible Gravidität der egologischen Einzelseele in eine sogenannte abendländische, christianisierte Kultur zu verkapseln, nur durch eine Abschaffung eben jener abendländischen Kultur selbst seiner freiheitszentrierten Mühewaltung berauben könnte: Erst wenn sie verschwindet, verwischt ein Primat menschlich wirkender Wirklichkeit, die Freiheitsbetätigung zu überantworten sucht. Es (nurmehr das massendemokratische Subjekt der Marktdemokratie) sucht sich einzig mit einem Objekt zu verkapseln, mit seinem Staat: ein zusammengeschalteter Souverän, der eine wechselseitige Sicherheitsleistung als sein In-Sich-Kontrakt zu ertragen hat (Demokratie ist Subjekt-Objekt-Verknüpfung von Souveränität). Nicht von ungefähr rührt Unklarheit her, worüber eine demokratische Gesetzgebung überhaupt Herrschaft auszuüben sucht. Über die abschließenden Formen nationaler Identität, die eine bestimmte Staatlichkeit zu diktieren wüssten, fraglos nicht mehr (weil das, was allenortes aktuell durch national-identitätsstiftende Anleihen bemüht wird, nicht und nie mehr gefunden werden kann). Ein schon nachlässig hingeworfenes Abjekt „Freiheit“ bliebe indessen übrig. Eine gemeinschaftliche Abrede über ein Ziel, dem eine finale Formgebung nicht gegönnt sein darf, die ihrerseits nur tatsächlich ist, soweit sie sich selbst zu verunmöglichen versteht. Oder in einer modernen Wendung, ein völlig anderes Gewand anzulegen scheint: Das Hintertreiben einer Auffassung von konstitutiver Freiheit, die nicht zuletzt von ungeniert unfreien Menschen eingepflegt wird. Menschen, die in Erwartung von Freiheitsbetätigung und (selbst-)revolvierender -suche lieber moralisieren (es gibt also echte Demokratien und falsche Demokratien, wobei letztere moralisch bestritten werden, die nicht im Club der einzig wahren Demokratien willkommen sind) – ein Streiten, das sich tunlichst mit einem Waren- und Markenfetisch, der gleichsam auch Meinungskonsum ist, überschneidet – die eingedenk eines potentiell entgrenzenden Genusses überhaupt nur zu streiten zu wissen scheinen; so jedenfalls der beschriebene Vorwurf eines überragenden Genussstrebens bei Platon, der die Mängel der athenischen Demokratie mit einer Logokratie zu neutralisieren sucht – Demokratie nicht minder vollends abzulehnen weiß. Obzwar einer sicherlich ermöglichenden Freiheit geschuldet, erscheinen ihre Protagonisten unfrei! Schlussendlich ist die Befähigung, Meinungen und Weltbilder selektiv konsumieren zu können, es zu dürfen, kein Punkt des Vorwurfs, dennoch ist es nicht einfach zureichend, von freien Menschen reden zu können. Die Unfreiheit, die Pfandrechte sozialer und zuallererst ökonomischer Kräfte, die ein demokratisches Betriebssystem (immer nur) zu überschreiben (nicht zu zerstören) wissen, vermag den freien Menschen nicht unmerklich zu erschweren (jeder noch so harmlose Ausnahmezustand, der neben der Ordnung ausgerufen wird, neutralisiert das Wesen und die Dinge der institutionalisierten Demokratie). Die sogenannten demokratischen Menschen vermeinen sich nur uneigentlich der in überragender Freiheit menschlich wirkenden Demokratie; realiter und nicht unmerklich entscheiden sie sich dazu, der Marktdemokratie nachsuchen zu wollen, eine beschnittene Demokratie des unfreien Menschen, als er sie auch insoweit fehlerhaft oder bemäkelt nur mit jener zeitgenössischen Form von Demokratie zu identifizieren wüsste; nicht zuletzt verkapselt sich moderne Demokratie konstitutiv mit einer funktionablen Geldzirkulation (jene Verschaltung verursacht erst das eigentliche Hintergrundsummen dieser Form von Demokratie, die freilich auch formativ bleibt, sie wird schlichtweg erst hierdurch objektivierbares „Objekt“ ihrer Begierde: eine global sympathisch akzentuierte Marktdemokratie, in der Menschen gerne, wohl auch zum Preis der Selbsttäuschung leben wollen; das uneigentliche, wahrhaftige Mehr jener Selbsttäuschung eines demokratischen Prozesses, als sie auch infinit ist, muss aber das Eingeständnis sein [bleiben], dass es keine finale Form aller Formen geben kann darf).

Der verwundete Leviathan, der ehedem demokratischer Souverän sein durfte, scheint seinen früheren Zustand (il stato) zu suchen, eine Statik von Staatlichkeit überhaupt neu zu berechnen wollen; schlussendlich vermeint er sich nicht unmerklich ungesehen dadurch einzig selbst zu emulieren, indem er seinen urtümlichen Körper scheinbar nur neu zu fragmentieren sucht und gleichsam seiner Leerstelle, ein Design der Body politic zu diktieren wüsste, das eine ausdifferenzierte, mithin auch atomisierte Entäußerung eines an den Staat überantworteten Rechtsverzichts (im Zwischen der Menschen) nicht länger zu beachten hätte: Die derart stets situativ postulierte Apohansis, die konjunkturelle Entblößung der unterstellt meritokratisch umgestellten, ungestört sprossenden Eliten, die eine institutionelle Demokratie zu überschreiben wissen (ohne sie zu verschwinden lassen), soll eine bloße (demokratische) Herrschaft durch eine aktive Minderheit nicht bloß quittiert wissen lassen; sie will zur egalisierenden Partizipation aufrufen (Mut zur Partizipation, der seine Quelle innerhalb eines nachgesuchten, retroaktivischen Bewusstseins nationaler Identität vorzufinden wüsste, der sich realiter in der Initiation einer beispielhaften Front National neuerlich gar unprätentiös zugelassen einüben könnte). Der neu eingefangene Mut der Teilhabe überführt sich in eine Nachsuche, die einem verlorenen Selbstverständnis, einer Statik des beauftragten demokratischen Souveräns, das Versprechen (einfacher) Settings von Problemlösung jedenfalls nicht mehr abzunehmen scheint; einem nicht länger zureichenden Portfolio aus sprachlicher Vermittlung, konzeptionellen und projektierten regierungstechnologischen Vorstellungen, sprich überkommenen Standards politischer Kommunikation Genüge tun zu wollen. Denn, bleiben jene Settings uneigentlich aus, erschwert sich derart eigentlich jene beschriebene Verschleierung meritokratischer Programmierung, die moderne marktdemokratische als repräsentative Politik kostümiert, so verflüchtigt sich stets und gleichsam der angerufene demokratische Souverän, der Leviathan, der im Bedingungszeitpunkt einer sich destabilisierenden EU etc. nachgefragt werden sollte. Dieser drohende Downgrade des demokratischen Souveräns bleibt indessen nicht ungesehen! Das staatliche Betriebssystem erscheint an jenen so fokussierten regierungstechnologischen Zugangspunkten gar mehr als destabilisiert, es defragmentiert Herrschaft im Innen von Souveräntität und nunmehr von konjunktureller Identität. Verkapselte jenes identitäre Additiv, das neben einem demokratischen Souverän nicht länger eskamotiert, (freilich übertrieben) dynamisch sich innerhalb einer beschworenen Rückwärtsbewegung, so drohte gar punktuell ein Rückfall in das Selbstverständnis staatlich ungebundener politischer Spieler, in eine gesellschaftliche Polyarchie, vermittels derer in gewisser Hinsicht gar kein Staat mehr zu machen wäre: unterfielen doch die Einheit und die Einheitlichkeit originärer staatlicher Zuständigkeiten und Befugnisse mehreren Einflusssphären in der Gesellschaft (wie ein historischer Klerus im Gegenspiel weltlicher Herrschaft, die je keinem Bedürfnis von einem einheitlichen Staat nachzugehen hatten, gegenteilig einer inversen Statik, der Erkenntnis eines „il stato“ bei Machiavelli: der Staat als notwendige Invention der Renaissance etc.).

(3) Welchem tatsächlichen Ding wird indessen nachgesucht, als ihm zugelassen nachgespürt werden darf? Das deutsche Ding, das nur unabgeschlossenen eigenen Sinn mit einzubringen, das situativ wiederkehrend aber überraschend und abschließenden, gar durchschlagenden Sinn scheinbar spielend herzustellen weiß? Die retroaktivische Konjunktur nationaler Identitätsmühe ist sichtbar weniger realiter historisierbare Rückbesinnung (die sich selbst verunmöglicht sehen würde), denn zeitgenössisches Produkt oder menschlich wirkende Konstruktion eines Politischen; es ist das deutsche Ungemach, das eben nur und stets einem deutschen Staatsvolk, nicht einer (vielleicht nie existierenden) deutschen Nation, den Weg in das Narrativ einer zuallererst verspäteten Nation zu bedeuten wüsste. Das unter Zugzwang herausgeforderte, zeit-kontextuell heraufbeschworene Narrativ eines Kulturerbes (was sich plötzlich auch wieder christlich einfärbt), das sich programmatisch (was es nunmehr tatsächlich historisierbar werden ließe) schon dadurch selbst zu bedeuten sucht, indem es die immerwährende konstitutive Frage stellen muss: „Was ist deutsch?“. Ehedem ein Selbstverständnis in anderen europäischen Nationen; erschiene es doch einem Franzosen höchst eigentümlich, diese Frage ständig innerhalb der unterschiedlichen und unterscheidbaren Geschichtsformtionen Frankreichs, im eigenen Sinne stellen zu müssen). Die überkommene Frage, was das deutsche Sein, Sollen und projektierende Wollen sei, bleibt das überragende Kennzeichnende eines Volkes, das sich geschichtlich stets nur durch Anpassung gegenüber Obrigkeit und Besatzungsmacht selbst zu finden, das sich durch Anpassung gar seiner Revolutionen zu berauben wusste. Ein sich solcher Bewusstwerdung permanent andienender Stakkato identitärer Suche (die sich aktualisierend als eine schon anfänglich kontrafaktische politische 'Identitäre Bewegung' nicht länger gesellschaftlich invisibilisieren will) ruht nicht zuletzt Erstaunliches inne: Scheinbar unbestritten, mithin zulässig befähigt, übergeht nurmehr eine scheinbar luzide historisierbare Genese des Deutschen, als sie sich selbst in eine Geltung zu überantworten versteht, einen evidenten, national-formativen Malus; jener bedeutet sich in Gestalt eines schier unzerstörbaren nationalen „Wiedergängers“ (einer ständig zu verunfallen scheinenden Nation) den Weg in ein Anerkennungsverhältnis, in dem historische Genesis und nationale Geltung nicht zwingend ausdifferenziert sein muss, nicht minder oberflächlicher, verklärter Nimbus nationaler Identität sein darf (der deutsche Mythos/die bloße deutsche Kulturnation ist roter Faden):

Das historische Dilemma eines stoisch unpolitischen Bürgertums, das ein soweit identitäres Deutsches spiegeln könnte, überführte am Ende eines 19. Jahrhunderts seine politische Unmündigkeit erneut in eine geschichtliche Formation, die einen zureichend unbelasteten, so auch heute rekursbefähigenden deutschen Genus jedenfalls nicht vorzufinden wüsste: Das Ende des bismarck'schen Primats außenpolitischer Stabilität überführt ein deutsches Bürgertum keineswegs in eine autologische politische Eigenständigkeit, in das politische Selbstverständnis eines Bürgertums, das im europäischen Umland schon längst majoritäre politische Realität sein durfte. Gleichsam stagniert ein abgehängter deutscher Adel, der sich einem englischen Adel ausgesetzt sehen darf, dem der evolutionäre Überschritt in das Unternehmertum längst gelungen war; er profiliert sich indessen als eine infinitesimale kriegstreibende Kraft (als es der Ausweg aus der eigenen Krise zu sein schien) im kommenden Kaiserreich, das ein nationales Selbstverständnis der Deutschen, grotesk neu einzuüben, letztlich final abzuwickeln wusste. Die gesellschaftliche Unordnung einer emanzipierten, schlussendlich mehr internationalistisch eingefärbten Arbeiterbewegung erscheint eingedenk eines projektierten, durchschlagenden Rollentausches mit einem politisch inaktivischen, nur demosliberal wirkenden deutschen Bürgertum weitgehend verunmöglicht, eine schon unbestrittene Unterordnung unter die wilhelminische Lesart von zugelassenem Parlamentarismus zu korrigieren.

Auch nur ein hinreichender Erklärungsversuch. Der neuerliche Reiz nationaler Identität überantwortet sich nicht ungesehen in eine historisierbare Reizung deutscher Identität aus Katharsis und Wiederaneignung schöpferischer Irrationalität (nichts anderes erfasst ein Deutschsein in seinen Geschichtsformationen von 1871 bis 1945)! Die Unfähigkeit der Deutschen identitäre Niederlagen und aufruhende Befreiung emotional sublimieren, allenfalls analysieren und intellektualisieren zu können, überführt sich mehrfach in komische kollektive Affekte, die eine bewusste Abkehr von allem, was typisch deutsch sei, zu zeitigen wusste. Eine identitäre Verkapselung im Deutschen, die nicht weniger aktualisierte Faktizität ist oder aktualisierbarer Malus sein will. Die deutsche Identität, als sie keine stringent befriedete, nur seichte einer anglikanischen Kultur zu adaptieren pflegt, bricht wiederkehrend, um sodann in erstaunliche neue Anerkennungsverhältnisse überantwortet werden zu können. Die nachgesuchte schöpferische Irrationalität im Deutschsein, die ihren Hang zum Absoluten (auch bei einer deutschen, stets atomisierten deutschen Linken, die spätestens mit den 1970ern keinerlei gleichsames Anerkennungsverhältnis mit einer sogenannten Arbeiterklasse teilt) nicht zu quittieren wusste, die Kultur (Mythos) und Wirklichkeit zugelassen in einen staatsformativen Austausch setzen durfte (Identität durfte nicht wenig ernstlich mit einer mystischen Kultur in Eins fallen), invisibilisiert sich realiter in einer Mann'schen Manier als faustische Identität, die dazu verdammt, dem Schrecken nationaler Identität beharrlich und ernstlich auf den Grund gehen zu müssen, der Unergründlichkeit des eigenen Wesens, der deutschen Dinge in ihrem Kern nachzuspüren, keineswegs in einem oberflächlichen, seichten Common sense stecken bleiben zu müssen (Blut und Eisen, gar Blut und Boden als gleichsam grotesk anmutende und doch realpolitische Narrative eines stets unergründlichen deutschen Wesens). Eine Attitude im Deutschsein, die final einem vulgären Künstler Adolf Hitler, tatsächliche staatliche Programmierungshoheit, scheinbar völlig schmerzfrei, zu überantworten weiß; Hitler ist nicht gescheiterter Künstler gewesen, er ist zeitlebens Künstler geblieben, seine Kunst fatalerweise sympathisch von einem Deutschsein akzentuiert worden – ein personenmehrheitliches Deutsches vermag eingedenk einer unterstellten, also bloß virtuell kollektivierbaren Handlungsfähigkeit, seine Kollektivschuld eben nicht zu neutralisieren. Das verunfallte Medium Kunst (der nachgespürte deutsche Mythos) als wahrhaftige, menschlich wirkende Wirklichkeit konnte als ernstliche Regierungstechnologie nur in einem Setting solchen Deutschseins überhaupt majoritär werden. Deutsche als nationale, historisierbare Identität, gleichsam ihrer Residuen, gibt es immer nur zum Preis ihres jeweiligen Schreckens (preußische Tugenden gibt es demgemäß nur im mitbewussten Setting preußischer Obrigkeit); ein repetitiv heimsuchender Dark passenger, der schlechter Dienstleister eines Deutschseins im Jetzt ist, der jede seiner retroaktivischen Anwendungen schlechthin irreversibel zu beschämen, mitunter zu verunmöglichen weiß. Im Zwischen der „marktdemokratischen“ Deutschen im Jetzt erweisen sich historisierbar-nationale, hierin nationalistisch umgestellte Anleihen außerhalb der beiden oktroyierten Republiken schlichtweg als untaugliche, auch vergebliche Erinnerungsmühe.

Einen aus nationalen, kultürlichen Restpartikeln schöpfenden, gleichsam neu zu verdinglichenden politischen „Wiedergänger“ (3), der einen beschädigten demokratischen Souverän zu adressieren, der einen Verfassungspatriotismus eigennützig umzustellen, evident als Vehikel für einen neuen politischen Körper (schlechterdings sentimentalisch) zu missbrauchen weiß (1)! Eine demokratisierte Höchstform von Demokratie, als sie modern nur als Marktdemokratie auftreten soll, die sich hyper-demokratisierend selbst zu relativieren, sich final selbst in Abrede zu stellen droht (2)! Wie ließen sich die Essentialien benennen, die sich aktualisierend als nationale, retroaktivisch sanierende Identitätssuche zu verquicken suchen?

Die tatsächliche identitäre Bewegungswirklichkeit innerhalb eines überkommenen politischen Körpers (aus formativem Verfassungspatriotismus und letztlich gar nicht so freier Marktdemokratie) degradieren sich selbst dazu, in neuer Verstetigung von Herrschaft vindizieren zu können: Programmatisch und in seinen Selbtsverständnissen Formatives darf wieder verfestigte (nationale) Form sein. Neuerlich im Namen der allgemeinen Rechte einer Gesellschaft sprechend, darf sich ein derart umgestellter oder missbrauchter Verfassungspatritotismus (der ja urtümlich korrigierend, sich auf eine Marktdemokratie einzulassen sucht) gar als monolithische Substanz nobilitiert wissen: Entgegen ihren bekannten Kritiken erfahren post-nationale Designs wie ein Verfassungspatriotismus oder eine Markt- als Massendemokratie jetzt und durch solchen Missbrauch tatsächlich ihre stets vorgeworfenen ersatzreligiöse Wesen. Sprich, erst durch eine privilegierte „nationale Umstellung“, erst durch eine nationale Einfärbung der beiden Institute entstünde das eigentliche abwehrbefähigte Fundament eines Verfassungspatriotismus, der nur uneigentlich systemisch abwehrbefähigt zu wirken wüsste. Der einer Bundesregierung vorgehaltene Verfassungsbruch („Dublin“ und Flüchtlingsfrage) darf hiernach das uneigentliche Selbstverständnis moderner Staatlichkeit bewusst und zielgerichtet eskamotieren (Einem möglichen Verfassungs- und Rechtsbruch kann aber nur mit den ins Werk gesetzten Mitteln einer Staatlichkeit, nicht mit solchen eines nationalen oder religiösen Primats nachgespürt werden). Dass vielgestaltige identitäre Bewegungswirklichkeit nachgerade nicht durch ein privilegiertes, monoton durchschlagendes Wesen wie nationale Zugehörigkeit oder ähnliches in Einem, das für ein Ganzes stehen darf, zu unterfallen weiß, durchbricht denklogisch jegliche Mühewaltung einer konjunkturell sprossenden Idee, eines wenn auch stets legitimen und legalen Majoritärwerdens einer beispielhaften „Identitären Bewegung“ (oder Pegida etc.), die nur partiale identiäre Bewegungswirklichkeit bleiben werden.

Wie ließe sich ein derart nachgesuchter, sich neu einzuübender Leviathan, der nicht ungesehen ein digitaler Leviathan sein muss, der eine funktionale Schicht, eine nationale Spannung freizulegen sucht und dabei nicht anders als eben auch nur einer so ontisch verunreinigten Vernunft das Wort zu reden wüsste, sichtbar machen? Sicherlich erschöpft er sich nicht als klassischer nationaler politischer Körper, der irreduzibel, der stetes oder unterdrücktes Mitbewusstsein eines modernen Staatsvolkes ist. Eine Identität als Agglomeration residual-nationalen und neo-nationalistischen Gezwitschers, das einem die Unordnung von Meinungsdiversität anreicherndes „Surplus“ das Wort zu reden scheint, das nur einen Anschein an demokratischer Mühe (mit-)bewusst werden lässt, das nach Gesinnung und Laune durch soziale Medien wild vexiert, nicht minder bloß rasant aktualisiert wird: es gründet sich in (a-)politischen Massen, in dümmlichen und sehr pfiffigen minutenpolitischen Affekten, in der Interferenz von Gezwitscher, das nicht zwingend „zivilisiert zu verachten“ weiß – es gegenteilig gar zum uneigentlichen Ton ihrer eigenen Sache zureichen lassen will. Beides wird gleichsam fahrlässig beschleunigt und entschleunigt; es will den temporalen Regeln der überkommenen Dienstleister von Wissen und Meinung den Takt entziehen. Die Schlagzahl innerhalb eines disparaten digitalen Raums, dem eine ungelenkte Pluralität von flüchtiger Meinung überantwortet wird, stellt jede Formation politischer Abstimmung zu einer gewagten politischen Lotterie um. Sie diktiert eine unsäglich spiegelnde Beschreibungswirklichkeit, nicht selten mit der Verfallsrate eines marktschreierischen Sekundenmoments (Twitter), und doch ist sie nicht weniger Raum formativer und bleibender Verfestigung von Organisation und Struktur (Pegida): Die Verstetigung von einem Anerkenntnis politischer Willensbildung, die unüblich (selbst-)beherrscht und konzertiert eine bestrittene, neuerlich scheinbar eskamotierte Arbeit von politischen Parteien nur noch zu quittieren sucht. Computisierte Sofort-Zugänge zu einem insoweit schwachen Diskursfeld, als es einem noch schwächeren Wissen als erfahrungswissenschaftlichem Wissen aufzuruhen braucht, die zeitverzögert, einschlagende Eindrücklichkeit auf originär politisches Programmieren zu hinterlassen wissen. Die retroaktivische Aktivation saniertem nationalen Selbst (das als solches - wie hier beschrieben - fälschlicherweise aufzutreten versucht) ist Beispiel; es verfängt sich nicht selten wie regelmäßig mit ihren ersten, hegemonial wirkenden Akteuren in der so von ihr bestrittenen Auffassung von Elite (politische Kristallisationsfiguren oder Personenmehrheiten entstammen zumeist selbst diesen Eliten) und der Frage nach Zugehörigkeiten zu einer Nation; möglicherweise sind jene zwei Angelpunkte (Elite und Nation als Adressaten eines politischen Unvernehmens) ante cedens oder doch nur konjunkturell ein anderes Ermöglichendes, das zu bestreiten sucht, gar einzig dazu befähigt, zu streiten wüsste. Es ist irgendein und bloßes Bewusstsein, das sich darin neuerlich als ein nationales konstituiert, weil ihre nicht abschließend beschreibbare ureigene Legitimationsgrundlagen, als sie ihre Maßstäbe sein sollen, mit einer zeitgenössischen Bewegungswirklichkeit in ein unauflösbaren Widerspruch geraten zu sein scheinen (Die institutionalisierte Demokratie tritt in den Hochpunkt ihrer eigenen Relativierung ein, vgl. oben!). In jener Ermangelung wird es autologisch als Trägerform von gemeinschaftlichem Sein und ontisch geformtem Sollen erzeugt, jedoch gleichsam in seiner Ermangelung eines zureichenden Begriffes nur als nationale Wiedererweckung verstanden, fatal und richtig gewendet: in jener unverstandenen begrifflichen Mühewaltung überhaupt erst als gemeinschaftliches (National-)Bewusstsein wirksam. Denn jedes „Klassenbewusstsein“ oder nurmehr komisch aktualisiertes Nationalbewusstsein kann sich nur in solcher menschlich wirkenden Wirksamkeit selbst bewusst werden. Und doch ist ihm in kontextueller Globalität nicht unmerklich anfänglich schon sein eigenes Scheitern irreversibel intern, als es einem so protektionistisch diktierten, ontisch verunreinigten Sollen im Nationalen, das retroaktivisch saniert, kein zukunftsbefähigendes Wollen in den globalen Demo(i)kratien beizumessen wüsste – nur jene (eine EU oder was an ihre Stelle treten könnte!) sind und bleiben bewegungswirkliche Faktizität.

Die national, schlechterdings nationalistisch konnotierende Amoralisierung eines bloß verfassungsrechtlich vertexteten Staates bedeutet sich nicht in deren Überwindung von derart bestrittener Potentialität, sondern ist lediglich eine Reprise des irgendwie grausamen Positivismus, der einen Staat, ebensoviel ein Recht auf so etwas wie ein historisierbares deutsches Kollektivbewusstsein, ein deutsches Ding oder Wesen reduziert. Moralisiert sich hingegen eine national (nationalistisch) ausdifferenzierte Amoralisierung eingedenk einer bloßen Politizität "schwacher" Staatlichkeit, so erwächst ihr autologische Anarchie. Warum? Das historisierbare Nationale, als es ja nur Nationales eigentümlich zu spiegeln sucht, kann sich nicht gänzlich privilegiert, in seinen neu durchschlagenden, monotonen nationalen Tönen vollendet wissen. So viel jene, einer immerwährenden Politizität aktualisierbarer Konjunktur eines Nationalen aufzuruhen scheinen, existieren andere, die sie zu kontrastieren suchen, die gleichsam so etwas wie phänotypisches Nationales in einem modernen Deutschsein herausfordern wollen. Sie sind sozusagen das andere, stets invariante Nationale, das keinen Aufnahmepunkt retroaktivischer Sanierung seines selbst, einzuüben sucht. Endlich ist evident, dass Nationales (als bloße abgeschwächte nationale Identität) niemals objektiv-gegenständichen Funktionssinn zu zeitigen wüsste; so wenig kann es überdies individuelle oder personenmehrheitliche meritokratisch, ochlokratisch oder elitär eingefärbte, psychologisch-atomisierte Selbstzwecke in ein Ganzes (Volksbewusstsein) zusammenschalten. Nationales wie Staatliches konvergieren einzig in ihren (realen) Wirkungen. Mehr nicht und niemals mehr und doch scheidet sie etwas: Eine noch so stark oder selbstverständlich ausdifferenzierte nationale Identität kann niemals „schwache“, bloß vertextete Staatlichkeit ersetzen! Führt eine national eingefärbte oder gar nationalistisch sprossende Amoralisierung von "schwacher" Staatlichkeit, die sich nur durch eine bloße Vertextung, grundlegend ihrer selbst gewahr zu werden schien, zu einer quasi-religiösen, zwingend nationale Antagonismen einübende Verklärung der nachgerade nur aktualisierbaren, bestenfalls agonal funktionablen Herrschaftslogik (im post-nationalen Verfassungsstaat), so muss - wie zuvor vermutet - ihre gegenteilige Moralisierung durch eine nationale (schlechterdings nationalistische) Intervention der Anarchie hinanfallen. „Schwache“ Staatlichkeit stellt sich um zu einer wahrhaftig schwachen Herrschaftsform intermittierender gesellschaftlicher Spieler (die Nationale Identität, das Nationale, ein scheinbar monoton einlösbarer Volksgeist vermögen aber nur selbstbeschreibend Jeden und Alles zu ordnen). Ein moderner, strikt nationaler Staat, der sich global zu entkoppeln und zu verselbständigen wüsste (der sich eben nur so vertexten könnte) ist realiter ungesehene Polyarchie, im Ergebnis Anarchie, die bekanntlich kein Staat sein will und kann. Im Modus seiner performativen Kräftigkeit will ein unterstellt unbestechlicher nationaler Volksgeist demnach nicht unmerklich abschließend konstative Kraft sein; soweit ein Konstativ, übereilte, wesentlich wissensentkleidete Entscheidungen treffen zu können, zuallererst zu dürfen – es ist beispielhaft legitimes bzw. wirksames, gleichsam aber unmöglich als selbst verunmöglicht gerechtes Entscheiden, was selbstbeschreibend religiös- oder nationalistisch-privilegierte Einschätzungsprärogativen einzulösen wissen.

Der vermisste Gegenspieler, die polymorphe, politischen Streit einkalkulierende, verfassungsrechtliche „Gewalt“ (als sie sich in einer Gewissheit von politischer Wissensaneignung in der Markt- und Massendemokratie einzulassen suchte) ist gar ungesehene, grundlose Staatlichkeit, die sich dadurch auszeichnet, dass sie bloße deutende Kraft an der Nahtstelle von Staatlichkeit sein darf, die sich nachgerade nicht auf irgendetwas zurückführen könnte, was eine ausgewiesene performative Kraft (eine nationale oder nationalistische Monoform) gegenteilig, selbstverständlich und selbstbeschreibend zu verstetigen weiß: sie ist nicht Gewalt, die sich monoton in den Dienst einer privilegierten oder monolithischen Sache (Nationalität, Ideologie und Religion etc.) stellen muss, weil sie es nicht schon bräuchte. Das ist kein oder ihr Unglück; es ist ihre schon profane Chance, zerlegbares Ding zu sein, das zur historischen und projektiven Korrektur zu befähigen weiß. Nicht unmerklich ist und bleibt sie gefangen in einem Zwischenraum von legitimierender und legitimer Autorität, weil sie es vermag, gehöriges Desinteresse an vorangehenden Gründungen (in Religion und Nation etc.) einüben zu dürfen, ohne ein Interesse an jenen gänzlich zu quittieren, neutralisieren zu müssen. Ein global präferiertes, nurmehr bestrittenes post-nationales Design, kein vermisster, neuerlich adressierter, scheinbar verschwundener demokratischer Souverän, kein erzwungener, nachgesuchter monolithischer Volksgeist in neuer nationaler Verfasstheit, kein Leviathan, der zureichend adressierbar scheint; sie sucht das, was eine bloße Übernahme von demokratischer Verantwortung gegenüber dem nationalen Gedächtnis (als es je auch nur sein aktualisierbares Monitoring ist) als eine Verantwortungsnahme gegenüber dem Begriff und den Faktizitäten dieser Verantwortung selbst sein will: Sie ist „schwach“, weil sie immer das erste (funktionable) Opfer von Wahn konjunkturell auftretender, national sprossender „Wiedergänger“ sein wird. Und doch vermag nur die formative Subjekt-Objekt-Verschaltung, derart „schwache, vertextete Staatlichkeit“ sich in einem unanfechtbaren Konflikt im Zwischen der Menschen, der redliches Synonym für Gesellschaft bleiben wird, einzig als durchschlagender Spieler gewiss sein. Sie wird nicht nur jede Auffassung von Nation „überleben“, sie ist längst ihr überragender Gestalter. Unüberlegt wäre es, doch gängig, von einer maßgeblich schuldhaft verwickelten (an dieser Stelle begrifflich freilich wenig entwickelten) „politischen Seinsvergessenheit” post-nationaler Spieler zu sprechen, die nationale Strebungen dadurch zu befördern wüssten, indem sie es nicht weiter verstünden, wiederkehrend die Fragmente ihrer politischen Körper (der Markt- und Massendemokratien) im Bedingungseintritt ihrer höchsten Relativierung (solchermaßen die Höchstform von Demokratie, in der sie sich selbst zu relativieren sucht) hinreichend zu refragmentieren. Als Form kann sogenannte Demokratie stets verschwinden, formativ bleibt sie gegen jegliche monolithische Primate unanfechtbar.





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